LODATA Micro Computer GmbHLiquidated

47877 Willich, DEU

Master Data

Registry
Register court Krefeld HRB 5815
Registered
3/7/2003
Industry
Activities of holding companiesComputer consultancy activitiesComputer facilities management activities
Purpose
ist die Produktion von Micro-Computern sowie der Handel mit solchen Systemen, EDV-Zubehör und Software, sowie die Durchführung von Tätigkeiten der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassunggesetz (AÜG). Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, auch die Geschäftsführung und die persönliche Haftung in Kommanditgesellschaft zu übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Friedhelm Loose
since 2/17/2023
Managing Director
Jennifer Loose
since 7/21/2022
Procura

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

€100,000
100.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

LODATA Micro Computer GmbH

Willich

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 195.727,04 54.963,98
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,57 206,06
II. Sachanlagen 195.723,47 54.757,92
B. Umlaufvermögen 1.412.020,43 1.371.885,64
I. Vorräte 119.820,14 125.508,25
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 886.225,00 1.077.456,86
davon gegen Gesellschafter 297,81 297,81
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 405.975,29 168.920,53
C. Rechnungsabgrenzungsposten 944,75 7.147,00
Aktiva 1.608.692,22 1.433.996,62

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 181.450,77 136.846,64
I. Gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Gewinnvortrag 36.846,64 210.270,75
III. Jahresüberschuss 44.604,13 -173.424,11
B. Rückstellungen 332.050,14 293.311,91
C. Verbindlichkeiten 1.095.191,31 1.003.838,07
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 728.596,49 850.798,31
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 366.594,82 153.039,76
davon gegenüber Gesellschaftern 0,00 110.000,00
Passiva 1.608.692,22 1.433.996,62

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1)
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB.
2)
In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
3)
Die Posten der Aktivseite sind grundsätzlich nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Sofern Verrechnungen vorgenommen wurden, ist dies bei den Anhangangaben zur jeweiligen Bilanz- / GuV-Position angegeben.
4)
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
5)
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
6)
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".
7)
Im Rahmen der erstmaligen Anwendung des BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Art. 67 (2) S. 2 EGHGB nicht angepasst.
8)
Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
9)
Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I.
Bilanzierungsmethoden
1)
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2)
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 - 2 HGB wurden beachtet.
3)
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4)
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
5)
Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
6)
Die Handelsbilanz der Gesellschaft beruht ausschließlich auf handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Sie entspricht nicht den steuerlichen Vorschriften. Daher wurde eine gesonderte Steuerbilanz erstellt.
II.
Bewertungsmethoden
1)
Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen.
2)
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
3)
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
4)
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5)
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6)
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der handelsrechtlich zugelassenen Zeiträume linear und degressiv vorgenommen. Sofern möglich orientiert sich die handelsrechtliche Nutzungsdauer an den steuerrechtlich zugelassenen Zeiträumen. Bei beweglichen Anlagengegenständen erfolgt der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800 € (geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt.
7)
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert, bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
8)
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
9)
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
10)
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
11)
Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C.
Angaben zu Bilanzposten
I.
Verbindlichkeiten

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
II.
Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG
1)
Es bestehen keine Forderungen oder Verbindlichkeiten.
III.
Verrechnung von Bilanzpositionen

Im Rahmen der Verrechnung von Planvermögen mit Pensionsrückstellungen nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wurden Vermögensgegenstände mit einem Zeitwert von 411.372,16 € mit Pensionsrückstellungen in Höhe von 698.616,75 € verrechnet und entsprechend saldiert in der Bilanz ausgewiesen.
IV.
Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
V.
Pensionsrückstellungen
1)
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach der PUC-Methode ermittelt. Bei der Berechnung wurden folgende Annahmen berücksichtigt:

- durchschnittlicher Marktzinssatz von 2,30 % für eine Laufzeit von 15 Jahren - bekannt gegeben von der Deutschen Bundesbank.

- Sterbetafeln nach Heubeck 2018.
2)
Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen durch das BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von 1.212,19 €. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Vom Gesamtbetrag wurden 1/15, bzw. 80,81 € den Pensionsrückstellungen zugeführt und als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2020 beträgt 323,25 € (Art. 67 Abs. 2 EGHGB).
Der sich aus der Umstellung des Betrachtungszeitraumes für die Ermittlung des durchschnittlichen Marktzinssatzes von 7 auf 10 Jahre ergebende Minderbetrag der Pensionsrückstellung beträgt 74.946,00 € und ist gem. § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrt, soweit die frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich Gewinnvortrag und abzüglich Verlustvortrag diesem nicht mindestens entsprechen.
D.
Sonstige Angaben
I.
Geschäftsführungsorgane

Geschäftsführer im Berichtsjahr 2020 war Silvia Loose .

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

 

Willich, den 25.10.2021

Silvia Loose

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.10.2021 festgestellt.

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