Remote
Control Productions GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
657.504,94 |
624.968,79 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
35.433,00 |
4.081,00 |
| II.
Sachanlagen |
15.221,00 |
18.554,00 |
| III.
Finanzanlagen |
606.850,94 |
602.333,79 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.913.759,07 |
1.623.989,05 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.797.829,61 |
1.566.966,34 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
115.929,46 |
57.022,71 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.674,00 |
7.083,60 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
253.837,74 |
237.652,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.836.775,75 |
2.493.693,92 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
6.500,00 |
6.500,00 |
| III.
Bilanzverlust |
285.337,74 |
269.152,48 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
253.837,74 |
237.652,48 |
| B.
Rückstellungen |
146.035,74 |
76.246,92 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.690.740,01 |
2.414.447,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
3.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.836.775,75 |
2.493.693,92 |
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Remote Control Productions GmbH hat ihren Sitz in
München. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
München unter HRB 163052 eingetragen.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und
zur Darstellung im Jahresabschluss
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2018wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB
aufgestellt.
Gemäß den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen für Kapitalgesellschaften
erfolgt die Gliederung der Bilanz gemäß §
266 HGB nach den Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus werden
sämtliche größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
für die Erstellung und Offenlegung in Anspruch
genommen.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Soweit Wahlrechte
für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt
werden können, wurde die Angabe im Anhang
gewählt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden an
den ertragsteuerlichen Vorschriften unter Beachtung der
Vorschriften des HGB ausgerichtet. Es sind insbesondere die
nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterliegen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die
Finanzanlagen werden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben.
Die
liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.
Als
aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben
vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.
Rückstellungen werden für alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
bewertet.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gesetzliche Wahlrechte bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden wie folgt genutzt:
Die planmäßigen Abschreibungen im
Anlagevermögen werden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Wirtschaftsgüter mit einem geringen Wert werden
vereinfachend wie folgt abgeschrieben:Wirtschaftsgüter
mit einem Wert bis zu Euro 800 werden sofort abgeschrieben.
Wirtschaftsgüter mit einem darüber liegenden Wert
werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände abgeschrieben.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im
Vergleich zum Vorjahr stetig angewandt.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei der
Darstellung des Jahresabschlusses
Die Bilanz wurde unter teilweiser Ergebnisverwendung
aufgestellt.
Die Darstellung im Jahresabschluss erfolgt stetig im
Vergleich zum Vorjahr.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
Vermögen und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
In den Forderungen sind Forderungen in Höhe von
TEuro 754 gegenüber Tochtergesellschaften enthalten,
für die die Gesellschaft Patronats-/
Rangrücktrittserklärungen erteilt hat.
Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten der
in der Bilanz aufgeführten
Forderungen:
Forderungen zum 31.12.2018
Gesamtbetrag TEuro 1.797,8 (Vorjahr TEuro
1.567,0)
davon mit einer Restlaufzeit
= 1 Jahr TEuro 1.797,8 (Vorjahr TEuro 1.567,0)
> 1 Jahr TEuro 0,0 (Vorjahr TEuro 0,0)
Eigenkapital, Schuldposten und Passive
Rechnungsabgrenzungsposten
Die Gesellschaft ist zum Stichtag
bilanziell überschuldet. Eine bilanzielle
Überschuldung bedeutet nicht zwingend, dass die
Gesellschaft auch im insolvenzrechtlichen Sinne
überschuldet ist. Eine insolvenzrechtliche
Überschuldung liegt vor, wenn das zum Zeitwert
bewertete Vermögen der Gesellschaft die bestehenden
Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die
Fortführung des Unternehmens ist nach den
Umständen überwiegend wahrscheinlich.
Nach Einschätzung der Geschäftsleitung
führt die bilanzielle Überschuldung nicht zu
einer nachhaltigen Bestandsgefährdung der Gesellschaft
und die Fortführung des Unternehmens ist nach den
Umständen überwiegend wahrscheinlich. Daher wurde
der Jahresabschluss unter der Annahme der
Unternehmensfortführung gemäß § 252
Abs. 1Nr. 2 HGB aufgestellt. Diese Einschätzung
begründet sich wie folgt:
| • |
Aus der von der
Geschäftsleitung aufgestellten mittelfristigen
Erfolgs- und Finanzplanung ergibt sich, dass die
Fortführung der Gesellschaft überwiegend
wahrscheinlich ist.
|
Der Bilanzverlust beinhaltet einen
Verlustvortrag in Höhe von
Euro 269.152,48 (Vorjahr: Euro 243.525,62)
Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten der
in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten zum 31.12.2018
Gesamtbetrag TEuro 2.690,7 (Vorjahr TEuro
2.414,4)
davon mit einer Restlaufzeit
= 1 Jahr TEuro 210,9 (Vorjahr TEuro 267,7)
1 - 5 Jahre TEuro 2.375,0 (Vorjahr TEuro
2.042,0)
> 5 Jahre TEuro 104,8 (Vorjahr TEuro 104,8)
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro
171.290,44 enthalten.
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft beschäftigte im
Jahresdurchschnitt 26 Arbeitnehmer.
Haftungsverhältnisse, die nach § 251 HGB
und § 268 Abs. 7 HGB angegeben werden müssen,
bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Die
sonstigen finanziellen Verpflichtungen der
Gesellschaft belaufen sich zum Bilanzstichtag auf TEuro
1.345,
München, den 7 August 2019
Geschäftsführer:
gez.
Hendrik Lesser
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.11.2019 festgestellt.
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