Cell-Max
GmbH
Hohenbrunn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
31.112,00 |
34.196,00 |
| I.
Sachanlagen |
31.112,00 |
34.196,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.658.340,37 |
1.621.172,83 |
| I.
Vorräte |
28.331,00 |
25.702,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
47.744,39 |
35.640,10 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.582.264,98 |
1.559.830,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.689.452,37 |
1.655.368,83 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.660.703,95 |
1.572.041,34 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.547.041,34 |
1.421.135,67 |
| III.
Jahresüberschuss |
88.662,61 |
125.905,67 |
| B.
Rückstellungen |
16.291,00 |
15.791,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
12.457,42 |
67.536,49 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
12.457,42 |
62.660,41 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
4.876,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.689.452,37 |
1.655.368,83 |
Anhang ZUM
31.12.2019
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Cell Max GmbH auf den 31.
Dezember 2019 wurde nach den Vorschriften der §§
242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden
Bestimmungen für Kapitalgesellschaften /§§
264 ff. HGB) erstellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG zu beachten.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden. Für die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von den ihr
eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung des
Anhangs gemäß § 288 HGB macht die
Gesellschaft Gebrauch.
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffung-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffung- bzw.
Herselltungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
abzüglich notwendiger Einzelwertberichtigungen
bewertet. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit
bis zu einem Jahr.
Guthaben bei Kreditinstituten. Die Bankguthaben
wurden zum Nennwert bilanziert. Guthaben in
Fremdwährungen bestehen nicht.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Die Rückstellungen wurden
für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung der latenten Steuern wird in
Anspruch genommen.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB wie
Bürgschaften, Bestellungen von Sicherheiten für
fremde Verbindlichkeiten, Obligo aus weitergegebenen
Wechseln etc. bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit dem Gesellschafter folgende
Ergebnisverwendung vor: Das Jahresergebnis wird auf neue
Rechnung vorgetragen.
C. Sonstige Pflichtangaben
Die Geschäfte der Gesellschaft wurden im
abgelaufenen Geschäftsjahr von Frau Bärbel Carste
geführt
München, 20.04.2021
Bärbel Carste
sonstige Berichtsbestandteile
München, 20.04.2021
Bärbel Carste
Kauffrau
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.05.2021 festgestellt.
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