Taurus
GmbH
Memmingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
117,00 |
167,00 |
| I.
Sachanlagen |
117,00 |
167,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
27.930,18 |
25.738,46 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
26.766,43 |
24.964,18 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.163,75 |
774,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
28.047,18 |
25.905,46 |
Passiva
|
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31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
26.224,20 |
24.530,81 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
1.033,78 |
-0,88 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.693,39 |
-1.034,66 |
| B.
Rückstellungen |
821,00 |
1.333,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.001,98 |
41,65 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.001,98 |
41,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
28.047,18 |
25.905,46 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Erläuterungen zur den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die
Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Das Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von
Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz
1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages
wurden die von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.564,59 Euro wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
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1.001,98 Euro
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Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB /
§ 268 VII HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Geschäftsführungsorgane nach § 285 Nr.
10 HGB waren im Berichtsjahr:
Herr Fritz Brey, Geschäftsführer
Herr Fritz Brey jun., Geschäftsführer
Der Jahresabschluss wurde durch die
Gesellschafterversammlung am 18.08.2011 festgestellt.
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