Buying and selling of own non-residential real estate
Computer Consulting Spitzauer GmbH
Peter-von-Koblenz-Straße 62, 71701 Schwieberdingen, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Ralf Spitzauer since 2/23/2006 | Managing Director |
Beneficial OwnersBeta
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
ShareholdersBeta
Company ownership structure and capital distribution
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Computer Consulting Spitzauer GmbHSchwieberdingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGI. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluß wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: 1. Gliederungsgrundsätze Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrech- nung ändert sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.
Im Jahresabschluß sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind nachfolgend gesondert angegeben. 2 - 3. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlußbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögens- gegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorherseh- baren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Anschlußstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlußstichtag realisiert wurden. Aufwändungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu An- schaffungskosten angesetzt und sofern sie der Ab- nutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrecht- lichen Vorschriften vorgenommen. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlage- vermögen überwiegend linear vorgenommen. Der Über- gang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Von der Vereinfachungsregelung - volle oder halbe Jahresabschreibung bei Zugang bis Mitte des Geschäfts- jahres und danach - wurde bei eigenständig nutzbaren Wirtschaftsgüter kein Gebrauch gemacht. Computerbauteile wurden unter Nutzung der Vereinfachungsregelung auf 4 Jahre abgeschrieben, da die betrieblich genutzten Computer häufig technischen Änderungen unterliegen. Die jeweiligen Zu- bzw. Abbuchungen würden wegen ihrer Häufigkeit zur Unübersichtlichkeit führen. - 3 - Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410.-- wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmän- nischer Beurteilung sind nicht vorgenommen worden. Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren steuerrechtlich zulässigen Wert angesetzt. Ausleihungen wurden mit dem Barwert der dem steuer- rechtlich zulässigen niedrigeren Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstel- lungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlußstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allge- meine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferun- gen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertbe- richtigung berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungs- betrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlich- keiten zum höheren Tageswert angesetzt. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmänni- scher Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanz- stichtag noch nicht veranlagten Steuern. - 4 - II. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlage- vermögen ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich; ebenso wie die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Im übrigen wird auf die Ausführungen im Erläuterungsbericht zu den Bilanzposten verwiesen. III. Zusatzangaben zur Bilanz Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziff. 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sog. kleine Kapitalgesellschaft handelt. IV. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlust- rechnung Auf die Ausführungen im Erläuterungsbericht zu den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung wird verwiesen. V. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesell- schaftern vor, das Ergebnis lfd Jahr Vorjahr Gewinnvortrag € - 104.125,10 - 99.474,43 Jahresüberschuß € 2.939,82 - 4.650,67 Bilanzgewinn € - 101.185,28 - 104.125,10 ___________________________ wie folgt zu Verwenden: Ausschüttung an die Gesellschafter € 0,00 0,00 Vortrag auf neue Rechnung € - 101.185,28 - 104.125,10 Der Jahresüberschuss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.
Ralf Spitzauer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 23.12.2011 |
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