C1Architekten GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2,00 |
2,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
15.949,17 |
17.017,73 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
15.777,66 |
16.899,99 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
171,51 |
117,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
15.951,17 |
17.019,73 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
10.931,17 |
11.949,73 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-10.200,00 |
-10.200,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
14.800,00 |
14.800,00 |
| II.
Verlustvortrag |
2.850,27 |
1.905,99 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.018,56 |
944,28 |
| B.
Rückstellungen |
5.020,00 |
5.070,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
15.951,17 |
17.019,73 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: C1 Architekten
GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Stuttgart
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Stuttgart
Register-Nr.: 743651
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 0,00).
Angaben zu Forderungen gegenüber
Gesellschaftern
Der Wert der Forderungen gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf 14.082,10 EUR
(Vorjahr: 15.307,66 EUR).
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 0,00).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR
0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf EUR 0,00 (Vorjahr:
EUR 0,00).
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Erläuterung der Erträge und Aufwendungen von
außergewöhnlicher Größenordnung
oder
außergewöhnlicher Bedeutung
Bei den Erträgen von
außergewöhnlicher Größenordnung oder
außergewöhnlicher Bedeutung handelt es sich in
Betrag und Art im Einzelnen um:
Bei den Aufwendungen von außergewöhnlicher
Größenordnung oder außergewöhnlicher
Bedeutung handelt es sich in Betrag und Art im Einzelnen
um:
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 0,0.
Unterschrift der Geschäftsführung
Der § 328 HGB legt fest, dass im Rahmen der
vollständigen oder teilweisen Offenlegung des
Jahresabschlusses die Abschlüsse so wiederzugeben
sind, dass sie den für ihre Aufstellung
maßgeblichen Vorschriften entsprechen.
Dies bedeutet, dass laut § 245 HGB unterhalb des
Abschlusses der Unterzeichner (und soweit vorhanden alle
persönlich haftenden Gesellschafter) und das
Unterschriftsdatum angegeben werden müssen.
Im Rahmen der elektronischen Weitergabe der Daten an
den Bundesanzeiger können die erforderlichen
handschriftlichen Unterschriften durch die
maschinenschriftliche Nennung der Unterzeichnenden ersetzt
werden, z.B. gez. Markus Mustermann.
Stuttgart, den
21.12.2019
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gez. Darius Cwienk
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Ort, Datum
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Unterschrift
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2019
festgestellt.
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