T. Facilities Development GmbHLiquidated

Hauptstraße 14, 65843 Sulzbach (Taunus), DEU

Master Data

Registry
Register court Frankfurt am Main HRB 79958
Registered
5/14/2007
Industry
Development of building projects for residential buildingsManagement of non-residential real estate on a fee or contract basisDevelopment of building projects for other buildings and constructions
Purpose
Erwerb, Verkauf, Errichtung, Verwaltung und Vermietung von Immobilien aller Art sowie die Tätigkeit als Bauträger und Baubetreuer nach Maßgabe des § 34 c GewO.

History

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Beneficial Owners
Beta

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
Shahid Mansoor Taseer
50.00%
50.00%

Shareholders
Beta

Name
Location
Share
Shahid Mansoor Taseer
Hauptstraße 65, 65843 Sulzbach/Ts.
50.00%
Tanja Thiele
Sodener Weg 5, 65812 Bad Soden/Ts.
50.00%

Financial Report

T. Facilities Development GmbH

Sulzbach (Taunus)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Anhang für das Geschäftsjahr 2009

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach dem maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetztes aufgestellt.

Die Bilanz ist entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. § 266 HGB gegliedert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der T.Facilities GmbH zum 31.12.2008 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Wirtschaftgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelosten Geringwertige Wirtschafsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgte zu dem am Anschaffungstag maßgebenden Wechselkurs

Ohne Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Kursänderungen.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betreibsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigern am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung sind Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten uns Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwundungsvorschlages erfolgt.

Die Pensionsrückstellung beruht auf versicherungsmathematischen Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Grundlagen der Währungsumrechnung

Im vorliegenden Jahresabschluss sind Währungsforderungen zum Tageskurs am Bilanzstichtag oder zu einem niedrigern Kurs angesetzt. Währungsverbindlichkeiten sind zum Tageskurs am Bilanzstichtag bzw. einem höheren Kurs bewertet.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungen, Tantieme- und Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen.

Haftungsverhältnis

Haftungsverhältnis i. S. d. §251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei Herrn Shahid Mansoor Taseer und Frau Tanja Thiele.

Die Vorausstetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

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