QUE HUONG GmbHLiquidated

80802 München, DEU

Master Data

Registry
Register court München HRB 79107
Previous
FAI CHI China Restaurant GmbH
Registered
6/23/1986
Industry
Intermediation service activities for food and beverage services activitiesContract catering service activities and other food service activitiesSnack bars and the like
Purpose
Führen von China-Restaurants, insbesondere des "FAI CHI China-Restaurant".

History

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Management

NameRole
Thi Anh Nguyet Ly
since 7/13/2016
Liquidator

Beneficial Owners

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Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Corneliusstr. 1, 8000 München 5
100000
100.00%

Financial Report

FAI CHI China Restaurant GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

1.423,00

2.554,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

3.661,20

6.229,40

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

115.507,02

147.844,13

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

44.552,26

39.735,90

C. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

773,37

Summe Aktiva

165.143,48

200.460,20

PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

51.129,19

51.129,19


Nicht eingeforderte Einlage

-3.323,40

-3.323,40

Eingeforderte Einlage

47.805,79

47.805,79

II. Gewinnvortrag

65.851,57

56.919,56

III. Jahresüberschuss

4.182,03

8.932,01

B. Rückstellungen

18.750,00

31.452,00

C. Verbindlichkeiten

28.554,09

52.027,44

Summe Passiva

165.143,48

200.460,20

Anhang

Bilanzerläuterungen

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Fai Chi China Restaurant GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften für eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. §§ 264, 267 II HGB und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung unter grundsätzlicher Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HBG). Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den geänderten Vorschriften des HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB wurden die §§ 252 I 6, 265 I und 284 II 3 HGB bei der erstmaligen Anwendung der durch das BilMoG geänderten Vorschriften des HGB nicht angewendet.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung wurde nach den allgemeinen Bestimmungen §§ 252 bis 256 HGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften §§ 265 bis 283 HGB vorgenommen. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 VIII HGB nicht angegeben.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Bei Ermittlung der planmäßigen Abschreibung kam die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgengenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die Nutzungsdauern betragen für das übrige Sachanlagevermögen ein bis zehn Jahre. Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu einem Wert von € 150,00 bis € 1.000,00 wird ein Sammelposten fortgeführt, der einer fünfjährigen Nutzungsdauer unterliegt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit den Nominalwerten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Für in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltene Risiken wird durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen, bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt (§ 253 I HGB).

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB).

Die Verbindlichkeiten sind gemäß § 253 I 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert.

3. Angaben zur Bilanz

Gegenüber den Gesellschaftern werden Forderungen in Höhe von € 80.048,66 (Vj. T€ 119) ausgewiesen (§ 42 III GmbHG).

4. Organe

Im abgelaufenen Geschäftsjahr war Herr Soeung Yang, Koch mit der Geschäftsführung der Gesellschaft betraut.

 

gez.: S. Yang

GF

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29.02.2012

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