VR-Bank eGLiquidated
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VR-Bank eGAlzenauJahresabschluss zum 31.12.2019Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019I. Grundlagen der BankDie VR-Bank eG ist eine eingetragene Genossenschaft, die der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen ist. Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. Wir betreiben grundsätzlich bankübliche Geschäfte. Unser Kerngeschäftsgebiet umfasst den gesamten Landkreis Aschaffenburg, unser Grenzgeschäftsgebiet die Landkreise Main-Kinzig, Miltenberg, Main-Spessart, Hanau und Offenbach, sowie die sich in diesen Landkreisen befindlichen kreisfreien Städte und die Stadt Frankfurt am Main. Organe sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Vertreterversammlung. II WirtschaftsberichtII.1 Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der Kreditgenossenschaften Die für das Verständnis der Analyse unseres Geschäftsverlaufs und unserer wirtschaftlichen Lage maßgeblichen gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen im Geschäftsjahr haben sich wie folgt entwickelt: Nach vielen Jahren des Aufschwungs verzeichnete Deutschland in 2019 ein deutlich geringeres Wirtschaftswachstum. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg im Vorjahresvergleich lediglich um 0,6 Prozent, nachdem es 2018 noch um 1,5 Prozent zugenommen hatte. Die Gründe für das Schwinden der konjunkturellen Auftriebskräfte sind vor allem im globalen Umfeld zu sehen. Die schwächere Weltwirtschaft, die eskalierenden Handelskonflikte, die geopolitischen Spannungen im Nahen Osten und die Unsicherheiten rund um den EU-Austritt Großbritanniens belasteten die Geschäfte der außenhandelsorientierten Wirtschaftsbereiche spürbar. Bei den Konsumausgaben setzte sich das solide Wachstum der Vorjahre ungebremst fort. Der private Konsum expandierte 2019 um 1,6 Prozent und damit stärker als im Vorjahr (+1,3 Prozent). Der Zuwachs der staatlichen Konsumausgaben lag 2019 mit 2,6 Prozent deutlich über dem Wachstum des Privatkonsums, befördert unter anderem durch den weiteren Stellenaufbau im öffentlichen Dienst. Private und staatliche Konsumausgaben trugen zusammen mit 1,3 Prozentpunkten zum BIP-Anstieg von 0,6 Prozent bei und waren damit der wichtigste Treiber des Wirtschaftswachstums. Die Investitionen expandierten 2019 moderat und wurden durch den anhaltenden Boom der Bauwirtschaft stimuliert. Die Bruttoanlageinvestitionen verzeichneten einen Zuwachs von 2,6 Prozent (Vorjahr: +3,5 Prozent). Vor dem Hintergrund der außenwirtschaftlichen Belastungsfaktoren hat sich der Anstieg der deutschen Exporte gegenüber dem Vorjahr mehr als halbiert (+0,9 Prozent nach +2,1 Prozent). Das Wachstum der Importe schwächte sich trotz der hohen Binnennachfrage ebenfalls deutlich ab (+1,9 Prozent nach +3,6 Prozent). Der Außenhandel als Ganzes verminderte den BIP-Anstieg, wie bereits in 2018, um 0,4 Prozentpunkte. Der gesamtstaatliche Finanzierungsüberschuss sank nach dem Rekordwert von 62,4 Milliarden Euro im Vorjahr auf 49,8 Milliarden Euro in 2019. Diese Entwicklung resultierte aus einem gedämpften Wachstum bei den Steuereinnahmen einerseits und höheren Ausgaben des Staates (z.B. für Sozialleistungen und den Digitalpakt im Schulbereich) andererseits. Am Arbeitsmarkt verlor das Beschäftigungswachstum an Schwung. Die Zahl der Menschen, die im Inland erwerbstätig waren, stieg im Jahresdurchschnitt 2019 um rund 400.000 (Vorjahr rund 610.000) auf etwa 45,3 Millionen. Die Arbeitslosenzahl sank um rund 73.000 auf knapp 2,3 Millionen Menschen. Bei der Arbeitslosenquote war ein Rückgang um 0,2 Prozentpunkte auf 5,0 Prozent zu verzeichnen. Der Anstieg der Verbraucherpreise blieb 2019 moderat. Im Jahresdurchschnitt lag die Inflationsrate bei 1,4 Prozent und damit etwas niedriger als 2018 (+1,8 Prozent). Maßgeblich für den Rückgang der Gesamtrate waren die Energiepreise, deren Auftrieb sich im Zuge niedrigerer Rohölpreisnotierungen spürbar verminderte. Trotz hoher geopolitischer Risiken herrschte an den Finanzmärkten 2019 gute Stimmung. Verantwortlich hierfür waren vor allem die Notenbanken, die im Laufe des Jahres mit einem deutlich expansiveren geldpolitischen Kurs auf die Eintrübung der Konjunktur reagierten. So kündigte die Europäische Zentralbank (EZB) bereits im März ein neues Programm zur Förderung der Kreditvergabe der Banken (TLTRO) für September 2019 an. Diese Maßnahme wurde dann noch durch eine Senkung des Einlagezinssatzes, den Banken auf überschüssige Gelder bei der EZB entrichten müssen, ergänzt. Der Zinssatz wurde von -0,4 Prozent auf -0,5 Prozent abgesenkt. Zudem wurde ein erneuter Start von Anleihekäufen im Volumen von 20 Milliarden Euro monatlich ab November 2019 beschlossen. Auch die neue EZB-Präsidentin, Christine Lagarde, ließ keine Bereitschaft zu einem Wechsel des geldpolitischen Kurses erkennen. Die US-Notenbank (Fed) vollzog den Kurswechsel zu niedrigeren Leitzinsen in der zweiten Jahreshälfte. Insgesamt senkte die Fed ihren Leitzins, das Zielband für den Tagesgeldsatz, im Juli, September und Oktober jeweils um 25 Basispunkte auf das Niveau von 1,75 Prozent bis 2,00 Prozent. Die Renditen von zehnjährigen Bundesanleihen sanken in 2019 auf ein Rekordtief. Im Jahresverlauf rutschten die Renditen kontinuierlich markant in den Minusbereich. In den letzten Augusttagen sackte die Rendite mit -0,72 Prozent auf einen historischen Tiefstand. Von August bis Anfang Oktober rentierten sogar die dreißigjährigen Bundesanleihen erstmals phasenweise im negativen Bereich. Zum Jahresende lag die Rendite zehnjähriger Bundesanleihen bei -0,19 Prozent. Nachdem der US-Dollar bereits 2018 deutlich stärker gegenüber dem Euro notieren konnte, wertete er in 2019 weiter auf. Zum Jahresende 2019 war der US-Dollar mit 1,1234 Dollar pro Euro etwa 2 Cent mehr wert als zu Jahresbeginn. Der Deutsche Aktienindex (DAX) startete nach einem sehr schwachen Abschlussquartal in 2018 auf einem niedrigen Niveau von 10.558,96 Punkten in das neue Jahr. Im Verlauf konnte er satte 25 Prozent zulegen und lag zum Jahresultimo bei 13.249,01 Punkten. Auch der amerikanische Leitindex Dow Jones schloss gegenüber dem Jahresstart um 22 Prozent höher bei 28.538,44 Punkten. Wenige Tage vor dem Jahreswechsel markierte der Index mit 28.645,26 Punkten ein neues Allzeithoch. Die deutschen Kreditgenossenschaften konnten trotz gedämpfter Konjunktur erneut expandieren. So stiegen die bilanziellen Kundenforderungen im Vorjahresvergleich um 6 Prozent auf 625,8 Milliarden Euro. Auch die Kundeneinlagen legten um 5,5 Prozent auf 734,7 Milliarden Euro zu. Die addierte Bilanzsumme aller Genossenschaftsbanken stieg auf 985 Milliarden Euro (+5,3 Prozent). 18,5 Mio. Mitglieder sind mit Geschäftsanteilen an deutschen Kreditgenossenschaften beteiligt. Die Zahl der selbständigen Genossenschaftsbanken lag zum Jahresende bei 841 Banken. Sie sank fusionsbedingt um 34 Institute (-3,9 Prozent). Auch bei den Bankstellen setzte sich der rückläufige Trend fort. Per Saldo war hier ein Rückgang um 514 Stück (-5,2 Prozent) auf 9.344 zu verzeichnen. II.2 Geschäftsverlauf der VR-Bank eG Die folgenden Kennzahlen stellen neben dem Jahresergebnis unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar: - Die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 2 CRR (hartes Kernkapital * 100 / Gesamtrisikobetrag) und - Die Gesamtkapitalquote nach Art. 92 Abs. 2 CRR (Eigenmittel * 100/Gesamtrisikobetrag) - Liquiditätskennzahl nach den Verordnungen (EU)2015/61 und 575/2013. Im Lagebericht wird auf deren Entwicklung bei der Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs und der Lage der Genossenschaft sowie im Rahmen des Prognoseberichts eingegangen. Im Einzelnen stellte sich der Geschäftsverlauf wie folgt dar:
Die Bilanzsumme erhöhte sich um 13.088 TEUR. Maßgeblich hierfür war insbesondere der Anstieg der Sichteinlagen, der zu einem Anstieg der Liquiden Mittel und längerfristigen Forderungen an Kreditinstitute führte. Die Verdoppelung der außerbilanziellen Geschäfte ist im Wesentlichen auf den Anstieg von Kreditzusagen zurückzuführen.
Der prognostizierte Anstieg des Kundenkreditvolumens konnte noch nicht erreicht werden. Das Kundenkreditvolumen war im Berichtszeitraum rückläufig. Dieses lag zum einen an einer restriktiven Kreditvergabe und der Konkurrenzsituation, zum anderen an einem bereits zugesagten Neukreditvolumen von 13,4 Mio EUR, das bis zum Jahresende noch nicht valutiert wurde. Dies berücksichtigt hätte sich ein leichtes Wachstum unter der Prognose liegendend eingestellt. Die schwierige Arbeitsmarktlage in Bezug auf gutes qualifiziertes Personal hat die personelle Ausstattung beeinflusst, so dass das prognostizierte Kreditwachstum noch nicht in ausreichendem Maß erzielt werden konnte. Der Anteil der Forderungen an Kreditinstitute ist zu Lasten des Anteils an Kundenforderungen gestiegen. Die Wertpapieranlagen erhöhten sich infolge der Anlage hereingenommener Kundengelder um 3.290 TEUR.
Die Kundengelder erhöhten sich, trotz unattraktiver Verzinsung, um 16.403 TEUR bzw. 4,6%. Eine Vermeidung dieses Zuflusses ist aus vertragsrechtlicher Sicht und aus Reputationsgesichtspunkten nicht ohne Weiteres möglich, so dass der Zuwachs umfangreicher erfolgte als geplant. In der Struktur der Passivseite sind im Berichtsjahr keine wesentlichen Veränderungen zu verzeichnen.
Die Entwicklung des Dienstleistungsgeschäftes blieb aufgrund des anhaltenden Anstiegs der Kundeneinlagen und verhaltener Kundennachfrage nach Vermittlungsdienstleistungen hinter den Prognosen zurück. Das Dienstleistungsergebnis konnte noch nicht auf das Niveau der Vorjahre gesteigert werden. Dennoch konnte insgesamt ein Anstieg des Dienstleistungsergebnisses um 39 TEUR gegenüber dem Vorjahr erzielt werden. Die Erträge aus dem Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäft stiegen um 72 TEUR bzw. 8,1 %. Ebenso sind die anderen Vermittlungserträge um 53 TEUR bzw. 17,7 % gestiegen. Erträge aus dem Zahlungsverkehr sind um 86 TEUR und somit 5,3 % zurückgegangen. Investitionen Die Gesamtinvestitionen betrugen im Berichtsjahr 176 TEUR, die ausschließlich für Betriebs- und Geschäftsausstattung verwendet wurden. Da große Teile der Geschäftsstelle Schöllkrippen nicht benötigt werden, wurde ein neues Nutzungskonzept entwickelt. Dieses sieht vor, einen Teil des Gebäudes als separate Einheit abzutrennen und extern zu vermieten und so nachhaltig Mieteinkünfte zu generieren. Im Berichtsjahr wurde sowohl der Bauantrag für den Umbau des Gebäudes gestellt als auch mit den vorbereitenden Arbeiten begonnen. In den nächsten Jahren ist daher mit einem Anstieg der Instandhaltungskosten und Abschreibungen zu rechnen. Sonstige wichtige Vorgänge im Geschäftsjahr Die Besetzung freier Stellen mit qualifiziertem Personal stellte sich vor dem Hintergrund der allgemeinen Lage am Arbeitsmarkt und speziell der Bankbranche weiterhin schwierig dar. Bei dem angestrebten Zielwert "Anzahl qualifizierter Bewerbungen je offener Stelle" von 80% lagen lediglich 68% qualifizierte Bewerbungen vor. II.3. Lage der VR-Bank eG II.3.1 Ertragslage Die wesentlichen Erfolgskomponenten unserer Bank haben sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt entwickelt:
1) GuV-Posten 1 abzüglich GuV - Posten 2.
Im Berichtsjahr war, wie prognostiziert, ein Rückgang des Zinsüberschusses zu verzeichnen. Die Veränderung begründet sich hauptsächlich durch die anhaltende Niedrigzinsphase und die hierdurch gesunkene Zinsspanne sowie die veränderte Struktur im Aktivgeschäft. Ebenso beeinflusste das nicht erzielte Kreditwachstum die Erreichung des Prognosewertes negativ. Die Veränderung des Provisionsüberschusses ist im Wesentlichen zurückzuführen auf die Vereinnahmung einmaliger Beratungshonorare in Höhe von 152 TEUR. Ohne diese Beratungshonare läge das Provisionsergebnis leicht über Vorjahresniveau. Die Prognose der Personalkosten basierte auf einer vollständigen Besetzung aller geplanten Stellen und wurde gegenüber dem Vorjahr auf höherem Niveau erwartet. Sie sind aufgrund des Abschlusses der zurückliegenden Restrukturierung sowie der im Jahresverlauf unbesetzten Stellen im Berichtsjahr um 576 TEUR bzw. 16,2% gesunken. Der Prognosewert wurde somit deutlich unterschritten. Die Erhöhung der Verwaltungsaufwendungen ist zurückzuführen auf eine vorgenommene Zuführung zu Rückstellungen für den Umbau der Geschäftsstelle Schöllkrippen. Dies unberücksichtigt wäre ein Rückgang von 1,6% gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. In der Prognose der anderen Verwaltungskosten waren wir von deutlich steigenden Kosten ausgegangen. Aufgrund der Verschiebung einer Outsourcingmaßnahme auf Folgejahre und der Flexibilisierung der Sachkosten schlossen die anderen Verwaltungskosten in nicht unerheblichem Maß unterhalb unserer Prognose ab. Das Bewertungsergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr um 1.238 TEUR bzw. 82,1% reduziert. Die darin enthaltene Risikovorsorge für das Kreditgeschäft wurde mit dem erwarteten Verlust unserer Risikosteuerung prognostiziert. Dieser Prognosewert wurde deutlich unterschritten. Ursächlich für die geringere Risikovorsorge sind im wesentlichen geringere Zuführungen zu Einzelwertberichtigungen aufgrund unserer bonitätsorientierten Kreditvergabepolitik und die günstige konjunkturelle Lage. Für das Bewertungsergebnis waren daneben geringere Abschreibungen auf Wertpapiere sowie höhere Wertpapierzuschreibungen positiv beeinflussend. Zuführungen zur den Vorsorgereserven nach § 340 f HGB wurden auf Vorjahresniveau vorgenommen. Die Aufwands-/Ertragsrelation (Cost-Income-Ratio - CIR; = Allgemeine Verwaltungsaufwendungen * 100 / (Zinsüberschuss + Provisionsüberschuss + Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen) von 68,1 % blieb gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit hat sich im Vorjahresvergleich erhöht. Ursachen hierfür sind im Wesentlichen die oben dargestellten Ergebnispositionen "Personalaufwand" und "Bewertungsergebnis". Der Steueraufwand hat sich in Folge des verbesserten bereinigten Ergebnisses vor Ertragssteuern erhöht. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340 g HGB wurde mit 1.650 TEUR dotiert. Vom Jahresüberschuss wurden 110 TEUR den Rücklagen zugeführt. Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 257 TEUR in Form einer Dividende von 3,0% nach Feststellung des Jahresabschlusses auszuschütten. II.3.2 Finanz- und Liquiditätslage Entsprechend unserer Prognoseaussage reichten die vorhandenen liquiden Mittel im Geschäftsjahr aus, um die aufsichtsrechtlichen Anforderungen (Mindestreservebestimmungen und Bestimmungen der CRR) deutlich überzuerfüllen. Die liquiden Mittel haben sich insgesamt im Vergleich zum Vorjahr um 15.171 TEUR erhöht. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass Zuflüsse zum Stichtag weder als Darlehen ausgereicht noch einer Anlage zugeführt wurden. Unsere Anlagen in Wertpapiere der Liquiditätsreserve und Bankengelder haben wir, aufgrund geringer Kreditnachfrage der Kunden, weiter erhöht. Neben den dargestellten liquiden Mitteln stehen uns kurzfristig verfügbare Kreditlinien bei unserer genossenschaftlichen Zentralbank (DZ BANK AG) und die Refinanzierungsfazilitäten der EZB zur Verfügung. Das Angebot der Deutschen Bundesbank, Refinanzierungsgeschäfte in Form von Offenmarktgeschäften (Hauptrefinanzierungsgeschäfte) abzuschließen, wurde nicht genutzt. Die eingeräumten Kreditlinien der DZ BANK AG haben wir im Jahresverlauf nicht in Anspruch genommen. Bis zur Erstellung des Lageberichts liegen keine Anhaltspunkte vor, die eine zukünftige unzureichende Liquiditätslage der Bank erkennen lassen. II.3.3 Vermögenslage Eigenkapital Das bilanzielle Eigenkapital stellt sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:
Wie in der Prognose erwartet konnte eine Stärkung des Eigenkapitals erzielt werden. Die deutlichen Steigerungen beim Eigenkapital ergaben sich durch Gewinnthesaurierung und Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB aus dem letzten Jahresergebnis. Der Anteil der bilanziellen Eigenmittel an der Bilanzsumme hat sich von 9,49 % auf 9,56 % erhöht. Aus dem diesjährigen Ergebnis ist eine weitere Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB in Höhe von 1.650 TEUR auf 14.050 TEUR (Vorjahr 12.400 TEUR) vorgesehen. Die harte Kernkapitalquote beläuft sich auf 17,33 % und konnte im Wesentlichen durch die Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340 g HGB erhöht werden. Die Gesamtkapitalquote beläuft sich auf 20,30 % und ist gegenüber dem Vorjahr auf einem stabil hohen Niveau. Die aufsichtsrechtlich geforderten Mindestgrößen wurden jederzeit erfüllt. Die Kapitalrendite gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG (Quotient aus Nettogewinn (Nettogewinn = Jahresüberschuss nach Steuern) und Bilanzsumme) beläuft sich auf 0,09 %. Unter Berücksichtigung der Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken würde sich eine Kapitalrendite von 0,48 % ergeben. Kundenforderungen Der Anteil der Kundenforderungen an der Bilanzsumme beträgt 43 %. Konzentrationen in den einzelnen Branchen sind nicht vorhanden. Im Kundenkreditgeschäft bestehen neben zwei Kundenkrediten mit hohen Blankoanteilen keine besonderen strukturellen Risiken und Risikokonzentrationen. Die Größenklassengliederung ist ausgewogen. Risiken im Kreditgeschäft sind in voller Höhe durch Einzelwertberichtigungen, Pauschalwertberichtigungen und Vorsorgereserven nach § 340 f HGB abgeschirmt. Die aufsichtsrechtlichen Kreditgrenzen sowie die festgelegten Kreditbeschränkungen nach § 49 GenG wurden im Berichtszeitraum stets eingehalten. Wertpapiere Die Wertpapieranlagen unserer Bank setzen sich wie folgt zusammen:
Die eigenen Wertpapieranlagen haben insgesamt einen Anteil von 39 % an der Bilanzsumme. Hiervon entfällt ein Anteil von 37 %-Punkten auf Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 5) bzw. von 2 %- Punkten auf Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 6). Bei den festverzinslichen Wertpapieren handelt es sich ausschließlich um EUR-Anleihen im Investment-Grade; darin sind EUR-Anleihen ausländischer Emittenten in Höhe von 95.404 TEUR enthalten. Sämtliche Wertpapiere sind nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Strukturierte Finanzinstrumente haben wir nur in geringem Umfang im Bestand. Diese wurden als einheitlicher Vermögensgegenstand nach den allgemeinen Grundsätzen bilanziert und bewertet. Derivategeschäfte Es wurden keine derivativen Instrumente eingesetzt. II.4 Zusammenfassende Beurteilung des Geschäftsverlaufs und der Lage Die Geschäftsentwicklung der VR-Bank eG verlief insgesamt günstig, da sowohl das in der Planung ausgewiesene Betriebsergebnis vor Bewertung als auch das Betriebsergebnis nach Bewertung übertroffen wurde. Das Ergebnis ermöglichte eine Stärkung der Eigenmittelausstattung in Höhe von 1.760 TEUR in Form von Zuführungen zu den Rücklagen und Fonds für allgemeine Bankrisiken (340g HGB). Die Anforderungen an das Eigenkapital und die Liquidität wurden jederzeit eingehalten. III. Risiken der künftigen Entwicklung (Risikobericht)III.1 Risikomanagementsystem Die Ausgestaltung unseres Risikomanagements ist bestimmt durch unsere Geschäfts- und Risikostrategien, die hieraus abgeleiteten operativen Zielgrößen sowie die Risikotragfähigkeit der Bank. Im Rahmen der jährlichen Risikoinventur identifizieren, quantifizieren, beurteilen und dokumentieren wir unsere Risiken. Wir legen die für uns wesentlichen Risiken fest und entwickeln entsprechende Risikostrategien. Die Risikoquantifizierung erfolgt anhand des GuV-orientierten Risikotragfähigkeitskonzepts. Durch eine Eckwertplanung über einen Zeitraum von fünf Jahren und mit Hilfe von Kennzahlen und Limitsystemen planen und steuern wir die Entwicklung unseres Instituts. Im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung bzw. Ad-hoc-Berichterstattung werden Vorstand und Aufsichtsrat informiert. Die Funktionsfähigkeit und Angemessenheit aller Risikocontrolling- und Risikomanagement-Aktivitäten werden durch die Interne Revision geprüft. Die im Rahmen unserer GuV-orientierten Risikosteuerung ermittelten Risikodeckungspotenziale zum Bilanzstichtag betrugen im Standard-Szenario 45.794 TEUR (davon ansetzbare Risikobudgets 22.963 TEUR) und im Stress-Szenario 45.794 TEUR (davon ansetzbare Risikobudgets 28.764 TEUR). Demgegenüber standen aggregierte Gesamtbankrisiken im schlechtesten Standard-Szenario in Höhe von 9.628 TEUR bzw. im schlechtesten Stresstest (Marktpreisrisiken:+200 BP ad-hoc) in Höhe von 16.194 TEUR. Im Standard-Szenario verteilen sich die Gesamtbankrisiken wie folgt auf unsere wesentlichen Risikoarten: Marktpreisrisiken 2.888 TEUR (davon Zinsänderungsrisiko 737 TEUR; Kursänderungsrisiko 2.151 TEUR), Adressenausfallrisiken 5.889 TEUR (davon Forderungen an Kunden 3.153 TEUR; Eigenanlagen 2.736 TEUR), und weitere Risiken 850 TEUR. III.2 Marktpreisrisiken Zinsänderungsrisiken Die Zinsänderungsrisiken messen wir vierteljährlich mithilfe einer dynamischen Zinselastizitätsbilanz und einer Zinsbindungsbilanz. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Teillimit gegenübergestellt, dessen Überschreiten die Festlegung geeigneter Maßnahmen zum Umgang mit diesen Risiken auslöst. Im Geschäftsjahr bewegte sich das Zinsänderungsrisiko innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Limitystems. Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir unterschiedliche Zinsszenarien, wobei zwischen Normal- und Stressszenarien unterschieden wird. In den Standardszenarien verwenden wir Ad-hoc-Parallelverschiebungen der jeweils aktuellen Zinsstrukturkurve um +/-100 BP sowie flachere und steilere Zinsstrukturkurven von -100/+50 bzw. +100/-50. Im Stressszenario verwenden wir eine Ad-hoc-Parallelverschiebung der jeweils aktuellen Zinsstrukturkurve um +200 BP. Für die Beurteilung des strategischen Zinsbuches wird das Barwertkonzept eingesetzt. Für die wesentlichen variablen Positionen hat die Bank Ablauffiktionen auf der Grundlage gleitender Durchschnitte ermittelt. Aufgrund des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos ist ein Rückgang des Zinsbuchbarwertes bei steigenden und fallenden Zinssätzen zu erwarten. Sonstige Marktpreisrisiken Daneben bestehen Risiken aus festverzinslichen Wertpapieren und Investmentfonds. Diese weiteren für uns wesentlichen Marktpreisrisiken werden gemäß den aufsichtsrechtlichen Regelungen bei der Gesamtbanksteuerung berücksichtigt. Wir ermitteln diese anhand der Software Module VR-Control ZINSMANAGEMENT und ZIABRIS mit einem Konfidenzniveau von 99,0% und einer Haltedauer von 250 Tagen. Ungedeckte Währungsbestände geht die Bank grundsätzlich nicht ein. Im Geschäftsjahr war die Summe der wesentlichen Marktpreisrisiken jederzeit durch das eingeräumte Risikolimit abgedeckt. III.3 Adressenausfallrisiken Forderungen an Kunden Die Kreditrisiken im Kundengeschäft messen wir mittels des Kreditportfoliomodells Kundengeschäft aus dem Software-Modul VR-Control KRM mit einem Konfidenzniveau von 99,0% und einer Haltedauer von 250 Tagen. Mit Hilfe der internen Rating-Verfahren bestimmen wir die jeweilige Ausfallwahrscheinlichkeit. Als Exposuregröße verwenden wir das Netto-Blankovolumen bezogen auf das Risikovolumen. Der Risikoausweis wird aus der Summe des Expected Loss (erwarteter Verlust) und des Credit Value at Risk (CVaR = unerwarteter Verlust) dargestellt. Die Überwachung und Steuerung des Kreditgeschäfts erfolgt auf der Basis von Limitierungen sowie Steuerungsvorgaben für das Neugeschäft. Unsere Auswertungen geben Auskunft über die Verteilung des Kreditvolumens nach Branchen, Größenklassen, Sicherheiten und Risikoklassen. Die Risikovorsorge wird auf Basis der handelsrechtlichen Vorschriften gebildet. Das Adressenausfallrisiko bewegte sich im Geschäftsjahr innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Limits für Adressenausfallrisiken. Bei den Strukturlimiten kam es zwar zu Überschreitungen von einzelnen Größen, die aber, nach Chancen- und Risikoabwägung, bewusst in Kauf genommen wurden. Eigenanlagen Für die Identifizierung, Beurteilung und Überwachung der Risiken greifen wir auf die Ratingergebnisse von Ratingagenturen, eigene Analysen von Berichten, Veröffentlichungen und Beobachtungen der Spreadentwicklungen der Emittenten zurück. Als Risikoausweis stellen wir die Summe aus Expected Loss (erwarteter Verlust) und Credit Value at Risk (CVaR = unerwarteter Verlust) dar. Die Messung der Adressrisiken bei den Eigenanlagen erfolgt durch das Kreditportfoliomodell für Eigengeschäfte, indem das zukünftige Verhalten definierter Risikoparameter auf Basis von Zufallszahlen in einer Monte-Carlo-Simulation abgebildet wird (Konfidenzniveau 99 % und Risikohorizont 12 Monate). Diesen Risiken begegnen wir dadurch, dass wir zu einem Großteil Eigenanlagen der genossenschaftlichen Finanzgruppe halten und keine Wertpapiere von Emittenten bzw. aus Emissionen erwerben, deren Rating von einer anerkannten Ratingagentur mit schlechter als "Investment Grade" beurteilt wurde. Das Ausfallrisiko inländischer und ausländischer Emittenten begrenzen wir durch ein System interner Strukturlimite, die eine hinreichende Streuung des Depotbestandes gewährleisten. Länderrisiken Länderrisiken bestehen im Bereich der Eigengeschäfte in Form von Anleihen ausländischer Emittenten. Dem Länderrisko begegnen wir durch ein Länder-Limitsystem. III.4 Liquiditätsrisiken Da das Zahlungsunfähigkeitsrisiko aufgrund seiner Eigenart nicht sinnvoll mit Risikodeckungspotential begrenzt und somit nicht in die klassische Risikotragfähigkeit integriert werden kann, haben wir diesbezüglich einen weiteren Prozess (Liquiditätstragfähigkeit) in die Risikosteuerungs- und Controllingprozesse aufgenommen. Die Überwachung der Liquiditätstragfähigkeit bzw. die Steuerung des Zahlungsunfähigkeitsrisikos erfolgt mit Hilfe entsprechender Liquiditätsablaufbilanzen (LAB), in welchen wir die szenariospezifischen Zahlungsmittelabflüsse den szenariospezifischen Zahlungsmittelzuflüssen an den jeweiligen Zahlungsmittelzeitpunkten gegenüberstellen. Sofern sich hieraus im Zeitverlauf ein kumulierter Zahlungsmittelbedarf entwickelt, prüfen wir, ob dieser mit dem jeweilig definierten Liquiditätsdeckungspotential (LDP) für einen zuvor definierten Zeitraum (Liquiditätshorizont bzw. Überlebenshorizont) im jeweiligen betrachteten Szenario abgedeckt werden kann. Weiter wird zur frühzeitigen Erkennung eines Liquiditätsengpasses die LCR-Kennziffer gemessen und gesteuert. Zum Bilanzstichtag belief sich die Kennziffer auf 155 %. Im Geschäftsjahr bewegte sich diese Kennziffer zwischen 303 % und 155% und lag somit stets über dem geforderten Mindestwert von 100 %. Zusätzlich haben wir eine Warngrenze in Höhe von 120 % definiert. Darüber hinaus wird die Liquidität durch Fälligkeitslisten und Cashflow-Ermittlung überwacht. In Hinblick auf unsere Refinanzierungsquellen verweisen wir auf Abschnitt II.3.2 Finanz- und Liquiditätslage. Das Refinanzierungskostenrisiko wurde im Rahmen der Risikoinventur als unwesentlich eingestuft. In liquiditätsmäßig engen Märkten sind wir nicht engagiert. Eine Liquiditätsmanagementfunktion wurde mit dem Ziel der Liquiditätssteuerung eingerichtet, um in Phasen eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses einschließlich eines Stressfalls die Zahlungsfähigkeit zu sichern und eine Unterschreitung der bankaufsichtlichen LCR-Mindestquote zu verhindern. Zudem wurde für den Fall eines Liquiditätsengpasses ein Notfallplan festgelegt. Im Rahmen der Eigenanlagen- und Liquiditätsstrategie streuten wir die Positionen der Liquiditätsreserve über Laufzeiten und Emittenten, um ein hohes Maß an Liquidierbarkeit zu erreichen, damit wir jederzeit kurzfristig auf unerwartete Zahlungsstromschwankungen reagieren können. III.5 Operationelle Risiken Wesentliche identifizierte operationelle Risiken werden in einer Schadensfalldatenbank erfasst, analysiert und überwacht. Die operationellen Risiken werden in ihrer Höhe im Rahmen einer Expertenschätzung aus den Erfahrungen der Vorjahre abgeleitet und einem definierten Limit gegenübergestellt. Zudem werden auch Worst-Case-Annahmen im Rahmen von regelmäßigen Stresstests berücksichtigt. Den operationellen Risiken begegnen wir mit unterschiedlichen Maßnahmen. Dazu zählen insbesondere Arbeitsanweisungen, die Verwendung von rechtlich geprüften Vertragsvordrucken, die Einhaltung einer ausreichenden Funktionstrennung, die laufende Optimierung der Arbeitsabläufe, Mitarbeiterschulungen, der Einsatz von Sicherheits-, Compliance-, Datenschutz- und Geldwäschebeauftragten, laufende Investitionen in neue DV-Systeme über die von uns beauftragte Rechenzentrale, Backup-Einrichtungen, Prüfung der Verfahren und Systeme durch die Interne Revision und Versicherungen (z.B. Diebstahl- und Betrugsrisiken). Zusätzlich hat unser Haus eine Notfallplanung erstellt. III.6 Gesamtbild der Risikolage Zusammenfassend ist die Risikolage insgesamt als günstig einzustufen, da die Risikotragfähigkeit im Geschäftsjahr 2019 sowohl unter den von uns definierten Standard- als auch den festgelegten Stressszenarien gegeben war und Puffer zwischen Risikodeckungspotenzial und zur Verfügung gestelltem Risikobudget bestehen. Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen haben wir im Jahr 2019 jederzeit eingehalten. Die zu ihrer Deckung vorhandenen Eigenmittel belaufen sich auf 45.432 TEUR. Wir verweisen hierzu ergänzend auf unsere Ausführungen bei der Vermögenslage. Nach derzeitigem Planungsstand ist die Risikotragfähigkeit im Berichtszeitraum 2020 angesichts der laufenden Ertragskraft und der Vermögenssituation der Bank gegeben. Bestandsgefährdende Risiken sind auch aufgrund der Zugehörigkeit zur kreditgenossenschaftlichen Sicherungseinrichtung nicht erkennbar. Nach dem Bilanzstichtag haben der von China ausgehende Ausbruch und die Verbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 inzwischen zu weltweiten Auswirkungen geführt und auch Bayern erreicht. Dazu zählen auch Auswirkungen auf die Finanzmärkte sowie wirtschaftliche Auswirkungen auf Unternehmen in unserem Geschäftsgebiet im Wesentlichen infolge von Kurzarbeit und Produktionseinschränkungen. Die Auswirkungen sind derzeit noch nicht abschätzbar. Aktuell beobachten und analysieren wir Risikofaktoren bzw. -treiber auf eine etwaige Beeinflussung durch das Coronavirus. Wir überprüfen derzeit unsere institutsindividuellen Risikoindikatoren und das Erfordernis neuer Stresstests. Die finanziellen Auswirkungen des neuartigen Coronavirus sowie die Auswirkungen auf die Risikobeurteilung sind derzeit noch nicht abschätzbar. Möglichen operationellen Risiken, insbesondere durch Ausfall wesentlicher Teile des alltäglichen Bankgeschäftes aufgrund Quarantäne mehrerer Mitarbeiter, begegnen wir durch kurzfristige Bereitstellung von mobilen Arbeitsplätzen. Die weitere Entwicklung ist aktuell noch ungewiss und muss intensiv beobachtet werden. IV. Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken (Prognosebericht)Die Prognosen, die sich auf die voraussichtliche Entwicklung der VR-Bank eG für das nächste Geschäftsjahr 2020 beziehen, stellen Einschätzungen dar, die wir auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen und Planungsrechnungen getroffen haben. Wir weisen darauf hin, dass sich die Prognosen durch die Veränderungen der zugrunde liegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass die unseren Ausführungen in den Abschnitten "Voraussichtlicher Geschäftsverlauf" und "Voraussichtliche Lage" zugrunde liegenden Prognosen auf unseren Einschätzungen vor Eintritt der Corona-Krise beruhen (vgl. hierzu unsere ergänzenden Hinweise im Abschnitt "Gesamtaussage"). Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der bayerischen Kreditgenossenschaften Unsere Prognosen zur Konjunkturentwicklung leiten wir aus den Kernaussagen des BVR Kompass 2020 für das Jahr 2020 wie folgt ab: Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt zeigt einen moderaten Anstieg von 1,5 %. Der Zuwachs dürfte damit stärker ausfallen als 2019 mit prognostizierten 0,8 %. Die privaten Konsumausgaben werden voraussichtlich mit 1,3 % leicht beschleunigt expandieren und damit eine wichtige Wachstumsstütze bleiben. Von den Exporten sind mit einem Plus von 3,3 % ebenfalls mehr Wachstumsimpulse zu erwarten, die jedoch durch die gegenläufig wirkende Importentwicklung kompensiert werden dürften. Auch die Bruttoanlageinvestitionen dürften etwas an Fahrt aufnehmen und prognostiziert um 2,5 % steigen. Hierbei werden die Bauinvestitionen mit einem Anstieg von 2,9 % zwar hinter Vorjahresprognosen aber über den Ausrüstungsinvestitionen liegen. Bei anhaltend niedrigen Zinsen wird sowohl im Privatkunden- als auch Firmenkundengeschäft ein Kreditwachstum von über 5,0 % erwartet. Der Beschäftigungsaufbau wird sich bei einer niedrigen Arbeitslosenquote von 4,7 % allerdings verlangsamen. Die Sparquote wird auf dem Niveau der Vorjahre und damit bei nahe 10 % gesehen. Das geschäftliche Umfeld und die Entwicklung der Kreditgenossenschaften werden nach unseren Einschätzungen auch im kommenden Geschäftsjahr von der anhaltenden Niedrigzinsphase, dem verstärkten Wettbewerb, sich weiter entwickelnden Kundenansprüchen sowie wachsenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen geprägt. Unsere Einschätzungen zur Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der bayerischen Kreditgenossenschaften wurden zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts vor Eintritt der Corona-Krise getroffen. Mit der Ausbreitung des Coronavirus dürfte die Wirtschaftsentwicklung spätestens ab März 2020 zunächst merklich gedämpfter verlaufen. Das Coronavirus setzt der deutschen Wirtschaft zu. Wie stark und wie lang ist gegenwärtig noch nicht belastbar abzuschätzen. Aufgrund der sehr dynamischen Entwicklung muss aber mit relevanten konjunkturellen Auswirkungen gerechnet werden. Nach derzeitigem Stand könnte die deutsche Wirtschaft in diesem Jahr um 1,5 Prozent schrumpfen. Voraussichtlicher Geschäftsverlauf In Erwartung der prognostizierten konjunkturellen und regionalen Wirtschaftsentwicklung gehen wir für das nächste Geschäftsjahr von einer weiteren Nachfrage nach Krediten und einem deutlichen Wachstum im Kundenkreditgeschäft aus. Diese Prognose basiert auch auf der Prämisse eines weiterhin niedrigen Zinsniveaus. Im Einlagengeschäft können wir uns infolge der allgemein prognostizierten Sparquote von fast 10 % einem weiteren Anstieg wohl nicht entziehen. Bei der Bankenrefinanzierung erwarten wir für das nächste Jahr keine Veränderung. Das Kreditwachstum soll auch zu Lasten der Wertpapieranlagen dargestellt werden. Bei den Verwaltungskosten werden bei konservativer Planung deutlich höhere Kosten sowohl im Personal- als auch Sachkostenbereich erwartet. Begründet ist dies durch die Planung der Personalkosten unter Vollbesetzungsannahme und Einführung einer leistungsorientierten Vergütung als auch höhere Belastungen im Hinblick des Umbaus der Geschäftstelle Schöllkrippen und die verschobene Einführung eines elektronischen Archivs. Voraussichtliche Lage Für die Ertragslage ist auch im kommenden Jahr die Entwicklung der Zinsspanne von entscheidender Bedeutung. Wir rechnen bei unverändertem Zinsniveau mit einem leicht fallenden Zinsüberschuss gegenüber dem Jahr 2019. Die Stabilisierung des rückläufigen Zinsüberschusses steht im Mittelpunkt unserer Aktivitäten. Mit den Fälligkeiten hochverzinslicher Wertpapiere im kommenden Jahr wird unsere Zinsspanne weiter belastet. Die Durchschnittsverzinsung des Depot A wird dadurch weiter zurückgehen. Wir wollen dieser Entwicklung durch verstärktes Kundenkreditwachstum aber auch Nutzung von selektiven Anlagechancen begegnen. Das Provisionsergebnis soll durch verstärkte vertriebliche Aktivitäten aber auch durch Anpassung unserer Kontomodelle nicht unwesentlich ausgebaut werden. Bei den Sachaufwendungen rechnen wir im Hinblick auf den Umbau der Geschäftstelle Schöllkrippen und Einführung eines elektronischen Archivs mit deutlich höheren Kosten gegenüber den Sachaufwendungen 2019. Die Risikovorsorge im Kreditgeschäft wird neben der weiteren konjunkturellen Entwicklung auch erheblich durch die regionale Wirtschaftsentwicklung beeinflusst. Bei der Einzelrisikovorsorge für das Kreditgeschäft gehen wir bei Ansatz des erwarteten Verlusts aus der Risikosteuerung von einem moderaten Anstieg in den nächsten Jahren aus. Bei unserem Wertpapierbestand gehen wir auf Basis unserer Planung von keinen nennenswerten Abschreibungen aus. Mit einer Beeinträchtigung der Liquiditätslage ist aufgrund ausreichend zur Verfügung stehender Refinanzierungsmöglichkeiten auch im nächsten Geschäftsjahr nicht zu rechnen. Nach unseren Planungsrechnungen erwarten wir eine weitere Stärkung unserer Eigenmittel durch die voraussichtliche künftige Dotierung der Rücklagen und des Sonderpostens für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB. Wir erwarten für das nächste Geschäftsjahr eine harte Kernkapitalquote von über 17 % sowie eine Gesamtkapitalquote von über 20 %. Gesamtaussage Insgesamt haben wir unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vor Eintritt der Corona-Krise erwartet, dass sich der Geschäftsverlauf und die Lage der VR-Bank eG günstig entwickeln werden, da die jederzeitige Einhaltung der Anforderungen an das Eigenkapital und die Liquidität gewährleistet werden. Die Verbreitung und die Auswirkungen des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (vgl. auch Abschnitt Risikobericht - III.6. Gesamtbild der Risikolage) haben auch Auswirkungen auf die Finanzmärkte sowie wirtschaftliche Auswirkungen auf Unternehmen in unserem Geschäftsgebiet infolge von Produktionseinschränkungen und Kurzarbeit. Dies kann dazu führen, dass sich die Annahmen, die unserer Prognoseberechnung zu Grunde liegen, nicht als zutreffend erweisen, da die Prognosen auf unseren Einschätzungen vor Eintritt der Corona-Krise beruhen. Im Zusammenhang mit der inzwischen entstandenen Ausnahmesituation sind die Prognosen mit erheblichen Unwägbarkeiten belegt. Wie bereits im Abschnitt Risikobericht - III.6. Gesamtbild der Risikolage dargestellt, sind die konkreten Auswirkungen derzeit noch nicht abschätzbar. Wir analysieren laufend mögliche Auswirkungen auf die Bank und werden unsere Prognosen korrigieren, soweit dies erforderlich ist. Die weitere Entwicklung bleibt ungewiss und muss intensiv beobachtet werden. Es ist zu erwarten, dass die negativen Folgen für die Wirtschaftsleistung unserer Bank umso stärker sind, je länger die Pandemie anhält. Risiken Wesentliche Risiken für die Ertragslage bestehen im kommenden Jahr bei einer deutlich schlechteren Konjunkturentwicklung als prognostiziert, die zu einer rückläufigen Geschäftsentwicklung führen könnte. Ebenso sehen wir Risiken in einem deutlich höher als erwarteten Zinsanstieg, der sowohl den Zinsüberschuss als auch das Bewertungsergebnis belasten würde. Weitere wesentliche Risiken sehen wir darüber hinaus in den möglichen negativen Auswirkungen der Corona-Krise (vgl. Abschnitt "Gesamtaussage"). Chancen Wesentliche Chancen für die Ertragslage bestehen im nächsten Geschäftsjahr insbesondere bei einer deutlich besseren Konjunkturentwicklung als prognostiziert, was zu einer positiveren Geschäftsentwicklung führen könnte. Weitere wesentliche Chancen können aus einer deutlich steileren Zinsstrukturkurve als von uns prognostiziert entstehen. V. ZweigniederlassungenEs bestehen keine Zweigniederlassungen.
Alzenau, den 18.05.2020 VR-Bank eG Der Vorstand gez. Sigrid Werner gez. Dr. Hans-Martin Blättner Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und traf die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse, dies beinhaltet auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers überwacht. Insbesondere beinhaltete die Überprüfung, dass keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen von Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, erbracht wurden. Bei zulässigen Nichtprüfungsleistungen lagen die erforderlichen Genehmigungen vor. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem engen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand. Der vorliegende Jahresabschluss 2019 mit Lagebericht wurde vom Genossenschaftsverband Bayern e.V. geprüft. Über das Prüfungsergebnis wird in der Vertreterversammlung berichtet. Den Jahresabschluss und den Lagebericht hat der Aufsichtsrat geprüft und in Ordnung befunden. Der Aufsichtsrat hat aufgrund der derzeitigen besonderen Situation gemäß § 3 Absatz 3 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in seiner Sitzung am 20.05.2020 den aufgestellten und durch den Genossenschaftsverband Bayern e.V. geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2019 festgestellt. Den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses hat der Aufsichtsrat geprüft und in Ordnung befunden. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses entspricht den Vorschriften der Satzung. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Vertreterversammlung die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen.
Alzenau, 20.05.2020 gez. Ralph Ritter, Vorsitzender des Aufsichtsrats Jahresabschluss der Kreditinstitute in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft Bestandteile Jahresabschluss 1. Jahresabschluss (Formblatt 1) 2. Gewinn- und Verlustrechnung (Formblatt 3 - Staffelform) 3. Anhang 1. Jahresbilanz zum 31.12.2019Aktivseite
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2019
3. AnhangA. Allgemeine AngabenDie VR-Bank eG, Alzenau, ist beim Amtsgericht Aschaffenburg unter der Genossenschaftsregister-Nummer 62 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern. Die Bilanz wurde unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und UmrechnungsmethodenDie Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden im Einzelnen folgende Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden angewandt: Forderungen Die Forderungen an Kreditinstitute wurden mit dem Nennwert angesetzt, wobei ein evtl. Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und Auszahlungsbetrag/Anlagebetrag als Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig aufgelöst wurde. Die Forderungen an Kunden wurden mit dem Nennwert angesetzt, wobei der Unterschiedsbetrag zwischen dem höheren Nennwert und dem niedrigeren Auszahlungsbetrag im passiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten ist. Der Unterschiedsbetrag wird über die Laufzeit aufgelöst. Die in den Forderungen an Kunden enthaltenen Bonitätsrisiken haben wir durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen und unversteuerten Pauschalwertberichtigungen in ausreichender Höhe abgedeckt. Die Ermittlung der unversteuerten Pauschalwertberichtigungen erfolgte in Anlehnung an den Erlass der Finanzverwaltung auf Grundlage der Ausfallmethode. Zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweiges haben wir ferner Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB im Bestand. Wertpapiere Sowohl die wie Umlaufvermögen behandelten Wertpapiere (Liquiditätsreserve) als auch die wie Anlagevermögen behandelten Wertpapiere wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren Börsen- oder Marktpreis oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Bei den wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren wurden Anschaffungskosten über pari durch anteilige Abschreibungen des Agios an den niedrigeren Einlösungskurs angepasst. Wertpapierleihegeschäfte Wir haben in 2019 Wertpapierleihegeschäfte als Verleiher genutzt. Am Bilanzstichtag bestehende Wertpapierleihegeschäfte wurden wie folgt bilanziert: Der Ausweis der entliehenen Wertpapiere erfolgte in der Position A5 "Wertpapiere". Ein Ausweis einer Sachforderung erfolgte nicht. Strukturierte Finanzinstrumente Strukturierte Finanzinstrumente werden als einheitlicher Vermögensgegenstand bilanziert. Komplex strukturierte Finanzinstrumente liegen nicht vor. Strukturierte Finanzinstrumente, die aufgrund eines eingebetteten derivativen Finanzinstruments wesentlich erhöhte oder zusätzliche (andersartige) Chancen oder Risiken im Vergleich zum Basisinstrument aufweisen, haben wir nicht im Bestand. Eine getrennte Bilanzierung ist daher nicht erforderlich. Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie Anteile an verbundenen Unternehmen Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen bilanziert. Treuhandvermögen Die Bewertung des Treuhandvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die Bewertung der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten/Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode. Den planmäßigen Abschreibungen liegen die der geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer entsprechenden Abschreibungssätze zugrunde, die sich grundsätzlich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen orientieren. Soweit hierbei Bandbreiten bestehen, wählen wir in der Regel die kürzest zulässige Nutzungsdauer. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden in geringem Umfang vorgenommen, da Einbauten in Fremdgrundstücken mit Restbuchwert aufgrund Beendigung des Mietvertrages abgegangen sind. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 EUR werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 250 wurden als andere Verwaltungsaufwendungen erfasst. Sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert oder zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Latente Steuern Zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen bestehen zeitliche oder quasi-permanente Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Die sich daraus ergebenden Steuerbelastungen (passive latente Steuern) und Steuerentlastungen (aktive latente Steuern) haben wir verrechnet. Passive Steuerlatenzen bestehen in den Positionen Beteiligungen und Sachanlagen, denen aktive Steuerlatenzen in den Positionen Forderungen an Kunden, Schuldverschreibungen und festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, Beteiligungen und Rückstellungen gegenüberstehen. Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde. Der Berechnung der Steuerlatenzen wurde ein Steuersatz von 27 % zugrunde gelegt. Verbindlichkeiten Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zum jeweiligen Erfüllungsbetrag. Unterschiedsbeträge zwischen dem höheren Nennwert und dem niedrigeren Einzahlungsbetrag sind in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten. Der Unterschiedsbetrag wird über die Laufzeit aufgelöst. Treuhandverbindlichkeiten Die Bewertung der Treuhandverbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag, der mit dem Nennwert der Verpflichtung übereinstimmt. Rückstellungen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung und für Zuschläge sowie sonstige, über den Zins hinausgehende Vorteile für Einlagen, wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen. Den Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Richttafeln 2018 G" (Prof. Dr. Klaus Heubeck) zugrunde. Die Verpflichtungen aus Anwartschaften auf Pensionen werden mittels Anwartschaftsbarwertverfahren angesetzt. Es wurden langfristige Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 0,0 % angesetzt, da die pensionsberechtigten Mitarbeiter die Bank verlassen haben, und zusätzlich wurde eine Rentendynamik in Höhe von 2,0 % zugrunde gelegt. Die Abzinsung der Pensionsrückstellungen erfolgte unter Annahme einer Restlaufzeit von 15 Jahren (Vereinfachungsregel) mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre. Dieser wurde auf Basis des von der Deutschen Bundesbank per September 2019 ermittelten Zinssatzes und des aktuellen Zinsniveaus sowie des für die Ermittlung des Rechnungszinses vorgeschriebenen Verfahrens bis zum Bilanzstichtag fortentwickelt und mit 2,7% zugrunde gelegt. Im Vergleich zu einer Abzinsung mit einem entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 30 EUR. In Verbindung mit der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf einen Pensionsfonds ergibt sich aufgrund der Vermögensentwicklung des Pensionsfonds keine Unterdeckung. Im Übrigen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet. Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs Die Finanzinstrumente des Zinsbuchs werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller zinstragenden bilanziellen und außerbilanziellen Positionen des Bankbuchs nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 n. F. verlustfrei bewertet. Hierbei werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt und von dem positiven Überschuss die Risiko- und Bestandsverwaltungskosten abgezogen. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang wird eine Drohverlustrückstellung gebildet, die unter den anderen Rückstellungen ausgewiesen wird. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31.12.2019 war keine Rückstellung zu bilden. Vermerke unter dem Bilanzstrich Im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit übernehmen wir regelmäßig Bürgschaften. Dabei ist es für uns erforderlich, Zahlungen an den Begünstigten zu leisten, wenn ein anderer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder Leistungen nicht vertragsgemäß erfüllt. Der Umfang der übernommenen Verpflichtungen ist aus den Angaben unter dem Bilanzstrich ersichtlich. Die dargestellten Beträge zeigen nicht die künftig aus diesen Verträgen zu erwartenden Zahlungsströme, da die Mehrzahl der Eventualverbindlichkeiten ohne Inanspruchnahme auslaufen. Die unwiderruflichen Kreditzusagen zum 31. Dezember 2019 in Höhe von 14.687.959 EUR betreffen ausschließlich Zusagen von Buchkrediten an Nichtbanken. Wir gewähren unwiderrufliche Kreditzusagen, um den Finanzierungsbedürfnissen unserer Kunden zu entsprechen. Unwiderrufliche Kreditzusagen umfassen die nicht in Anspruch genommenen Anteile der gewährten Zusagen, welche nicht durch uns widerrufen werden können. Die Kreditzusagen werden mit dem Nominalbetrag gezeigt. Die widerruflichen und unwiderruflichen Kreditzusagen werden bei der Überwachung der Kreditrisiken berücksichtigt. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses wird vor dem verbindlichen Eingehen sowie während der Laufzeit einer Verpflichtung das Risiko aus der Inanspruchnahme für Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen eingeschätzt. Dabei ist im Wesentlichen die Bonität des Auftraggebers bzw. Kreditnehmers ausschlaggebend. Im Falle der Verschlechterung der Bonität, die den Ausgleich der Inanspruchnahme ganz oder teilweise nicht mehr erwarten lässt, werden Rückstellungen gebildet. Die Bildung von Rückstellungen war aufgrund der guten Bonität der Kreditnehmer und/oder der Sicherheitenstellung nicht erforderlich. Zinserträge/Zinsaufwendungen Negative Zinsen aus Aktivgeschäften werden im Zinsertrag erfasst (Reduktion des Zinsertrags). Negative Zinsen aus Passivgeschäften werden im Zinsaufwand erfasst (Reduktion des Zinsaufwands) Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten haben wir gem. § 340h HGB i. V. m. § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Bei Restlaufzeiten bis zu einem Jahr bzw. soweit die Anforderungen an eine besondere Deckung vorlagen wurden sowohl Aufwendungen als auch Erträge aus der Währungsumrechnung in der Gewinn- und Verlustrechnung vereinnahmt. Als besonders gedeckt werden gegenläufige Fremdwährungspositionen angesehen, soweit sie sich betragsmäßig und hinsichtlich ihrer Fristigkeit entsprechen. Der Ausweis der Ergebnisse aus der Währungsumrechnung für besonders gedeckte Geschäfte erfolgt netto im Posten "Sonstige betriebliche Erträge". C. Entwicklung des Anlagevermögens(volle EUR)
D. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und VerlustrechnungI. Bilanz In den Forderungen an Kreditinstitute sind 59.828.700 EUR Forderungen an die zuständige genossenschaftliche Zentralbank enthalten. Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:
In den Forderungen an Kunden sind 9.296.196 EUR Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten. Die Zinsabgrenzung wurde aus Vereinfachungsgründen dem ersten Restlaufzeitenband zugeordnet. Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahr 17.881.349 EUR fällig. In den Forderungen und Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sind folgende Beträge enthalten, die auch Forderungen an verbundene Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen sind:
Die Genossenschaft besitzt folgende Beteiligungen an anderen Unternehmen, mit denen ein Konzernverhältnis besteht:
Ein Konzernabschluss wurde nicht aufgestellt, weil aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 290 Abs. 5 HGB i.V.m. § 296 Abs. 2 HGB) auf die Aufstellung verzichtet werden konnte. Daneben besitzt die Genossenschaft folgende Beteiligungen an anderen Unternehmen, die nicht von untergeordneter Bedeutung sind:
Weitere Beteiligungen wurden aufgrund der untergeordneten Bedeutung gem. § 286 Abs. 3 HGB nicht angegeben. In folgenden Posten sind enthalten:
Die in der Bilanz ausgewiesenen Treuhandgeschäfte betreffen ausschließlich Treuhandkredite.
Im Posten Sonstige Vermögensgegenstände sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind 1.219 EUR Disagiobeträge aus aufgenommenen Verbindlichkeiten (Vorjahr: 2.548 EUR) enthalten. Im Rahmen von echten Pensionsgeschäften wurden Vermögensgegenstände mit einem Buchwert von 22.675.080 EUR übertragen. In folgenden Posten und Unterposten der Aktivseite sind Vermögensgegenstände, für die eine Nachrangklausel besteht, enthalten:
In den Vermögensgegenständen sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von 133.536 EUR enthalten. In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind 11.043.079 EUR Verbindlichkeiten gegenüber der zuständigen genossenschaftlichen Zentralbank enthalten. Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:
Die Zinsabgrenzung wurde aus Vereinfachungsgründen dem ersten Restlaufzeitenband zugeordnet. Im Posten Sonstige Verbindlichkeiten sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagiobeträge, die bei der Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden, im Gesamtbetrag von 14.979 EUR (Vorjahr: 21.856 EUR) enthalten. In den nachstehenden Verbindlichkeiten sind folgende Beträge enthalten, die auch Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen sind:
Die unter dem Passivposten Gezeichnetes Kapital ausgewiesenen Geschäftsguthaben gliedern sich wie folgt:
Die Ergebnisrücklagen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Der Vorstand schlägt vor, den Jahresüberschuss (Bilanzgewinn) nach Vorwegzuweisungen zu den gesetzlichen und anderen Ergebnisrücklagen wie folgt zu verwenden:
In den Schulden und Eventualverbindlichkeiten sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von 1.852.230 EUR enthalten. Der aus der Neuregelung zur Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrte Betrag liegt bei 30 EUR. Dem ausschüttungsgesperrten Betrag nach § 253 Abs. 6 HGB stehen ausreichende frei verfügbare Rücklagen gegenüber. Von den Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten sind durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesichert:
II. Gewinn- und Verlustrechnung Die für das Geschäftsjahr ermittelten Auf- und Abzinsungseffekte für Zinsrückstellungen aus Zinsprodukten wurden unter den Zinserträgen und den Zinsaufwendungen erfasst. Dadurch hat sich der Zinsüberschuss per Saldo um 11.501 EUR (Vorjahr 13.624 EUR) vermindert. Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung, die für die Gesamttätigkeit von wesentlicher Bedeutung sind, wurden erbracht: für die Vermittlung von Investmentanteilen, Bausparverträgen und Versicherungsverträgen. In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind - soweit nicht vorstehend erläutert - folgende periodenfremde Erträge und Aufwendungen enthalten:
E. Sonstige AngabenVon der Möglichkeit des § 286 Abs. 4 HGB wurde hinsichtlich der Angabe nach § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabea HGB im Hinblick auf die aktiven Mitglieder des Vorstands Gebrauch gemacht. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen 8.172,59 EUR. Für frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene bestehen zum 31.12.2019 Pensionsrückstellungen in Höhe von 1.587 EUR. Bei einer Berechnung nach den zugrunde gelegten versicherungsmathematischen Grundsätzen und Annahmen ergibt sich zum so ermittelten Barwert kein Unterschiedsbetrag. Am Bilanzstichtag betrugen die gewährten Vorschüsse und Kredite sowie die eingegangenen Haftungsverhältnisse für
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten und nicht als Haftungsverhältnisse anzugeben, jedoch für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen in Form von Garantieverpflichtungen gegenüber der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (Garantieverbund) in Höhe von 1.077.850 EUR. Ferner besteht eine Beitragsgarantie gegenüber der BVR-ISG. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen. Gemäß Teil 8 der CRR (Art. 435 bis 455) offenzulegende Inhalte sind zum Teil im Lagebericht enthalten. Wir beabsichtigen die weiteren Angaben in einem separaten Offenlegungsbericht zu machen und auf unserer Homepage zu veröffentlichen. Die Zahl der im Jahr 2019 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Außerdem wurden durchschnittlich 5,50 Auszubildende beschäftigt.
Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres (Nachtragsbericht) wie folgt eingetreten: Der Ausbruch des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus) und seine unkontrollierte Ausbreitung lassen nachhaltige Belastungen auch für die wirtschaftliche Entwicklung unserer Bank erwarten. In welchem Umfang sich die Auswirkungen explizit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unserer Bank niederschlagen werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht anhand von validen Aussagen beurteilt werden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist zu erwarten, dass die negativen Folgen für die Wirtschaftsleistung der Bank umso stärker sind, je länger die Pandemie anhält. Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes: Genossenschaftsverband Bayern e.V., Türkenstraße 22 - 24, 80333 München Mitglieder des Vorstands: Sigrid Werner, Vorstandsvorsitzende Dr. Hans-Martin Blättner, Vorstand Mitglieder des Aufsichtsrats: Ralph Ritter (Vorsitzender), Betriebswirt, Kunzmann GmbH & Co. KG Konrad Fleckenstein (stellv. Vorsitzender), selbst. Steuerberater Norbert Stein, Steuerfachangestellter, Bergmann und Staudter Buchhaltungs GmbH Klaus Scherer, Werkzeugmacher, Pa-ID (bis 26.06.2019) Heiko Callies, Senior Vice President Global Purchasing, FESTO AG & Co KG (ab 27.06.2019) Stefan Neumann, Global Information Security Manager, Avaya Deutschland GmbH (ab 27.06.2019)
Alzenau, 18. Mai 2020 VR-Bank eG Der Vorstand gez. Sigrid Werner gez. Dr. Hans-Martin Blättner BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die VR-Bank eG, AlzenauVERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der VR-Bank eG (im Folgenden "Genossenschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Genossenschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Genossenschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. §§ 55 Abs. 2, 38 Abs. 1a GenG, dass alle bei uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: Bewertung Kundenforderungen Unsere Darstellung des besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert: a) Sachverhalt und Problemstellung b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse c) Verweis auf weitergehende Informationen Bewertung Kundenforderungen a) Sachverhalt und Problemstellung Die Forderungen an Kunden, saldiert mit den gebildeten Risikovorsorgen, belaufen sich auf 184,0 Mio. EUR. Dies entspricht 43,4 % der Bilanzsumme. Zudem bestehen unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von 14,7 Mio. EUR sowie Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen in Höhe von 3,5 Mio. EUR Die Identifizierung von Wertminderungen und die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen sowie die Bemessung von Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten unterliegen Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräumen. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass Wertberichtigungsbedarf nicht rechtzeitig identifiziert wird bzw. die Höhe der Wertberichtigung von der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der jeweiligen Kreditnehmer sowie von der Bewertung der Kreditsicherheiten beeinflusst wird. Daher ist die zutreffende Bewertung der Kundenforderungen für den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und stellt nach unserer Einschätzung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Wir haben zunächst beurteilt, ob die Systeme bzw. Prozesse der Bank derart ausgestaltet sind, dass akute Risiken mit hinreichender Sicherheit rechtzeitig erkannt werden und gegebenenfalls eine Risikovorsorge in ausreichendem Umfang gebildet wird. Unsere Prüfungshandlungen umfassten die für die Bewertung der Kundenforderungen relevanten Prozesse. In Folge haben wir uns von der Funktionsfähigkeit der Regelungen bzw. Prozesse überzeugt. Hierbei stellen wir auf die eingerichteten relevanten Kontrollen der Bank ab. Des Weiteren haben wir analytische Prüfungshandlungen durchgeführt. Dabei wurde der Datenbestand der Bank in Hinblick auf vordefinierte Prüfkriterien ausgewertet. In diesem Zuge wurden neben den Ratingeinstufungen insbesondere die jeweilige Höhe der Kreditzusage sowie die Art der Sicherstellung, verbunden mit den jeweils ungesicherten Kreditteilen, berücksichtigt. Hierauf aufbauend haben wir bewusst ausgewählte Kreditengagements hinsichtlich der Notwendigkeit und - soweit erforderlich - der Angemessenheit einer Risikovorsorge einer Einzelfallprüfung unterzogen. c) Verweis auf weitergehende Informationen Weitere Angaben der Bank zur Bilanzierung und Bewertung von Forderungen im Kreditgeschäft sind im Anhang im Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden enthalten. Im Lagebericht sind Ausführungen zu den Kreditstrukturen und den Verfahren der Risikoerkennung enthalten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Genossenschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risikenidentifizieren und beurteilen wir die Risikenidentifizieren und beurteilen wir die Risikenidentifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Genossenschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Genossenschaft. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind als zuständiger Prüfungsverband gesetzlicher Abschlussprüfer der Genossenschaft. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit unserer Berichterstattung an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO i. V. m. § 58 Abs. 3 GenG (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Bei uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht der geprüften Genossenschaft angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Genossenschaft bzw. für die von dieser beherrschten Unternehmen erbracht: Prüfung des Depot- und Wertpapierdienstleistungsgeschäfts nach § 89 WpHG VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Vorname Name
München, den 18. Mai 2020 Genossenschaftsverband Bayern e. V. gez. Walter Friedrich, Wirtschaftsprüfer/in gez. Klaus Roggenbuck, Wirtschaftsprüfer/in Dieser Jahresabschluss wurde aufgrund der derzeitigen besonderen Situation gemäß Art. 2 § 3 Abs. 3 COVMaßnGes vom Aufsichtsrat am 20. Mai 2020 festgestellt. Der Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses erfolgte in der Vertreterversammlung am 25. November 2020. Die Ergebnisverwendung wurde wie vorgeschlagen beschlossen. BaFin - Instituts - Nummer: 102397 Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2019("Länderspezifische Berichterstattung")Die VR-Bank eG hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgenden Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Kreditgenossenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der VR-Bank eG besteht darin, Einlagen von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die VR-Bank eG definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2019 10.772 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten zum Jahresende beträgt 45. Der Gewinn vor Steuern beträgt 3.315 TEUR. Unter Berücksichtigung der Steuern von 1.284 TEUR ergibt sich nach Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken sowie Vorwegzuweisungen zu der Ergebnisrücklagen ein Nettogewinn von 257 TEUR. Die Steuern betreffen ausschließlich laufende Steuern Die VR-Bank eG hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. |
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