Master Data

Registry
Register court Wittlich HRB 3138
Registered
2/19/1992
Industry
Wholesale of paint and varnishPainting and lacqueringAgents involved in the sale of building materials, paints and varnishes
Purpose
Maler- und Lackiererarbeiten aller Art und Wohnraumgestaltung und alle in der Handwerksrolle eingetragenen, artverwandten Berufe, sowie der Handel und Vertrieb mit den dazu notwendigen Materialien und Geräten.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Rachel Marie Goeke
since 8/5/2025
Procura
Bianka Thömmes
since 8/25/2022
Procura
Stephan Gerhard
since 11/17/2005
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
60.00%
40.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Thalfang
€20,800
80.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

Farben Gerhard GmbH

Thalfang

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 174.480,10 151.771,10
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 11,00 11,00
II. Sachanlagen 166.769,10 144.060,10
III. Finanzanlagen 7.700,00 7.700,00
B. Umlaufvermögen 302.565,24 332.394,63
I. Vorräte 49.238,61 61.447,09
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1.303.658,85 869.193,62
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 187.045,48 126.934,09
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 66.281,15 144.013,45
C. Rechnungsabgrenzungsposten 13.586,76 14.360,01
Aktiva 490.632,10 498.525,74

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 240.302,85 230.984,89
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnvortrag 204.984,89  
III. Jahresüberschuss 9.317,96  
IV. Bilanzgewinn / Bilanzverlust   204.984,89
davon Gewinn-/Verlustvortrag   190.985,07
B. Rückstellungen 57.013,84 75.566,03
C. Verbindlichkeiten 193.315,41 191.974,82
Passiva 490.632,10 498.525,74

Anhang

1. Allgemeines

Das Unternehmen ist im Sinne von § 267 (1) HGB als kleine Gesellschaft einzustufen.

Für den vorliegenden Jahresabschluss sind die Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbu­ches angewandt worden. Die damit verbundenen Ausweis- und Gliederungsbestimmungen wurden in jeder Hinsicht befolgt.

Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB wurden korrekt angewandt.

Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen­des Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt, liegen nicht vor, § 264 (2) HGB.

Sofern in diesem Anhang keine Angaben über sonstige insbesondere nach §§ 264 ff HGB und 284 ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte gemacht werden, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 (8) HGB nicht angegeben.

Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Sachanlagen wurden gem. § 253 (3) HGB zu den Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungskosten bis 800,00 Eur) wurden gem. § 6 (2) EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben.

Von der Möglichkeit der Sonderabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe nach § 7g (5) EStG wurde Gebrauch gemacht, § 281 (2) HGB i.d.F. vor BilMoG. Es wurden rein steuerliche Sonderabschreibungen in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 3.424,00 €) vorgenommen.

Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen, § 277 (3) HGB.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert abzüglich einer Einzelwertberichtigung und einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko bewertet.

Der Kassenbestand sowie die Kontensalden bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen wurden mit dem Betrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig war und entsprechend den zu erwartenden Ausgaben. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 250 HGB gebildet.

Latente Steuern wurden entsprechend wortgetreuer Auslegung des § 274a Nr. 4 HGB nicht bilanziert; dies gilt auch für den Fall, dass passive temporäre Differenzen gem. § 274 (1) S. 1 HGB vorliegen.

Haftungsverhältnisse oder sonstige finanzielle Verpflichtungen i.S.d. §§ 251, 268 (7), 285 Nr. 3a HGB (Bürgschaften, Gewährleistungsverträge, Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten, etc.) bestehen nicht.

Ein Wechsel von Bilanzierungs- oder Bewertungsmethoden ggü. dem Vorjahr fand nicht statt.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Vorschüsse, Ausleihungen, Kredite und/oder Haftungsverhältnisse an bzw. für Mitglieder der Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgane des Unternehmens wurden nicht gewährt bzw. eingegangen, § 285 Nr. 9c HGB, § 42 (3) GmbHG.

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €), § 268 (4) HGB.

Von Gesellschaftern wurden keine Darlehen an die Gesellschaft gewährt, § 285 Nr. 9c HGB, § 42 (3) GmbHG.

Der Teilbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 164.792,43 € (Vorjahr: 151.999,56 €), § 268 (5) HGB.

Der Teilbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren beträgt 28.522,98 € (Vorjahr: 39.975,26 €).

Der Teilbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €), § 285 Nr. 1a HGB.

Von den Verbindlichkeiten ist ein Teilbetrag in Höhe von 39.992,17 € (Vorjahr: 51.087,48 €) durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert, § 285 Nr. 1b HGB:
- Darl. Bank Dt. Kfz-Gewerbe, Sicherungsübereignung Pkw WIL-FG 19: 13.506,86 € (Vj.: 17.722,48 €)
- Darl. Bank Dt. Kfz-Gewerbe, Sicherungsübereignung Pkw WIL-FG 21: 26.485,31 € (Vj.: 33.365,00 €)

Es wurde weder ein Posten für aktive latente Steuern (§ 274 (2) HGB) noch eine Rückstellung für latente Steuern (§ 274 (1) HGB) gebildet.

4. Angaben zu Mitarbeitern und Organen der Gesellschaft

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 14 Arbeitnehmer (Vorjahr: 12 Arbeitnehmer); § 285 Nr. 7 HGB.

Alleinige und vom Verbot des Selbstkontrahierens befreite Geschäftsführer der Farben Gerhard GmbH sind:
Herr Stephan Gerhard, Malermeister
Frau Rachel Goeke, Malermeisterin

Thalfang, den 20.12.2024

für die  Farben Gerhard GmbH

Stephan Gerhard, Geschäftsführer
Rachel Goeke, Geschäftsführerin

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2024 festgestellt.

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