Pin Ball
Automaten GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.306,00 |
937,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
2.305,50 |
936,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
59.899,42 |
48.273,25 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
57.659,46 |
45.799,94 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.239,96 |
2.473,31 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
62.205,42 |
49.210,25 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
48.754,46 |
38.281,81 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinn- /Verlustvortrag |
0,00 |
-727,32 |
| III.
Bilanzgewinn |
23.189,87 |
13.444,54 |
| davon
Gewinnvortrag |
12.717,22 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
4.706,40 |
2.900,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.744,56 |
8.028,44 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
8.744,56 |
8.028,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
62.205,42 |
49.210,25 |
Anhang
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung und
Rücklagenentwicklung
Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Pin Ball Automaten GmbH wurde
auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im einzelnen waren dies
folgende Grundsätze und Methoden:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. In die
Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar
zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch
die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerlichen Vorschriften linear und degressiv
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen
dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu
einem Wert von Euro 150,00 wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben. Der bestehende Sammelposten wurde für
Neuanschaffungen entsprechend den neuen steuerlichen
Vorschriften nicht mehr in Anspruch genommen.
Steuerrückstellungen für Steuern vom
Einkommen und Ertrag, waren für das Geschäftsjahr
nicht zu bilden.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die größenabhängigen Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von §
274 a HGB wurden in Anspruch genommen.
Ergebnisverwendung und Rücklagenentwicklung
Das Wirtschaftsjahr 2010 schließt mit einem
Jahresüberschuss in Höhe von 10.472,65 Euro ab.
Danach ergibt sich unter Berücksichtigung des
Gewinnvortrages aus dem Jahr 2009 i.H.v. 12.717,22 ein
Bilanzgewinn in Höhe von 23.189,87, der auf neue
Rechnung vorgetragen wird.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster Geschäftsführerin: Gey-Ney Yang
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2011 festgestellt.
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