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CaVerena GmbHLiquidated
23570 Lübeck, DEUMaster Data
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Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Verena Brühl since 3/31/2014 | Liquidator |
Financial Report
Official financial statements and annual reports
CaVerena GmbHLübeckJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.11.2009 bis zum 31.12.2009BILANZ
ANHANG für den Zeitraum vom 01.11.2009 bis zum 31.12.2009A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontenform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. 3) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 4) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. 5) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden in der Bilanz gesondert ausgewiesen. 6) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. 7) Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden 1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs.1 und § 248 Abs.2 HGB wurden beachtet. 3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs.1 HGB gebildet. 4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. 5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs.7 HGB im Anhang angegeben. II. Bewertungsmethoden 1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen stehen dem nicht entgegen. 2) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. 3) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 4) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. 5) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert bis Euro 150,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben. 6) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. 7) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. 8) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. 9) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. C. Angaben zu Bilanzposten I. Ve rbindlichkeiten
II. Verbindlichkeiten i.S.d. § 42 Abs.3 GmbHG Es bestehen Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber der Gesellschafterin Frau Christa Brühl in Höhe von Euro 21.100,00. Ein gesonderter Bilanzausweis erfolgt unter dem Posten "Sonstige Verbindlichkeiten". Die Verzinsung erfolgt mit 5%. III. Sonderposten mit Rücklageanteil Von dem Wahlrecht gem. § 273 HGB i. V. m. § 7 g Abs.1 i.V. mit Abs. 3 EStG für künftige Investitionen einen Sonderposten mit Rücklageanteil zu bilden, wurde im Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht. IV. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag hinsichtlich der Anmietung gewerblicher Räume. D. Sonstige Angaben I. Geschäftsführungsorgane Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Frau Verena Brühl geführt.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 07.04.2011 |
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