SeFra Innovative Energiesysteme GmbHLiquidated

95213 Münchberg, DEU

Master Data

Registry
Register court Hof HRB 3795
Registered
10/23/2004
Industry
Wholesale of photovoltaic modulesTrade of steam, hot water and cooled airManufacture of solar water heaters
Purpose
Der Vertrieb innovativer Energiesysteme, ebenso deren Inbetriebnahme und die Schulung in diesem Bereich.

History

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Management

NameRole
Manfred Frank
since 2/26/2014
Liquidator
Werner Walter Seuß
since 2/26/2014
Liquidator

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
50.00%
50.00%

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

€12,500
50.00%
€12,500
50.00%

Financial Report

SeFra Innovative Energiesysteme GmbH

Münchberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 106,00 492,00
I. Sachanlagen 106,00 492,00
B. Umlaufvermögen 21.764,80 112.926,71
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 19.432,47 23.080,13
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.332,33 89.846,58
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.486,78
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 132.407,83 74.917,84
Bilanzsumme, Summe Aktiva 154.278,63 189.823,33

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Verlustvortrag 87.417,84 27.574,21
III. Jahresfehlbetrag 57.489,99 59.843,63
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 132.407,83 74.917,84
B. Rückstellungen 4.600,00 4.328,00
C. Verbindlichkeiten 149.678,63 185.495,33
Bilanzsumme, Summe Passiva 154.278,63 189.823,33

Anhang


Angaben zu den Verbindlichkeiten - § 285 Nr. 1a HGB
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind in Höhe von insgesamt 132.000,00 € vorhanden.

Eventualverbindlichkeiten - §§ 251 und 268 Abs. 7 HGB
Am Bilanzstichtag haben keine Eventualverbindlichkeiten bestanden.

Ergebnisverwendung - §§ 268 Abs. 1 / 325 Abs. 1 / 326 HGB
Der Jahresfehlbetrag beläuft sich auf  57.489,99 €.
Er wird auf neue Rechnung vorgetragen.


Geschäftsführer - § 285 Nr. 10 HGB
Geschäftsführer sind:
Herr Manfred Frank
Herr Werner Seuß

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern
- §§ 285 Nr. 9c HGB / 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern und den Geschäftsführern bestehende Verbindlichkeiten sind unter der
Position "sonstige Verbindlichkeiten" ausgewiesen.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen
Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände  (u. a. Software) werden entsprechend der
steuerlichen Handhabung aktiviert und nach ihrer  voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear oder
degressiv vorgenommen.
Bei beweglichen Anlagegegenständen erfolgt der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung,
 sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führt.
Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Wert 150,00 € nicht aber 1.000,00 € übersteigt,
wird ein Sammelposten gebildet, welcher im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit
jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis
150,00 € werden im Zugangsjahr voll als Betriebsausgaben abgesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt.
Steuerrückstellungen und Sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Das Disagio für aufgenommene Darlehen innerhalb des Bilanzpostens Sonstige Verbindlichkeiten wird gemäß § 250 Abs. 3 HGB aktiv abgegrenzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungen werden nur gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten 400,- Euro übersteigt.
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.05.2013 festgestellt.

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