CdM-Computer Verwaltungsgesellschaft mbH
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CdM-Computer GmbH & Co. KGEschweilerJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr zum 2023Allgemeine Angaben1. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht (§ 264 Abs. 1a HGB) Die CdM-Computer GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Eschweiler und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Aachen (Reg.Nr. HRA 5455). 2. Allgemeine Hinweise (§ 284 Abs. 1 HGB) Die Gesellschaft ist eine kleine Personenhandelsgesellschaft § 267 i. V. m. § 264a HGB. Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Von den größenabhängigen Erleichterungen, die für kleine Kommanditgesellschaften im Sinne des § 288 in Verbindung mit § 264a ff. HGB gelten, wurde teilweise Gebrauch gemacht. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz und GuV1. Bilanzierungs- Bewertungsgrundsätze (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. / Sie werden im Anlagenspiegel des Folgejahres als Abgang dargestellt. / Nach der Abgangsfiktion wird ihr Abgang nach fünf Jahren unterstellt. Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst. Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtigerAnschaffungsnebenkosten / zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Möglichen Risiken im Beteiligungsansatz / bei den Wertpapieren wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Beträge in Fremdwährungen sind zum historischen Umrechnungskurs oder dem niedrigeren Stichtagskurs bewertet. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen / an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht / die sonstigen Ausleihungen sind zum Nennwert bewertet. Unverzinsliche Ausleihungen sind zum Barwert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst. Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs am Abschlussstichtag bewertet. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit der Folge eines niedrigeren und bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der Folge eines höheren Stichtagswerts. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz1. Entwicklung des Anlagevermögens (§ 284 Abs. 3 HGB) Bei der Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sach- und Finanzanlagen wird von der größenabhängigen Erleichterung gem. § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB Gebrauch gemacht. 2. Eigenkapital (§ 264 Abs. 2 Satz 2 HGB) Die Kapitalanteile für Kommanditisten betragen € 2.500,00 und sind mit dem Nennbetrag angesetzt. 3. Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 1 Jahr (§ 285 Nr. 1a HGB, § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB) Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Sonstige Angaben1. Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB) Am Bilanzstichtag waren im Unternehmen 0 Mitarbeiter beschäftigt. 2. Organe der Gesellschaft (§ 285 Nr. 11a HGB) Die persönlich haftende Gesellschaft ist die CdM Computer Verwaltungs- GmbH, mit Sitz in Eschweiler mit einem Stammkapital von € 25.000,00. Die Komplementärin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter der Nummer HR B 10702 eingetragen. Zu Geschäftsführern der Gesellschaft sind bzw. waren bestellt: Herrn Carlos da Mota
Eschweiler, den 30. Januar 2025 Geschäftsführer Carlos da Mota Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.1.2025. |
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