KONBAV GmbH
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Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Walter Christ since 6/13/2003 | Managing Director |
Official financial statements and annual reports
bavcon GmbHGREILINGJahresabschluss zum 31. Dezember 2010Handelsbilanz zum 31. Dezember 2010bavcan GmbH Versicherungen, GREILINGAKTIVA
Anhang 2010A. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenBei der Berichtsgesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne der Größenklassen des § 267 HGB. Der Jahresabschluss 2010, der die Bilanz zum 31.12.2010, die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2010 bis 31.12.2010, und den Anhang 2010 umfasst, wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Die Bilanz wurde in Kontoform nach dem Gliederungsschema des § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs, 2 HGB) aufgestellt. Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend den steuerlichen AfA-Tabellen linear vorgenommen. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Am Bilanzstichtag waren laut Auskunft der Firma weder eine Einzel-, noch eine Pauschalwertberichtigung veranlasst. Liquide Mittel werden zum Nennwert angesetzt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Bewertungsgrundsätze blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. B. Angaben und Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 410,00 werden grundsätzlich im Jahr des Zugangs als Abgang erfasst. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Rückstellungen Für die Pensionszusagen an die Gesellschafter-Geschäftsführer wurden die Pensionsrückstellungen entsprechend den vorgelegten versicherungsmathematischen Berechnungen passiviert. Der handelsrechtliche Eröffnungsbilanzwert zum 01.01.2010 beträgt EUR 422.574 (Erfüllungsbetrag gemäß BilMoG; Inanspruchnahme der Übergangsregelung nach Art 67 Abs. 1 EGHGB, 1/15-Regelung) und führte zu einem a. o. Aufwand in Höhe von EUR 6.726. Die handelsbilanzielle Zuführung für das laufende Geschäftsjahr 2010 betrug EUR 87.999. Der steuerliche Pensionsrückstellungswert zum 31.12.2010 gemäß § 6a EStG wurde entsprechend den im Zuge der Betriebsprüfung 2005 - 2007 vorgelegten gutachterlichen Berechnungen eingestellt. Die Ergebnisse der steuerlichen Außenprüfung für die Veranlagungszeiträume 2005 - 2007 gemäß Bericht vom 09.02.2012 wurden eingearbeitet. Die Betriebsprüfung führte zu Steuerrückstellungen aus Körperschaft- und Gewerbesteuer 2005 - 2007 in Höhe von insgesamt TEUR 45 und für die Folgejahre 2008 und 2009 in Höhe von TEUR 35. Die laufenden Steuerrückstellungen betragen TEUR 9. Die sonstigen Rückstellungen betreffen die aus dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht passivierten Rückstellungen für das mehrjährige Stornorisiko (TEUR 58) sowie die externen Aufwendungen für die Erstellung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen 2009 und 2010 (TEUR 8). Verbindlichkeiten Alle in der Bilanz ausgewiesenen und nicht gesondert kenntlich gemachten Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. C. Sonstige AngabenSonstige finanzielle Verpflichtungen Am Bilanzstichtag bestanden mit Ausnahme eines Mietvertrages keine weiteren finanziellen Verpflichtungen. Geschäftsführer
D. ErgebnisverwendungDer Geschäftsführer schlägt vor, den ausgewiesenen Jahresfehlbetrag 2010 auf neue Rechnung vorzutragen. E. Nicht durch Eigenkapital gedeckter FehlbetragAm Bilanzstichtag 31.12.2010 wies die Gesellschaft handelsrechtlich einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von TEUR 112 aus. Dieser resultiert zum größten Teil aus der handelsrechtlichen Neubewertung der Pensionsrückstellungen. Im Vergleich dazu betrug in der Steuerbilanz das Eigenkapital zum 31.12.2010 insbesondere aufgrund der anderen Bewertung der Pensionsrückstellungen plus TEUR 273. Nach Angabe der Geschäftsleitung wird das handelsbilanzielle Überschuldungsproblem durch einen entsprechenden Rangrücktritt auf die Pensionsrückstellungen gelöst. Der Geschäftsführer wurde auf die Beachtung der §§ 43, 43a, 49, 64 GmbHG sowie der §§ 15a, 19 InsO hingewiesen, wobei im Falle des wirksamen Rangrücktritts auf die Pensionszusage am Bilanzstichtag nichts veranlasst ist.
Greiling, den 12.04.2012 Walter Christ, GF, Unternehmensberater |
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