STERAMEDIG
GmbH
Bingen am
Rhein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
26.657,31 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
26.657,31 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
47.243,22 |
28.965,95 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
39.662,98 |
10.936,28 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.580,24 |
18.029,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
73.900,53 |
28.965,95 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
57.572,56 |
22.682,65 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
10.182,65 |
-12.183,28 |
| III.
Jahresüberschuss |
34.889,91 |
22.365,93 |
| B.
Rückstellungen |
15.638,33 |
5.593,66 |
| C.
Verbindlichkeiten |
689,64 |
689,64 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
689,64 |
689,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
73.900,53 |
28.965,95 |
sonstige Berichtsbestandteile
Grundlagen des Jahresabschlusses
Buchführung und Inventar, erteilte
Auskünfte
Für die Gesellschaft besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
Die Buchführung wurde auf meinen EDV-Systemen
erstellt. Die dabei eingesetzte Software
Kanzlei-Rechnungswesen pro der DATEV eG erfüllt nach
einer Bescheinigung der Ernst & Young GmbH vom
28.02.2014 die Voraussetzungen für eine
ordnungsmäßige Finanzbuchführung und
Entwicklung des Jahresabschlusses.
Die Anlagenbuchführung wurde auf meinen
EDV-Systemen erstellt. Die dabei eingesetzte Software
Anlagenbuchführung pro der DATEV eG erfüllt im
Zusammenhang mit einer Bescheinigung der Ernst & Young
GmbH vom 28.02.2014 zur Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit des Programms
Kanzlei-Rechnungswesen pro die Voraussetzungen für
eine ordnungsmäßige Anlagenbuchführung.
Die Verfahrensabläufe in der Buchführung
haben keine nennenswerten organisatorischen Änderungen
erfahren.
Die auf den 31. Dezember 2015 durchgeführte
Inventur wurde von mir nicht beobachtet. Organisatorische
Vorbereitungen und Festlegungen von
Durchführungsanweisungen wurden von mir ebenfalls
nicht vorgenommen.
Das Vorratsvermögen wurde von der Gesellschaft
bestandsmäßig zum Abschlussstichtag erfasst. Das
Inventarverzeichnis ist von der Geschäftsführung
unterzeichnet. An der Erfassung der Vorräte habe ich
nicht mitgewirkt.
Auskünfte erteilte die
Geschäftsführung.
Die Geschäftsführung benannte folgende
Auskunftspersonen:
Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und
Nachweise wurden von der Geschäftsführung und von
den zur Auskunft benannten Mitarbeitern bereitwillig
erbracht.
Festlegungen über die Ausübung von
Wahlrechten
Erforderliche Entscheidungen über die
Ausübung materieller und formeller
Gestaltungsmöglichkeiten
(Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte sowie
Ermessensentscheidungen) gehören nicht zur Erstellung
des Jahresabschlusses. Ich habe meinen Auftraggeber jedoch
über die Ausübung materieller und formeller
Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und
Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen)
in Kenntnis gesetzt, Entscheidungsvorgaben meines
Auftragsgebers hierzu eingeholt und diese im Rahmen der
Erstellung exakt nach den Vorgaben des Kaufmanns bzw. der
gesetzlichen Vertreter ausgeübt.
Entsprechendes galt für Entscheidungen über
die Anwendung von Aufstellungs- und
Offenlegungserleichterungen des Jahresabschlusses für
Kleinstkapitalgesellschaften.
Ich habe meinen Auftraggeber darüber hinaus
über gesetzliche Fristen zur Aufstellung, Feststellung
und Offenlegung des Jahresabschlusses aufgeklärt.
Feststellungen zu den Grundlagen des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde auf meinen EDV-Systemen
erstellt. Die dabei eingesetzte Software
Kanzlei-Rechnungswesen pro der DATEV eG in Nürnberg
erfüllt nach einer Bescheinigung der Ernst & Young
GmbH vom 28.02.2014 die Voraussetzungen für eine
ordnungsmäßige Finanzbuchführung und
Entwicklung des Jahresabschlusses.
Soweit sich im Rahmen meiner
Jahresabschlusserstellung Buchungen ergaben, habe ich diese
mit der Geschäftsführung meines Auftraggebers
abgestimmt. Die Abschlussbuchungen wurden bis zum Abschluss
meiner Tätigkeit vorgenommen.
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der
§§ 266, 275 und 267a HGB. Das Anlagevermögen
ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß
entwickelt.
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar
waren - ist durch die Bildung ausreichender
Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung
getragen.
Die einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden im Erläuterungsteil
ausführlich dargestellt.
Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen
Rechtliche Verhältnisse
Firma: Steramaedig GmbH
Rechtsform: GmbH
Gründung am: 02.07.2013
Sitz: Bingen
Anschrift: Prof. Hoepke Str. 8b 55411 Bingen
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Mainz
Registergerichts Nummer: 44805
Gesellschaftsvertrag: Gültig in der
Fassung vom 02.07.2013
Geschäftsjahr: 1. Januar bis 31. Dezember
Gegenstand des Unternehmens: Vertrieb Im- und
Export
Gezeichnetes Kapital: 25.000,00€
Gesellschafter/-in: Dr. S. Rastocny und K.
Rastocny
Geschäftsführung, Vertretung: Dr. S.
Rastocny
Vorgeschlagene Ergebnisverwendung: Gewinnvortrag
Steuerliche Verhältnisse
Zuständiges Finanzamt: Bingen-Alzey
Steuernummer: 08/650/01666
Die Gesellschaft unterliegt gemäß § 1
KStG der Körperschaftsteuer.
Die Gesellschaft unterliegt auf Grund der
Tätigkeit der Körperschaft-, Gewerbe- und
Umsatzsteuer.
Die Gesellschaft unterliegt der Regelbesteuerung
gemäß den §§ 16 - 18 des UStG.
Die Gesellschaft unterliegt der Regelbesteuerung des
Umsatzsteuergesetzes. Die Voraussetzungen des § 20
UStG liegen vor. Dem Unternehmer wurde durch das Finanzamt
gestattet, die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten
vorzunehmen.
Der Gewerbebetrieb unterliegt der
Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1
GewStG.
Im Rahmen der Abschlusserstellung wurde die
Berechnung der Gewerbesteuer vorgenommen.
Die Gewerbesteuerberechnung für den
Abschlusszeitraum ist als Anlage beigefügt.
Die Gesellschaft wird beim Finanzamt Bingen-Alzey
unter der Steuer-Nr. 08/650/01666 geführt
Bingen, den 10.03.2017
gez. Dr. S. Rastocny (Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.07.2016 festgestellt.
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