MTS
Knobloch GmbH
Mannheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.863.284,99 |
2.287.456,21 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
113.474,73 |
28.564,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.749.810,26 |
2.258.892,21 |
| B.
Umlaufvermögen |
499.723,53 |
623.074,69 |
| I.
Vorräte |
183.325,84 |
107.021,96 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
269.976,21 |
336.884,77 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
46.421,48 |
179.167,96 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
28.520,63 |
37.190,82 |
| Aktiva |
3.391.529,15 |
2.947.721,72 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
156.155,67 |
206.575,47 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
70.000,00 |
70.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
86.575,47 |
-3.087,02 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
50.419,80 |
-89.662,49 |
| B.
Rückstellungen |
64.250,32 |
51.307,08 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.171.123,16 |
2.689.839,17 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
242.168,75 |
422.297,97 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.928.954,41 |
2.267.541,20 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
2.933,03 |
|
| Passiva |
3.391.529,15 |
2.947.721,72 |
Anhang zum 31. Dezember 2023
I. Gliederung, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gliederung und Ausweis
1. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften
über die Gliederung und den Ausweis der Posten der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung beachtet worden.
Teilweise wurden darüber hinausgehende Angaben
gemacht.
Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur
Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ( im nachfolgenden
"BilMoG" ), ist in Bezug auf Ansatz- und
Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss
für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft
anzuwenden (Art.66 Abs.3 Satz 1 EGHGB).
Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung
(Art.66 Abs.3 Satz 6 EGHGB) wurde keinen Gebrauch gemacht.
Die Einführung des BilMoG kann in der
sogenannten BilMoG - Eröffnungsbilanz zum 01. Januar
2010 zu Bewertungs- und Ausweisänderungen von
Bilanzposten des Vorjahres führen.
Eine Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der
erstmaligen Anwendung ist nach Art. 67 Abs.8 Satz 2 EGHGB
unterblieben.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Entsprechend den neuen HGB-Regelungen werden in der
Gewinn- und Verlustrechnung erstmalig die folgenden Angaben
als sogenannte davon-Vermerke ausgewiesen
Es erfolgten keine Änderungen gegenüber
2022.
Ansatz und Bewertung
2. Die Vermögens- und Schuldposten sind unter
Beachtung der Vorschriften des HGB für
Kapitalgesellschaften und der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung bewertet.
II. Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
3. Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten
angesetzt und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen,
entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
4. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige lineare und degressive Abschreibungen
angesetzt.
Die Abschreibungsdauer der Betriebs- und
Geschäftsausstattung sowie den Maschinen und
Gebäuden beträgt zwischen 2 und 25 Jahren.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten zwischen € 250 und € 800
(netto) werden sofort voll als GWG abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Die Vorräte (Waren) werden zu Anschaffungskosten
unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem LIFO
Verfahren angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten,
vermindert um die angemessenen Wertberichtigungen angesetzt
und sind innerhalb eines Jahres fällig.
Die Bilanzierung der Wertpapiere des
Umlaufvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten,
gegebenenfalls vermindert um Abschreibungen auf den
niedrigeren beizulegenden Börsen- oder Marktpreis am
Geschäftsjahresende.
Flüssige Mittel sind zu Nominalwerten angesetzt.
Eigenkapital
Das Eigenkapital beträgt €
50.000,--
Die Stammeinlagen sind voll einbezahlt.
Zuzüglich wurde eine Kapitalrücklage gebildet.
Rückstellungen
Die Bemessung der übrigen Rückstellungen
erfolgt in der gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2
HGB und § 249 Abs. 1 HGB zulässigen Höhe;
sie umfassen alle nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken und
ungewisse Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Alle Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres
fällig mit Ausnahme der Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten, die Restlaufzeiten von
mehr als fünf Jahren haben, sowie den
Verbindlichkeiten gegenüber des Gesellschafters,
welche mehr als 3 Jahre haben.
Rückstellungen
Bei Bildung der sonstigen Rückstellungen ist den
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen. Sie sind in der Höhe
bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
III. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
C. Sonstige Angaben
Alleinvertretungsberechtigte
Geschäftsführer der Gesellschaft waren im
Berichtszeitraum
Herr Julian und Herr Felix Brunnmüller.
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt
die Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführer.
Die Geschäftsleitung schlägt vor den
Jahresfehlbetrag 2023 in Höhe von € 50.419,80
auf neue Rechnung vorzutragen. Steuerlich erfolgt ein
Verlustrücktrag.
Für die Bankverbindlichkeiten haften die
Gesellschafter persönlich.
Zusätzlich besteht eine Ausfallbürgschaft
über € 797.500,--für die Darlehen.
sonstige Berichtsbestandteile
Mannheim, den 15. Oktober 2024
Julian
Brunnmüller
Felix Brunnmüller
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.10.2024
festgestellt.
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