EVISCO
AG
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
141.750,00 |
196.121,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
593,00 |
1.091,00 |
| II.
Sachanlagen |
141.157,00 |
195.030,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.672.417,84 |
4.870.980,17 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.184.982,10 |
2.779.704,82 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.487.435,74 |
2.091.275,35 |
| Aktiva |
4.814.167,84 |
5.067.101,17 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.324.317,71 |
3.255.281,84 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
300.000,00 |
300.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
30.000,00 |
30.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
2.994.317,71 |
2.925.281,84 |
| davon
Gewinnvortrag |
2.571.281,84 |
2.419.509,92 |
| B.
Rückstellungen |
105.180,00 |
97.898,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.384.670,13 |
1.713.921,33 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.384.066,06 |
1.713.101,39 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
604,07 |
819,94 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
252.000,00 |
252.000,00 |
| Passiva |
4.814.167,84 |
5.067.101,17 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben einschließlich der
Angaben zum Unternehmen
Der Jahresabschluss der EVISCO AG, München
(Amtsgericht München, HRB 130438) wurde nach den
§§ 242 ff., 264 ff. des HGB und den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG sowie den
ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags
aufgestellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich nach den in
§ 267 HGB angegebenen Größenklassen um eine
kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung wurden die
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften teilweise in Anspruch
genommen.
Auf die Aufstellung eines Lageberichts wurde aufgrund
des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde - wie in
Vorjahren - nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275
Abs. 2 HGB aufgestellt.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
Annahme der Unternehmensfortführung
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Vermögensgegenstände und Schulden werden
zum Abschlussstichtag grundsätzlich einzeln bewertet.
Zur besseren Darstellung werden die in der Bilanz
anzugebenden Davon-Vermerke in den Anhang aufgenommen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
einschließlich deren Abweichungen
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den im Vorjahr angewandten Methoden.
Immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und das
Sachanlagevermögen werden im Zeitpunkt des
Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen
Eigentums mit den Anschaffungskosten aktiviert und
planmäßig über die voraussichtliche
Nutzungsdauer und ggf. außerplanmäßig
abgeschrieben. Einbeziehungswahlrechte werden nicht
ausgeübt. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert.
Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255
Abs. 1 HGB. Die planmäßigen Abschreibungen
werden linear oder degressiv über voraussichtliche
Nutzungsdauern von einem bis 20 Jahren vorgenommen. Im Jahr
des Zugangs erfolgt die Abschreibung zeitanteilig
(pro-rata-temporis).
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis EUR 800 werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Die Gesellschaft nimmt das Wahlrecht nach § 248
Abs. 2 S. 1 HGB nicht in Anspruch und aktiviert keine
selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.
Das
Vorratsvermögen besteht aus Handelswaren,
welche zu Anschaffungskosten bewertet sind.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich mit dem Nennwert oder mit ihren
Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken bei
zweifelhaften Forderungen werden durch entsprechende
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Uneinbringliche Forderungen werden auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben. Dem allgemeinen Kredit-,
Zins- und Ausfallrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen werden durch eine Pauschalwertberichtigung
Rechnung getragen. Sind die Gründe für die
Vornahme einer in der Vergangenheit berücksichtigten
Wertberichtigung weggefallen, ist die Wertberichtigung
aufzulösen (Wertaufholung).
Der
Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum
Nennwert angesetzt.
Der Ausweis und die Darstellung des
Eigenkapitals erfolgt nach § 272 HGB unter
Berücksichtigung der ergänzenden Bestimmungen der
Satzung und zum Abschlussstichtag vorliegenden
Beschlüsse.
Die
Rückstellungen werden für alle ungewissen
Verpflichtungen gebildet. Dabei wird vorsichtig bewertet
und alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 S.
2 HGB angesetzt.
Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die
Lieferungen und Leistungen ausgeführt sind und der
Gefahrenübergang erfolgt ist.
Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahrs sind
unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, werden
berücksichtigt. Gewinne werden nur
berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag
realisiert sind.
III. Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die
Abschreibungen im Berichtsjahr sind dem Anlagenspiegel zu
entnehmen. Zinsen für Fremdkapital werden bei keinem
Posten des Anlagevermögens aktiviert.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen
sind solche aus Steuern in Höhe von EUR 109.828,00
(Vorjahr EUR 184,04) ausgewiesen.
3. Eigenkapital
Der Bilanzgewinn hat sich im Berichtsjahr wie folgt
entwickelt:
|
|
EUR
|
|
Bilanzgewinn am Anfang
des Jahres
|
2.925.281,84
|
+
|
Jahresüberschuss
|
423.035,87
|
-
|
Einstellung in die
gesetzlichen Rücklagen i.S.d. § 150 Abs. 2
AktG
|
0,00
|
-
|
Ausschüttungen
|
354.000,00
|
=
|
Bilanzgewinn am Ende des
Jahres
|
2.994.317,71
|
Die gesetzliche Rücklage gem. § 150 Abs. 2
AktG hat bereits zum 31. Dezember 2016 den gesetzlich
geforderten zehnten Teil (10 %) des Grundkapitals, das sind
TEUR 30, erreicht.
Angaben zu Zahl und Nennbetrag der Aktien nach §
160 Abs. 1 Nr. 3 AktG:
Das Grundkapital der Gesellschaft zum 31. Dezember
2023 beträgt EUR 300.000,00 (Vorjahr: EUR 300.000,00).
Es ist eingeteilt in 300.000 auf den Inhaber lautende
Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von je EUR
1,00.
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe
von EUR 2.571.281,84 (Vorjahr: EUR 2.419.509,92) enthalten.
4. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im
Wesentlichen abgegrenzte Urlaub- und
Mehrarbeitsansprüche der Mitarbeiter, Kosten für
die Archivierung von Geschäftsunterlagen sowie die
Kosten der Erstellung des Jahresabschlusses und der
Steuererklärungen 2023.
5. Verbindlichkeiten
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden
kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von EUR 253.648,22 (Vorjahr:
EUR 252.819,94), aus Steuern in Höhe von EUR
221.824,79 (Vorjahr: EUR 390.937,45) und im
Rahmen des sozialen Sicherheit in Höhe von
EUR 2.392,90 (Vorjahr: EUR 19.952,52)
ausgewiesen.
Wie im Vorjahr sind sämtliche Verbindlichkeiten
nicht besichert und haben eine Restlaufzeit bis zu einem
Jahr.
IV. Sonstige Angaben
1. Mitarbeiter
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 43
Mitarbeiter (Vorjahr: 43 Mitarbeiter) beschäftigt.
2. Angaben zu den Organen
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung wahrgenommen durch den
Vorstand, der sich wie folgt zusammengesetzt hat:
Herr Jürgen Hausmann, München,
Diplom-Informatiker
Herr Götz Schulz-Temmel, München,
Diplom-Kaufmann
Im Berichtszeitraum 2023 waren folgende Personen
Mitglieder des
Aufsichtsrats:
Herr Dr. Martin Imbeck (Vorsitz), München,
Jurist
Herr Dr. Christian Rockstroh, Rüschlikon/CH,
Volkswirt
Herr Florian Wurm, Wolfratshausen, Jurist
Im Berichtsjahr wurden keine Vorschüsse oder
Kredite an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
gewährt.
3. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem
Abschlussstichtag
Nach dem Abschlussstichtag sind keine Vorgänge
eingetreten, die für die Gesellschaft eine
i. S. d. § 285 Nr. 33 HGB
besondere Bedeutung haben.
München, den 16. April
2024
EVISCO AG
gez.
Götz Schulz-Temmel, Vorstand
gez.
Jürgen Hausmann, Vorstand
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.04.2024
festgestellt.
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