Schwigon
GmbH
Kornwestheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
71.252,00 |
79.495,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
62.321,00 |
67.991,00 |
| II.
Sachanlagen |
8.931,00 |
11.504,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.610.593,64 |
1.491.399,87 |
| I.
Vorräte |
846.948,48 |
1.063.903,31 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
125.180,52 |
129.089,70 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
638.464,64 |
298.406,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.681.845,64 |
1.570.894,87 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.286.253,16 |
882.367,62 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.261.253,16 |
857.367,62 |
| B.
Rückstellungen |
83.453,00 |
173.233,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
312.139,48 |
515.294,25 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.681.845,64 |
1.570.894,87 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
Bei der Firma
'Schwigon GmbH' mit Sitz in Kornwestheim
(Amtsgericht Stuttgart, HRB 771795) handelt es sich nach
dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) um eine
kleine Kapitalgesellschaft.
Die Gliederung von Bilanz mit Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgt nach dem gesetz-lichen
Gliederungsschema unter Inanspruchnahme der für kleine
Kapitalgesellschaften zulässigen Zusammenfassungen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
(§ 284 Abs. 2 HGB)
1. Aufstellung des Jahresabschlusses
1.1 Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde
nach den Vorschriften der §§ 264 ff HGB in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG)
vom 17.07.2015 erstellt.
1.2 Die Bilanzierung erfolgt hinsichtlich der
Bilanzansätze als Einheitsbilanz nach dem Grundsatz
'Handelsbilanz = Steuerbilanz', soweit dies nach
BilMoG/BilRUG noch möglich ist. Besondere
steuerrechtliche Vorschriften werden nicht angewendet.
2. Bilanzierungsvorschriften (§§ 246 - 251
HGB)
2.1 Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwen-dungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
2.2 Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite; Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet.
2.3 Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital und die Schuldposten sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
2.4 Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet und mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt worden. Eine Auflösung erfolgte nur soweit,
als hierfür der Grund der Rückstellung entfallen
war.
2.5 Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet und mit dem Erfüll-ungsbetrag
angesetzt worden. Eine Auflösung erfolgte nur soweit,
als hierfür der Grund der Rückstellung entfallen
war.
3. Bewertungsvorschriften (§§ 252 - 256
HGB)
3.1 Die Wertansätze der
Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres
stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein (§ 252 Abs. 1 Nr. 1
HGB).
3.2 Bei der Bewertung der einzelnen
Vermögensgegenstände wird von der
Fortführung der Unternehmertätigkeit
ausgegangen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
3.3 Sämtliche Vermögensgegenstände und
Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden
(§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).
3.4 Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibung
vermindert.
3.5 Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und soweit ab-nutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände teils
linear und degressiv vorgenommen.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter im
Einzelanschaffungswert von nicht mehr als EUR
800,00 ohne Umsatzsteuer wurden im Zugangsjahr in voller
Höhe abgeschrieben, wobei aus
Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs ein Abgang
unterstellt wurde.
3.6 Die Forderungen, die sonstigen
Vermögensgegenstände und die flüssigen
Mittel wurden grundsätzlich mit dem Nennwert
angesetzt.
3.7 Weitere Rückstellungen wurden für alle
bekannten ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
fanden alle erkennbaren Risiken Berücksichtigung.
3.8 Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten der
Gesellschaft sind mit dem Erfüllungs- betrag
ausgewiesen.
3.9 Sämtliche Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlungen
im Jahresabschluss berücksichtigt worden (§ 252
Abs. 1 Nr. 5 HGB).
C.
Sonstige Angaben
1. Besondere Haftungsverhältnisse nach den
Vorschriften des § 251 bzw. § 268 Abs. 7 HGB
bestanden nach Angaben der Geschäftsführung
nicht.
2. Finanzielle Verpflichtungen i.S. von § 285 Nr
3a HGB bestanden in Form von Miet-verträgen für
die betrieblichen Räumlichkeiten (Jahresbetrag EUR
6.664,68) und Wartung EDV (Jahresbetrag ca. EUR 5.000,00).
3. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten von bis
zu 5 Jahren nach
§ 285 Nr 1a HGB beträgt
EUR 99.622,23 und ist durch eine Grundschuld des
Gesellschafters und Sicherungsübereignung des
Warenbestandes gesichert. Gegenüber dem
Gesellschafter bestehen Verbindlichkeiten
in Höhe von EUR 110.000,00.
4. Die Gesellschaft macht von Ihrem Wahlrecht nach
§ 274 iVm § 274a Nr 5 HGB
keinen Gebrauch und weist keine aktiven latenten Steuern
aus.
5. Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die
Gesellschaft 2 Arbeitnehmer.
6. Vorschüsse und Kredite an den
Geschäftsführer bestanden nicht bzw. wurden im
Kalenderjahr 2023 nicht gewährt.
7. Die gesonderte Aufstellung eines Anlagengitters
unterbleibt nach § 274 a HGB.
8. Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe
von EUR 857.367,62 enthalten (§ 268 Abs. 1 S 2 HGB)
9. Angaben über die Ergebnisverwendung brauchen
nicht mehr gemacht werden, wenn sich anhand dieser Angaben
die Gewinnanteile von natürlichen Personen feststellen
lassen, die Gesellschafter sind (§ 325 Abs. 1 S 4
HGB).
Schwigon GmbH
- vertreten durch den Geschäftsführer
-
gez Bernd Schwigon
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.09.2024
festgestellt.
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