ALUFEST
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Fellbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
18.246,00 |
22.724,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
144,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
18.102,00 |
22.724,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
61.591,20 |
105.702,82 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
35.658,21 |
105.702,82 |
| 1.
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
0,00 |
100.000,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
25.932,99 |
0,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
59,70 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
79.896,90 |
128.426,82 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
169,49 |
88.495,11 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
11.504,89 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
88.325,62 |
11.504,89 |
| B.
Rückstellungen |
2.415,00 |
1.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
77.312,41 |
38.731,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
79.896,90 |
128.426,82 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die ALUFEST GmbH hat ihren Sitz in Fellbach. Sie ist
im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB
755598 eingetragen.
B.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 274a, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Darüber
hinaus wird gemäß § 264 Abs. 1 HGB auf die
Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1,
266 ff. HGB).
Die Neudefinition der Umsatzerlöse (§ 277
Abs.- 1 HGB) aufgrund des BilRUG hat zu keinen Auswirkungen
geführt. Daher sind die Umsatzerlöse mit dem
Vorjahr vergleichbar.
C.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des
vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Es galt der Grundsatz der vorsichtigen Bewertung.
Insbesondere wurden alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden
sind, berücksichtigt, auch dann, wenn diese erst
zwischen Abschlussstichtag und Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Anlagevermögen
Die erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände und die Gegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
bewertet und planmäßig abgeschrieben.
Bei der Bemessung der Abschreibungen wird auf die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgestellt. Bei der
Verteilung der Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer
kommt bei den immateriellen Vermögensgegenständen
und bei den Gegenständen des Sachanlagevermögens
die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung.
Geringwertige Anlagegüter wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken lagen
nicht vor. Das allgemeine Kreditrisiko war nicht zu
berücksichtigen.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr lagen nicht vor. Die sonstigen
Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
D.
Angaben zu Bilanzposten
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände in Höhe von 35.658,21
Euro (Vorjahr: 105.702,82 Euro) haben eine Restlaufzeit bis
zu einem Jahr.
Kapital
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von
77.312,41 Euro (Vorjahr: 38.731,71 Euro)und haben alle eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
E.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen wie folgt:
|
< 1 Jahr
|
1 - 5 Jahre
|
> 5 Jahre
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
aus Mieverträgen
|
25
|
25
|
0
|
F.
Sonstige Pflichtangaben
Angabe der beschäftigten Arbeitnehmer im
Jahresdurchschnitt (§ 285 Nr. 7 HGB)
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 2.
Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB):
Als einzelvertretungsberechtigte
Geschäftsführer der Gesellschaft waren im
Berichtszeitraum bestellt:
Herr Konrad Glowacki, Kaufmann, Cekanowo/Polen
Herr Dr. Andreas Kawa, Kaufmann, Stuttgart
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wird
Gebrauch gemacht.
G.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Fellbach, den 23. August 2017
Dr. Andreas Kawa
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.08.2017 festgestellt.
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