Master Data

Registry
Register court Stuttgart HRB 353884
Registered
4/12/2001
Industry
Wholesale of textilesRetail sale of textilesActivities of agents involved in the sale of other textiles
Purpose
Kauf, Verkauf und Vermittlung von Textilien jeder Art sowie hierzu verwandte Geschäfte.

History

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Management

NameRole
Gabor Holzmeister
since 7/9/2025
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
Hazar GünenSüdtextil GmbH
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Germany
€27,000
100.00%

Holdings

NameOwnership
100.00%

Financial Report

BeSt Textil GmbH

Reutlingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 40.774,00 29.542,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 40.772,00 29.540,00
B. Umlaufvermögen 280.291,56 249.397,97
I. Vorräte 135.349,07 124.215,53
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 142.412,00 115.167,78
III. Wertpapiere 0,00 3.136,83
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.530,49 6.877,83
Bilanzsumme, Summe Aktiva 321.065,56 278.939,97

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 97.356,49 74.077,40
I. gezeichnetes Kapital 27.000,00 27.000,00
II. Gewinnvortrag 47.077,40 61.577,26
III. Jahresüberschuss 23.279,09 -14.499,86
B. Rückstellungen 2.500,00 2.500,00
C. Verbindlichkeiten 221.209,07 202.362,57
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 115.590,57 97.905,90
Bilanzsumme, Summe Passiva 321.065,56 278.939,97

Anhang


A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Der Jahresabschluss ist nach den Bestimmungen der §§ 266 ff. HGB gegliedert.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) wurden nur für den Anhang und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der Bilanz einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angabe in der Bilanz - mit Ausnahme der Angaben nach § 251 HGB - ausgeübt.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit
Die Gliederung der Bilanz änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

II. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410,00 wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. 
Vorräte
Die Vorräte wurden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Währungsumrechnung
Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.


B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert.

Aufgrund der größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach § § 274a und 288 HGB sind im Geschäftsjahr keine weiteren Angaben zu den einzelnen Posten der Bilanz erforderlich.


C. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Aufgrund der größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach §§ 276 und 288 HGB sind im Geschäftsjahr keine weiteren Angaben zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung erforderlich.


D. Sonstige Angaben
I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane
(1) Geschäftsführer
Ferdinand Stiedl, Einzelvertretungsbefugnis / Befreiung nach § 181 BGB
Tuncay Bender, Einzelvertretungsbefugnis / Befreiung nach § 181 BGB


II. Ergebnisverwendungsvorschlag
Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.


E. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.


F. Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Nachfolgend unterzeichne ich den vorstehenden Jahresabschluss bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2012 und der Gewinn- und Verlustrechnung vom 01. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 sowie dem Anhang für das Geschäftsjahr 2012.




Ferdinand Stiedl
(Geschäftsführer)



  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2012 - 31.12.2012

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 107.140,62 EUR.

1.1.2011 - 31.12.2011

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 106.238,02 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.12.2013 festgestellt.

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