Energy IT
GmbH
Mülheim an der Ruhr
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 28.01.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
28.1.2015
EUR |
1.1.2015
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
59.115,50 |
59.213,27 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.038,21 |
6.000,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
53.077,29 |
53.213,27 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
59.115,50 |
59.213,27 |
Passiva
|
|
28.1.2015
EUR |
1.1.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
37.903,92 |
38.870,07 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-16.154,65 |
-16.154,65 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
8.845,35 |
8.845,35 |
| II.
Bilanzgewinn |
29.058,57 |
30.024,72 |
| davon
Gewinnvortrag |
30.024,72 |
30.024,72 |
| B.
Rückstellungen |
12.365,03 |
11.615,03 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.846,55 |
8.728,17 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
8.846,55 |
8.728,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
59.115,50 |
59.213,27 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist aufgrund ihrer
Größenmerkmale eine "kleine" Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und somit
gesetzlich nicht prüfungspflichtig. Auf die Erstellung
eines Lageberichtes wurde gemäß § 264 Abs.
1 Satz 4 HGB verzichtet.
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes in der Fassung
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt worden.
2. Gliederung des Jahresabschlusses
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Berücksichtigung der Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes. Die Gliederung
der Bilanz erfolgte nach dem differenzierten Schema des
§ 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der
Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).
Das Realisationsprinzip und das
Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht
wurden beachtet (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
Nennbetrag angesetzt.
Die
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag
angesetzt.
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
4. Liquidator und Vertretung
Als Liquidatorin wurde Frau Brigitte Freese,
Tinkrathstr. 23, 45472 Mülheim bestellt. Sie
Ist von den Beschränkungen des § 181
BGB befreit und einzelvertretungsberechtigt.
- Frau Brigitte Freese
Essen, den 06. Juni 2017
Die Liquidatorin
gez.
Brigitte Freese
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2015 -
28.1.2015
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 974,40 EUR.
1.1.2015 -
1.1.2015
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 789,13 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.06.2017 festgestellt.
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