FLASH FFM GmbHLiquidated

60594 Frankfurt am Main, DEU

Master Data

Registry
Register court Frankfurt am Main HRB 108959
Registered
7/10/2017
Industry
Rental and leasing of motor vehicles with a maximum weight not exceeding 3,5 tons by car sharingCar driving school activitiesActivities of agents involved in the wholesale of motor vehicles
Purpose
Betrieb von Fahrschulen sowie die Fahrlehrerausbildung, Fahrlehrerweiterbildung, Verkehrserziehung, Fahrerausbildung, Fahrerweiterbildung und Fahrersemniare und der Betrieb einer Beratungsstelle in Verkehrsfragen; weiter die Fahrzeugvermietung, Car-Sharing und der An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen.

History

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Management

NameRole
Gabriel Zografakis
since 7/10/2017
Managing Director

Financial Report

FLASH FFM GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 12.03.2018 bis zum 11.03.2019

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Ausstehende Einlagen

12.500,00 12.500,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

12.500,00 12.500,00

E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Summe Aktiva

25.000,00 25.000,00



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00 25.000,00

B. Verbindlichkeiten

C. Rechnungsabgrenzungsposten

D. Passive latente Steuern

Summe Passiva

25.000,00 25.000,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pau­schalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Gabriel Zografakis, Kauffmann.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Frankfurt am Main, den 25. Februar 2021

gez. Gabriel Dimitrios Alfred Zografakis

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 25. Februar 2021

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