BFW Berliner Fleischwaren GmbH

Päwesiner Weg 19, 13581 Berlin, DEU

Master Data

Registry
Register court Charlottenburg (Berlin) HRB 169391
Registered
8/5/2015
Industry
Wholesale of meat and meat productsRetail sale of meat and meat productsWholesale of fish and fish products
Purpose
Der Verkauf von Fleisch sowie Lebensmittel an Einzel- und Großhandel.

History

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Management

NameRole
Atasever Sir
since 4/14/2020
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Atasever Sir
Berlin
€25,000
100.00%

Financial Report

BFW Berliner Fleischwaren GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 81.396,00 81.442,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 11.913,00 12.914,00
II. Sachanlagen 69.483,00 68.528,00
B. Umlaufvermögen 290.957,60 207.352,59
I. Vorräte 12.502,33 18.861,75
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 239.449,90 172.074,19
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 39.005,37 16.416,65
Bilanzsumme, Summe Aktiva 372.353,60 288.794,59

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 79.831,13 41.377,43
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Bilanzgewinn 67.331,13 28.877,43
B. Rückstellungen 12.892,96 10.450,00
C. Verbindlichkeiten 279.629,51 236.967,16
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 277.788,04 234.785,94
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.841,47 2.181,22
Bilanzsumme, Summe Passiva 372.353,60 288.794,59

Anhang

zum Jahresabschluss per 31.12. 2019

 Angaben zur Buchführung, Bilanzierung und Bewertung

 Vorjahresabschluss

 Jahresabschluss

 Buchführung

 Bilanzierung

 Bewertungsgrundsätze

Steuerrechtlic he Verhältnisse

Die Kapitalgesellschaft unterlag der Körperschaftsteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG.

Der Gewerbebetrieb unterlag der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1 GewStG.

Im Rahmen der Abschlusserstellung wurde die Berechnung der Körperschaft- und der Gewerbesteuer vorgenommen.

Das Unternehmen unterlag der Regelbesteuerung gemäß den §§ 16 - 18 des UStG.

Buchführung

Für das Unternehmen bestand nach § 238 ff HGB i.V. mit § 140 ff AO Buchführungspflicht.

Die Buchführung wurde vom Auftraggeber erstellt. Die Kontierung und Datenerfassung erfolgte ebenfalls durch ihn.

Die Kontierung und die Auswertung erfolgten nach dem DATEV-Kontenrahmen SKR 03.

Prüfungsvermerk zur Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Programms "FIBU"

Vorliegender Jahresabschluss wurde mit Hilfe des DATEV-Buchführungs- und Jahresabschlussprogramms Kanzlei-Rechnungswesen erstellt.

Die Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Buchführungsprogrammes wurde durch Einzelsystemprüfung der ERNST & YOUNG Deutsche Allgemeine Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Nürnberg bestätigt.

C. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag auswiesen, wurden gem. § 265(8) HGB nicht angegeben. Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Der Firmenwert wird entsprechend den steuerlichen Vorschriften über eine Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben.

Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagegegenstände ist in einer Anlage zum Anhang  (Anlagenspiegel) dargestellt.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Bei beweglichen Anlagegegenständen erfolgte der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führte. Sonderabschreibungen gem. § 7g EStG wurden nicht vorgenommen.

Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis € 800,- (geringwertige Wirtschaftsgüter - GWG) wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Aus Vereinfachungsgründen werden die im Berichtsjahr zugegangenen GWG im Anlagenspiegel des Geschäftsjahres als Abgang ausgewiesen.

Finanzanlagen wurden mit Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag, dem niedrigeren beizulegenden Wert bzw. mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital der Versicherungsgesellschaft angesetzt.

Für das allgemeine Kreditrisiko wurden Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Diese wurden aus Vereinfachungsgründen nur gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten € 410,- überstieg.

Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.

Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgte bei den Forderungen mit dem Geldkurs am Entstehungstag bzw. mit dem niedrigeren Kurs am Abschlussstichtag sowie bei den Verbindlichkeiten mit dem Briefkurs am Entstehungstag bzw. dem höheren Kurs am Abschlussstichtag.

Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des Jahresüberschusses.

sonstige Berichtsbestandteile

Nach § 245 HGB Boucherie


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.06.2021 festgestellt.

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