EXA Absaug
Technik GmbH
Quickborn/Krs. Pinneberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
192.104,00 |
164.150,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
191.851,00 |
163.897,00 |
| III.
Finanzanlagen |
250,00 |
250,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.589.029,70 |
1.444.689,93 |
| I.
Vorräte |
559.635,98 |
537.335,19 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
700.805,19 |
745.382,68 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
-780,00 |
-780,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
328.588,53 |
161.972,06 |
| Aktiva |
1.781.133,70 |
1.608.839,93 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.184.560,31 |
1.151.261,65 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
102.258,38 |
102.258,38 |
| II.
Gewinnvortrag |
796.503,27 |
907.827,36 |
| III.
Jahresüberschuss |
285.798,66 |
141.175,91 |
| B.
Rückstellungen |
417.426,73 |
302.983,09 |
| C.
Verbindlichkeiten |
166.191,04 |
137.849,77 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
152.907,36 |
119.161,21 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
13.283,68 |
18.688,56 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
369,48 |
208,00 |
| D.
Passive latente Steuern |
12.955,62 |
16.745,42 |
| Summe
Passiva |
1.781.133,70 |
1.608.839,93 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
B. Angaben zu Bilanzierungs- und
BewertungsmethodenI. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
C. Angaben zu Bilanzposten
I. VerbindlichkeitenspiegelII. Forderungen und
Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG
III. Haftungsverhältnisse
D. Angaben zu G.u.V. - Posten
I. Abschreibungen auf den Firmenwert
II. Außerplanmäßige
Abschreibungen auf das Anlagevermögen
III. Bildung von Bewertungseinheiten
E. Sonstige Angaben
I. Anteilsbesitz
II. Unbeschränkte Haftung für andere
Gesellschaften
III. Geschäftsführungsorgane
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn-
und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2) In der Bilanz und in der Gewinn- und
Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert
des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet.
4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
5) Dem Anlagevermögen sind nur
Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
6) Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht
gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz
unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände"
bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".
7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze des Vorjahres sind beibehalten
worden.
8) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig.
9) Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248
Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3) Rückstellungen sind nur im Rahmen
des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im
Rahmen der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.
5) Die auf den Jahresabschluss des Vorjahres
angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§
246 Abs. 1 Satz 3 HGB)
6) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d.
§ 251 HGB bestehen, sind diese gemäß §
268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich an den
handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig
wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt.
2) Die Wertansätze der
Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit
denen der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein.
3) Bei der Bewertung wird von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch
rechtliche Gründe entgegen.
4) Die Vermögensgegenstände und
Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig
bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese
erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung
des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5) Gewinne wurden nur berücksichtigt,
soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
erfasst.
6) Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Bei Neuanschaffungen des Wirtschaftsjahres wurde
ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode
Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im
Einzelwert unter 800,00 EUR werden im Zugangsjahr nach
§ 6 Abs. 2 EStG sofort in voller
Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel
als Abgang behandelt. Im Geschäftsjahr 2023 wurden
keine Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände. Die Abschreibungen auf
Sachanlagen haben 55.587,05 € (VJ: 601.064,26 €)
betragen.
7) Die Leistungsforderungen sind
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden
durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch
eine ausreichende Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
9) Die sonstigen Rückstellungen wurden
nach üblicher kaufmännischer Schätzung
ermittelt und mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt.
10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
11) Die auf den Jahresabschluss des Vorjahres
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten (insgesamt 166.189 €)
haben insgesamt 152.907 € eine Restlaufzeit bis
ein Jahr, 13.284 eine Restlaufzeit von über einem Jahr
und 0 € eine Restlaufzeit von mehr als fünf
Jahren. Von den Verbindlichkeiten ist ein Betrag von
0 € durch Abtretung und
Sicherungsübereignung von Vorräten und
Anlagegütern gesichert.
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d.
§ 42 III GmbHG
1) Die Gesellschaft hatte gegen die
Gesellschafter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
in Höhe von 0,00 €. Darlehensforderungen
gegen die Gesellschafter bestanden nicht. Dem
gegenüber hat die Gesellschaft Verbindlichkeiten
gegenüber den Gesellschaftern in Höhe von
insgesamt 369,48 €.
2) Ein gesonderter Bilanzausweis dieser
Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen
Vermögensgegenständen" bzw. "sonstigen
Verbindlichkeiten" enthalten.
III. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Angaben zu G.u.V. - Posten
I. Abschreibungen auf den FirmenwertDer
Firmenwert wurde in den Vorjahren bis 2021 über 15
Jahre auf den Erinnerungswert abgeschrieben.
II. Außerplanmäßige Abschreibungen
auf das Anlagevermögen
Im Geschäftsjahr wurden keine
außerplanmäßigen Abschreibungen auf das
Anlagevermögen gem. § 253 Abs. 2 HGB vorgenommen.
III. Bildung von Bewertungseinheiten
Es wurden keine Bewertungseinheiten gemäß
§ 254 HGB gebildet.
E. Sonstige Angaben
I. Anteilsbesitz
Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen.
II. Unbeschränkte Haftung für andere
Gesellschaften (alt.: Angaben zur
Komplementär-Gesellschaft)
Es wurde keine unbeschränkte Haftung für
andere Gesellschaften übernommen
III. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
dem Kaufmann Herrn Henning Thedens geführt.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Henning Thedens
- Geschätfsführer -
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.05.2025
festgestellt.
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