Master Data

Registry
Register court Bochum HRB 12258
Registered
7/15/2009
Industry
Activities of holding companiesManufacture of central heating radiatorsManagement activities of holding companies with predominantly financial shareholdings
Purpose
Gegenstand des Unternehmens ist der Anund Verkauf von Heizungen und Badeinrichtungen, die Gas-, Wasser- und Heizungsinstallation sowie Energieberatung. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Unternehmen gleicher Art und solchen Unternehmen, die ihren Zweck zu fördern geeignet sind, zu beteiligen, insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu gründen.

History

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Management

NameRole
Liquidator

Beneficial Owners
Beta

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders
Beta

1 shareholder

GmbH structure

Name
Location
Amount
Share
Anne-Marie Dutsch
Bochum
€25,000
100.00%

Financial Report

Dittrich GmbH

Bochum

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 02.07.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 12.500,00
B. Anlagevermögen 9.266,00
I. Sachanlagen 9.266,00
C. Umlaufvermögen 67.651,74
I. Vorräte 21.350,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 28.880,53
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 17.421,21
Bilanzsumme, Summe Aktiva 89.417,74

Passiva

31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 31.689,63
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Jahresüberschuss 6.689,63
B. Rückstellungen 4.072,17
C. Verbindlichkeiten 53.655,94
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 53.655,94
Bilanzsumme, Summe Passiva 89.417,74

Anhang


1. Rechungswesen und Jahresabschluss

Das Unternehmen verfügt über eine Geschäftsbuchhaltung, die den handels- und steuerrechtlichen Ordnungsmäßigkeitserfordernissen entspricht.

Der Sachkontenbereich ist entsprechend dem Kontenplan ausreichend und über-sichtlich gegliedert. Im Debitoren- und Kreditorenbereich sind einzelne Personen-konten vorhanden.

Die Konten der Buchhaltung wurden chronologisch, klar und richtig geführt; die Eintragungen enthalten Hinweise auf die ihnen zugrunde liegenden Belege und auf die Gegenbuchungen.

Die Belege wurden systematisch abgelegt und sind jederzeit auffindbar.

Die Eröffnungsbilanz auf den 03. Juli 2009 ist innerhalb der Bilanz richtig vor-getragen. Die Vermögenswerte und die Schulden sind durch Inventar richtig und ordnungsgemäß erfaßt.

Die Bilanz wurde ordnungsgemäß aus dem Inventar und den Büchern entwickelt; sie enthält alle ausweispflichtigen Aktiva und Passiva.

Die Bilanz wurde gem. den Vorschriften über "große Kapitalgesellschaften" gegliedert. (§ 266 Abs. 2 HGB)

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufge-stellt. (§ 275 Abs. 2 HGB)

Im Einzelnen wurden bewertet:

Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen Abschreibungen bewertet. Die beweglichen Anlagegüter sind nach Maßgabe der für zulässig gehaltenen Nutzungsdauer linear bzw. degressiv abgeschrieben worden. (§ 253 Abs. 2 HGB)

Zur Entwicklung des Anlagevermögens zum 31.12.2009 einschließlich der kumulierten Abschreibungen wird auf den separat dargestellten Anlagespiegel verwiesen. (§ 268 Abs. 2 HGB)

Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Markt-preisen bewertet. Die Bewertung erfolgte zu durchschnittlichen Einstandswerten. Notwendige Abschläge aufgrund des Niederstwertprinzips wurden vorgenommen. (§ 253 Abs. 3 HGB)
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nominalwert bewertet. Die erkennbaren Risiken sind -soweit erforderlich- durch Einzel- und Pauschalberichtigungen berücksichtigt. (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB)

Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen. (§ 249 HGB)

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die bestehenden Risiken angemessen abzudecken.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag anzusetzen. (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB)

Bochum, den 28.Mai 2010


_______________________
Anne-Marie Christa Dutsch

  

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