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Provision of occupational therapy servicesProvision of occupational therapy servicesWZ 86.95.2Primary
Purpose
1.Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Personalgestellungsleistungen/ Arbeitnehmerüberlassung, z.B. im Bereich Pflege, Gebäudereinigung und Gebäudetechnik, hauswirtschaftliche Versorgung, Transport- und Beförderungsdienste, Verwaltungsdienstleistungen, Materialversorgung und Sekretariats- und Schreibdienste, im Wege eines planmäßigen Zusammenwirkens gem. § 57 Abs. 3 Abgabenordnung mit anderen steuerbegünstigten Gesellschaften im Gesundheits- und Sozialwesen. 2.Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes dienen, insbesondere auch weitere Einrichtungen vorgenannter Art gründen oder sich an anderen Gesellschaften beteiligen, soweit dies gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig ist. 3.Die Gesellschaft kann zur Unterhaltung der genannten Einrichtungen notwendige Nebenbetriebe und flankierende Einrichtungen gründen und/oder betreiben, soweit dies gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig ist. § 2a Zweck der Gesellschaft / Gemeinnützigkeit 1.Die LISA LICHTENAU-Service-Agentur gGmbH mit Sitz in Hessisch Lichtenau verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zwecke der Körperschaft sind die Förderung -der Jugend- und Altenhilfe, -der Behindertenhilfe, -des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, -der Berufsbildung, -des Wohlfahrtswesens, -der Hilfe für Zivilbeschädigte sowie -mildtätiger Zwecke. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch ein planmäßiges und arbeitsteiliges Zusammenwirken mit anderen Körperschaften, welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 Abgabenordnung erfüllen. In Ausgestaltung dieses Zusammenwirkens erbringt die Körperschaft die in § 2 bezeichneten Personalgestellungsleistungen/Arbeitnehm erüberlassung an die nachstehend benannten steuerbegünstigten Gesellschaften und unterstützt diese bei der unmittelbaren Erfüllung deren satzungsgemäßer steuerbegünstigter Zwecke: 1.1LICHTENAU e.V. Orthopädische Klinik und Rehabilitationszentrum der Diakonie (LICHTENAU e.V.) 1.2Orthopädische Klinik Hessisch Lichtenau gGmbH 1.3Ambulante Dienste Nordhessen gGmbH 1.4LICHTBLICK Berufliche Integration Behinderter gGmbH 1.5Orthopädisches Rehazentrum LICHTENAU gGmbH 1.6MVZ LICHTENAU gGmbH Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die vorstehend unter 1.1 bis 1.6 genannten steuerbegünstigten Körperschaften ihren Tätigkeitsschwerpunkt allein auf die Erfüllung ihrer originären satzungsgemäßen Aufgaben ausrichten möchten und zudem die in § 2 bezeichneten Leistungen mit eigenen Ressourcen bzw. mit eigenem Personal nicht so effizient und professionell erbringen können; insoweit trägt das arbeitsteilige und koordinierte Zusammenwirken der beteiligten Körperschaften maßgeblich dazu bei, die vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke zielgerichteter und nachhaltiger zu erfüllen. Das arbeitsteilige und planmäßige Zusammenwirken mit dem LICHTENAU e.V. erfolgt auch dergestalt, dass dieser Räumlichkeiten an die Gesellschaft für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke überlässt sowie die nachstehend bezeichneten Leistungen gegenüber der Gesellschaft erbringt, wodurch die Gesellschaft bei der unmittelbaren Erfüllung ihrer originären satzungsgemäßen steuerbegünstigten Zwecke und Aufgaben unterstützt wird: a.Allgemeine Verwaltungs- und Geschäftsführungsleistungen (z.B. Personal-wirtschaft, Buchhaltung, Finanzwirtschaft, Sekretariatsarbeiten, Versicherungen, Leistungsabrechnung, Telefonzentrale, Öffentlichkeitsarbeit) b.Hauswirtschaftliche Leistungen und Hausmeisterdienste c.Reinigungs- und Küchenleistungen d.Leistungen im Bereich Technik und Medizintechnik e.Arbeitsmedizinische und betriebsärztliche Leistungen sowie Leistungen im betrieblichen Gesundheitsmanagement f.Controlling g.IT- und EDV-Leistungen h.Qualitätsmanagement sowie i.sonstige damit in Zusammenhang stehende Leistungen. 2.Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 3.Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten; § 58 Nr. 1 AO bleibt hiervon unberührt. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. 4.Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 5.Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an den LICHTENAU e.V. Orthopädische Klinik und Rehabilitationszentrum der Diakonie, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
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