E. Dengler
GmbH
Greding
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2,50 |
2,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
2,00 |
2,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
312,09 |
312,09 |
| I.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
312,09 |
312,09 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
61.326,57 |
60.907,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
61.641,16 |
61.222,03 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
85.907,44 |
84.862,17 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
419,13 |
1.045,27 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
61.326,57 |
60.907,44 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
1.100,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
60.141,16 |
60.122,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
61.641,16 |
61.222,03 |
Anhang
für das Geschäftsjahr
2010
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der E. Dengler GmbH für das
Geschäftsjahr 2010 wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt,
ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbHG zu beachten. Für die Aufstellung des
Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Nach den im § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 1 HGB
angewendet, dabei wurden die
größenabhängigen Erleichterungen gem.
§ 276 HGB berücksichtigt.
Durch die erstmalige Anwendung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich zum
1. Januar 2010 Veränderungen bei den Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden ergeben. Soweit bis zum 31. Dezember
2009 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach dem
Handelsgesetzbuch a.F. durchgeführt wurden, werden
diese gemäß Art. 67 Abs. 1-7 EGHGB
fortgeführt. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen
wurde gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.
Erläuterungen der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Vom Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibung
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibung vermindert.
Die Anschaffungskosten umfassen neben den
Aufwendungen für den Erwerb auch die
Anschaffungsnebenkosten; Anschaffungspreisminderungen
wurden abgesetzt.
Die planmäßige Abschreibung wurde nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände entsprechend linear und
degressiv vorgenommen. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die
Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig.
Die Bewertung des gesamten Vorratsvermögens
erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit
am Bilanzstichtag ein niedriger beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von
Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz
1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages
wurden die von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Informationen zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich
aus dem Anlagenspiegel.
Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 Euro wurde zum
Nennbetrag angesetzt.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 59.688,01 Euro
(Vorjahr 60.122,03 Euro).
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Rechte und Pflichten (§ 42 Abs. 3
GmbHG):
- Verbindlichkeiten 17.212,31 Euro (Vorjahr
16.710,98 Euro)
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
- Frau Eva Dengler
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Greding, den 28.06.11
E. Dengler GmbH
Eva Dengler
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.11.2011 festgestellt.
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