Z+P
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Friedrichshafen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
24.827,76 |
27.384,27 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
22.240,00 |
1.769,26 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.587,76 |
25.615,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
24.827,76 |
27.384,27 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
23.827,76 |
26.327,62 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
700,00 |
700,00 |
| III.
Bilanzverlust |
1.872,24 |
-627,62 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
1.056,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
24.827,76 |
27.384,27 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Z+P
Steuerberatungsgesellschaft mbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie
bisher das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von Euro 150,-- wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
Euro 150,-- aber nicht mehr als Euro 1.000,-- wurde ein
Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre
abgeschrieben.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Der Ansatz der flüssigen Mittel erfolgte zum
Nennwert.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
3.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Angabe zu Forderungen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 0,00.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 0,00.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von Euro 0,00
und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in
Höhe von Euro 0,00.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 0,00.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB
bestanden auskunftsgemäß nicht.
Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser
Ergebnisverwendung
Bei Aufstellung der Bilanz unter
Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung
wurde im Bilanzverlust ein Gewinnvortrag von Euro 627,62
einbezogen.
4.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Ralf Hirscher
|
|
ausgeübter Beruf:
|
Steuerberater
|
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
Euro
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Forderungen
|
21.123,66
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge,
die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde am 21.11.2012 festgestellt.
Friedrichshafen, den Juli 2012
Geschäftsführer:
Ralf Hirscher
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.11.2012 festgestellt.
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