Master Data

Registry
Register court Wittlich HRB 41596
Previous
Becker Verwaltungs-GmbH
Registered
2/10/2011
Industry
Erection of frames and constructional timber worksManufacture of doors and windows of woodProcessing and finishing of wood
Purpose
Die Durchführung von sämtlichen Zimmerer-, Holzbauarbeiten, der Bau von Holzhäusern sowie die Ausführung von Dachdecker- und Klempnerarbeiten und der Fassadenbau.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Udo Becker
since 2/10/2011
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
Udo BeckerBecker HDH Holding GmbH
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Germany
€26,000
100.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

Becker HDH GmbH

Wittlich

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Handelsbilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 182.873,00 164.752,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 29.326,50 6.075,50
II. Sachanlagen 153.546,50 158.676,50
B. Umlaufvermögen 1.068.322,91 923.556,45
I. Vorräte 164.004,94 146.752,95
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 699.773,06 753.286,65
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 205.296,98 175.528,21
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 699.020,99 601.275,29
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.250,00 3.250,00
Aktiva 1.254.445,91 1.091.558,45

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 936.821,35 858.214,10
I. eingefordertes Kapital 13.500,00 13.500,00
1. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
II. Kapitalrücklage 313.259,58 313.259,58
III. Bilanzgewinn 610.061,77 531.454,52
davon Gewinnvortrag 531.454,52 346.959,93
B. Rückstellungen 81.812,00 96.409,96
C. Verbindlichkeiten 235.812,56 136.934,39
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 235.748,07 129.045,66
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 64,49 7.888,73
Summe Passiva 1.254.445,91 1.091.558,45

Anhang

A. ALLGEMEINE HINWEISE

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274 a und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Gliederungen sind unverändert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz in diesem Anhang gemacht.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schuldposten erfolgte nach den Vorschriften der §§ 252 - 256a HGB. Die Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

B. ANGABEN ZUR BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu den Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um die planmäßigen Abschreibungen vermindert (§§ 246 Abs. 1 S. 4, 253 Abs. 1 und 3 HGB).

Das Sachanlagenvermögen ist zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um die planmäßige Abschreibung vermindert. In den Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen (§§ 253 Abs. 1, 255 HGB).

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgaben der voraussichtlichen Nutzungsdauer um die planmäßige Abschreibung auf der Grundlage handelsrechtlicher anerkannter Höchstsätze vermindert (§ 253 Abs. 3 HGB).

Die Vorräte werden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Für bestimmte Vorräte werden die Werte mit Hilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips ermittelt (§§ 253 Abs. 1 und 4, 255, 256 HGB).

Die Anschaffungskosten werden zu durchschnittlichen Einstandspreisen ermittelt. Niedrigere Marktwerte wurden beachtet (§§ 253 Abs. 4, 255 Abs. 1 HGB).

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten wurden neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen entsprechend berücksichtigt (§ 255 Abs. 2 S. 1 und 2 HGB).

Kosten der allgemeinen Verwaltung, der betrieblichen Altersversorgung, der freiwilligen sozialen Leistungen sowie Fremdkapitalzinsen wurden nicht in Ansatz gebracht. Ein Aktivierungsverbot gilt für Vertriebskosten, Forschungskosten, die sonstigen Fremdkapitalzinsen sowie den Gewinn (§ 255 Abs. 1 S. 3 und 4, Abs. 3 HGB).

In den Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten und angemessenen Gewinn vorgenommen.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt (§ 253 Abs. 4 HGB).

Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abgezinst (§§ 253 Abs. 1 und 4 HGB).

Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, die unterlassenen Instandhaltungen bei Nachholung innerhalb von drei Monaten sowie bei Abraumbeseitigung innerhalb eines Jahres sowie für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtungen. Für die Bewertung dieser Rückstellungen wurde § 253 Abs. 1 und 2 HGB zwingend beachtet.

Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

C. SONSTIGE ANGABEN

§ 285 Nr. 1 a und 1 b HGB

Gesamtbetrag
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr
Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre
Restlaufzeit über 5 Jahre
Verbindlichkeiten 235.812,56 235.812,56 0,00 0,00

§ 285 Nr. 9 c HGB

Forderungen aus Vorschüssen und Krediten bestanden am Bilanzstichtag gegenüber Mitgliedern folgender Organe:

Summe
Zinssatz
%
Restlaufzeit
Forderungen Geschäftsführer 15.794,53 3 unbestimmt

§ 285 Nr. 10 HGB - Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung durch folgende Personen wahrgenommen:

Herr Udo Becker

54518 Dreis

Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Vorschriften des § 181 BGB befreit.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Wittlich-Wengerohr, den 28.07.2025

gez. Udo Becker

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 28.07.2025 festgestellt.

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