Green Gut Management GmbH & Co. KG
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Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Benjamin Pfab since 1/24/2007 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Official financial statements and annual reports
Xuits GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussGesellschaftsidentifikation laut Registergericht
Der Jahresabschluss der Firma Xuits GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Darüber hinaus wurden die Vorschriften des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Vorschriften des Einkommenssteuergesetzes fanden ebenfalls Beachtung. Änderungen nach dem BILMoG und BilRUG wurden ebenfalls eingearbeitet. Die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderten Vorschriften des HGB wurden gem. Aritkel 66 EGHGB erstmals im Geschäftsjahr 2010 angewendet. Die Vorjahreswerte wurden aufgrund der Erstanwendung nicht angepasst bzw. eine Anpassung war nicht erforderlich. Dementsprechend war keine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist für kleine Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten: - Angaben zum Jahresabschluss insgesamt - Angaben über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten - Sonstige Angaben II. Gliederung und DarstellungDie Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Nach den § 267 HGB angegebenen Größenmerkmalen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung der steuerlichen Erleichterungsvorschriften. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibung vermindert. Die Zugänge des Kalenderjahres wurden mit Ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. Ab 01.01.2018 wurden geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Diese Vorgehensweise ist sowohl steuerlich als auch handelsrechtlich nicht zu beanstanden. Der entgeltlich erworbene Firmenwert aus dem Jahr 2009 wurde im Kalenderjahr 2009 aktiviert und wird auf 15 Jahre abgeschrieben. Da die Änderungen hinsichtlich des Beurteilung von Firmenwerten aufgrund des BilMoG erstmals auf Abschlüsse nach dem 31.12.2009 anzuwenden ist (Art. 66 Abs. 3 Satz 2 EGHGB), ist der aktivierte Firmenwert nicht davon betroffen, so dass sich an dessen Behandlung nichts ändert. Die planmäßige Verteilung auf 15 Jahren entspricht der steuerlich anzunehmenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Gründe für eine betriebliche Nutzung von mehr als 5 Jahren sind der Anteil langfristiger Kundenbeziehungen und die Bestandsdauer der Branche des erworbenen Unternehmens § 285 Nr. 13 HGB. Nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB iVm. § 285 Nr. 13 HGB ist die festgelegte ND somit erläutert. Kleine Kapitalgesellschaften müssen keinen Anlagespiegel erstellen/veröffentlichen § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB. Vorräte Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Forderungen Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Einzelwertberichtigungen waren nicht zu bilden. Eine Pauschalwertberichtigung wurde in Höhe von 3 % erfasst. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Eine Differenz zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz entstand aufgrund der kurzen Laufzeit der Verbindlichkeiten nicht. Das strenge Stichtagsprinzip für die Steuerbilanz nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 a EStG wurde somit eingehalten. Bei Verbindlichkeiten mit einer längeren Laufzeit wurden durch die Gläubiger Verzinsungen vorgenommen. Es bestehen insgesamt Verbindlichkeiten in Höhe von 1.010.118,93 €. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr liegen in Höhe von 264.010,05 € vor. Hierin sind erhaltene Anzahlungen von brutto 91.836,96 enthalten. Die mittelfristigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen 1 und 2 Jahren betragen € 0,00 bis 5 Jahren betragen die Verbindlichkeiten € 283.608,88; über 5 Jahre bis 10 Jahre betragen die Verbindlichkeiten € 462.50000. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden diese mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Diese betreffen u.a. die Gewährleistungsrückstellung und Beträge für die Aufbewahrung von Unterlagen. Bei Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr wurde ggf. eine Abzinsung nach den jeweiligen Vorschriften vorgenommen. Die Steuerrückstellungen beinhalten das Geschäftsjahr betreffende, noch nicht veranlagte Steuern. Im Veranlagungszeitraum waren dies 0,00 €. eigene Anteile Die GmbH hat von einem früheren Anteilseigner Anteile in Höhe von 1.176,00 Euro erworben. Diese wurden unter dem neuen Stammkapital von 47.947,00 Euro negativ ausgewiesen. Hierfür besteht eine Ausschüttungssperre. Der Ausweis erfolgt nach BilMoG nicht mehr auf der Aktivseite. Geschäftsjahresabschreibungen Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagespiegel zu entnehmen. Der Betrag der handelsrechtlich kumulierten Abschreibungen beträgt 48.176,12 €. Die steuerlichen Abschreibungsbeträge sind um 0,00 Euro geringer. Es besteht zur Zeit keine Differenz von Handelsrecht zu Steuerrecht. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden grundsätzlich beibehalten. Auswirkungen steuerrechtlich begründeter Maßnahmen auf das Jahresergebnis Durch die nach steuerrechtlichen Vorschriften zu bildenden ARAP auf Umsatzsteuer auf Anzahlungen in Höhe von 15.037,68 € nach § 5 Abs. 5 EStG ergab sich keine Änderung des Jahresergebnisses, da die Buchung erfolgsneutral erfasst wird. (Konto 0985 Steuerbilanz) Sonstige Erläuterungspflichtige Punkte nach HGB bzw. GmbHG (§ 42 Abs. 3 GmbHG & § 268 HGB): Allgemeine Punkte: Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter betrug: 18. Hierin ist der Gesellschafter-Geschäftsführer enthalten. Die GmbH hat aufgrund der Corona-Pandemie Hilfsmittel in Form von Krediten (Investitionsbank/KfW) in Höhe von 560.000,00 € aufgenommen und begonnen zu tilgen. Der zum Bilanzstichtag valutierende Betrag ist in den Verbindlichkeiten bereits aufgeführt. Die Gesellschaft hat ebenfalls Überbrückungshilfen erhalten die in den betroffenen Bilanzen enthalten sind; Das Schlussabrechnungspaket II ist noch nicht endgültig veranlagt. Es bestehen folgende, nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanziellen Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind: Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen für Einrichtung laufen nach dem Bilanzstichtag noch einen Monat. Es bestehen noch zwei Bike-Leasingverträge mit einer Restlaufzeit von einmal 15 Monaten und einmal 30 Monaten. Ebenfalls bestehen Mietverhältnisse für alle Betriebsstätten. Vorschlag zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresfehlbetrag beträgt 193.056,82 € und wird mit dem bestehenden Verlustvortrag in saldiert und in seiner Gesamthöhe vorgetragen. III. Sonstige AngabenWährend des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt: Herrn Benjamin Pfab Der Anhang ist zwingend von allen gesetzlichen Vertretern zu unterschreiben. Die Unterschrift stellt klar, dass alle Pflichtangaben nach HGB gemacht wurden und die Angaben zur Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang vollständig sind. Das alle erforderlichen Nachweise und Auskünfte zur Verfügung gestellt wurden (Vollständigkeitserklärung). Ebenso nach Ablauf des Geschäftsjahres keine Vorgänge von besonderer Bedeutung aufgetreten sind, in der bisher noch nicht in der Bilanz berichtet wurden. Die Verantwortung des Steuerberaters wird nach beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater durch Unterschrift anerkannt. Unterschrift der Geschäftsleitung:
Frankfurt, den 26. März 2025 Benjamin Pfab Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 26.03.2025. Zur Wahrung der Frist erfolgt die Einreichung zur Veröffentlichung am darauffolgenden Tag Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 26.3.2025. |
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