Garten-Design GmbH
Brühl
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009
(BilMoG) aufgestellt worden. Eine Anpassung der Vorjahresbeträge wurde nicht vorgenommen. Die Gliederung der Bilanz entspricht den Vorschriften des § 266 HGB. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren im Sinne des § 275
Abs. 2 HGB gegliedert. Die Bewertung der Aktiv- und Passivposten entspricht den Vorschriften der §§ 252 bis
256 bzw. 279 bis 283 HGB. Abweichungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden nicht vorgenommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Garten-Design GmbH hält sich bei der Aufstellung ihrer Jahresabschlüsse grundsätzlich
an die nachfolgend aufgeführten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze:
Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer
linear abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten angesetzt und um lineare Abschreibungen über die voraussichtliche
Nutzungsdauer, ermittelt nach der steuerlichen Abschreibungstabelle, vermindert. Im
Jahr der Anschaffung werden die Abschreibungen dabei pro rata temporis ermittelt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410 € wurden in voller Höhe als Aufwand berücksichtigt
§ 6 Abs. 2 EStG. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffung in den Jahren 2008
und 2009 und Anschaffungskosten zwischen 150 € und bis einschließlich 1.000 € wurden
gem. § 6 Abs. 2a EStG werden in einen Sammelposten eingestellt und auf fünf Jahre
abgeschrieben. Unfertige Leistungen werden mit den bis zum Bilanzstichtag angefallenen Aufwendungen aktiviert und bei
Bedarf auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens
über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. In die Herstellungskosten
werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten
einschließlich Abschreibungen einbezogen. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert.
Falls der so ermittelte Wert oberhalb der Einkaufspreise zum Bilanzstichtag liegt
oder über dem zu erwartenden Verkaufserlös abzüglich der noch zu erwartenden Erlösschmälerungen
und Kosten, werden Abwertungen auf den Niederstwert vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Beachtung von § 253 Abs. 3 HGB bilanziert. Wertberichtigungen
wurden, soweit erforderlich, vorgenommen. Die Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag
passiviert. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Informationen zur Bilanz
Haftungsverhältnisse i.S. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Sonstige Angaben
Geschäftführungsorgane Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Jörg Hermes geführt.
Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Brühl, 21.06.2012
Der Geschäftsführer: gez. Jörg Hermes
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.06.2012 festgestellt.
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