KW hoch 2 Consulting GmbH
Same addressActivities of holding companies
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Daniel Wolfert since 1/11/2022 | Managing Director |
Adam Nikolaus Wolfert since 7/2/2002 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 51.00% | |
| 49.00% |
Company ownership and partner structure
2 shareholders
GmbH structure
Companies in which this organization holds a direct stake
| Name | Ownership |
|---|---|
| 55.00% | |
| 30.00% |
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
|---|
Official financial statements and annual reports
Autohaus Adam Wolfert GmbHBürgstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtA. GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS Die Autohaus Adam Wolfert GmbH hat sich im Berichtsjahr im Rahmen ihres satzungsmäßigen Unternehmensgegenstandes betätigt. Der Firmensitz ist in Bürgstadt mit einer Betriebsstätte in Großwallstadt. Der Schwerpunkt lag dabei - wie auch in den Vorjahren - auf dem Verkauf von Neuwagen der Marken Volkswagen und Audi sowie von Gebrauchtwagen aller Automobilhersteller. Weiterhin umfasst die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft den Handel mit Kfz-Ersatzteilen und Zubehör sowie die Wartung und Reparatur von Kraftfahrzeugen. Abgerundet wird der Unternehmensgegenstand durch mit obigen Tätigkeitsfeldern im Zusammenhang stehenden Geschäften, wie der Vermittlung von Leasing, Finanzierungs- und Versicherungsgeschäften und der kurzfristi- gen Vermietung von Kraftfahrzeugen. B. WIRTSCHAFTSBERICHTI. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die konjunkturelle Lage in Deutschland hat sich 2023 im Vergleich zum Vorjahr etwas erholt, das Bruttoinlandsprodukt ist dabei um 6,33 % gestiegen (Quelle Statista Reserch Department). Mit 2,84 Millionen PKW-Neuzulassungen am Deutschen Automobilmarkt wurden 2023 +7,3 % mehr Neufahrzeuge zugelassen als noch im Jahr 2022, welches eine verhaltene Steigerung an Neuzulassungen verzeichnete (Quelle Kraftfahrt Bundesamt). Auslöser hierfür ist zu einem Groß- teil die Tatsache, dass sich die Belieferungssituation weiterhin langsam und verhalten in Richtung einer Entspannungstendenz entwickelt und die Hersteller ebenfalls verhalten die Auftragsbestän- de reduzieren konnten. Ergänzend wurde der Automobilmarkt durch die bis Mitte Dezember 2023 gewährte Umweltprämie für E-Fahrzeuge beflügelt. Die Jahresbilanz des Gebrauchtfahrzeug- marktes schloss mit knapp 6,03 Mio. umgeschriebenen KFZ leicht über dem Vorjahr ab (Quelle: KBA). Im Jahr 2023 sind die Verbraucherpreise in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundes- amtes um 5,9 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Durch den Krieg in der Ukraine stiegen die Energiepreise in Deutschland auf Rekordniveau an, dadurch stiegen ebenfalls die Produktions- und Lebenshaltungskosten. Im Vorjahr sorgte dies noch für die höchste jährliche Inflationsrate seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges, im Jahr 2023 lag die Teuerungsrate etwas niedriger (Quelle: Statista). II. Geschäftsverlauf und UmsatzentwicklungIm Jahr 2023 konnte die Gesellschaft einen Mehr-Umsatz gegenüber dem Vorjahr in Höhe von absolut rd. TEuro 34.500 erreichen. Die relative Umsatzsteigerungsquote liegt damit bei rd. 45%. Die Erhöhung des Umsatzvolumens geht dabei insbesondere auf das Geschäft mit Audi Jahreswa- gen zurück, welches mit einem Plus von TEuro 40.000 einen sprunghaften Anstieg um fast 58% erfuhr und damit alle anderen Geschäftsfelder der Gesellschaft überlagerte. Dafür mussten wir im Neuwagenbereich auf Grund der schlechten Liefersituation vor allem durch die Marke Audi rd. TEuro 6.000 im Vergleich zum Vorjahr liegen lassen. In den anderen Geschäftsfeldern des Unternehmens, insbesondere dem Kundendienst und dem Teilehandel, ergaben sich gegenüber dem Vorjahr im Umsatzbereich leichte Steigerungen von jeweils Euro 0,5 Mio. In allen Geschäftsbereichen des Berichtsunternehmens haben die Roherträge aber teilweise signifikant gegenüber dem Vorjahr zugelegt. Der Personalbestand der Gesellschaft beläuft sich aktuell auf 102 Mitarbeiter (§ 285 Nr. 7 HGB). III. Darstellung der Lage der Gesellschaft1. Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme der Gesellschaft ist zum 31.12.2023 auf rd. 36.753 TEuro (Vorjahr: TEuro 25.549) erhöht. Das Eigenkapital der Gesellschaft erreicht zum Bilanzstichtag einen Wert von TEuro 5.953. Das Unternehmen weist auf dieser Grundlage zum Bilanzstichtag eine Eigenkapitalquote in Höhe von rund 16 % (Vorjahr: rund 14 %) aus. Das Anlagevermögen ist mit einer Quote 12,7 % (Vorjahr: 18,1 %) nahezu konstant gegenüber dem Vorjahr geblieben. Die Investitionen in das Anlagevermögen betrugen im Berichtsjahr TEuro 5.675, davon entfällt der Hauptteil auf den Bereich Geschäfts-/Vorführwagen. Die Vorräte stellen zum 31.12.2023 die wesentlichste Position der Aktiva (39,8 % - Vorjahr: 42,7 %) des Unternehmens dar. Der Vorratsbestand hat sich dabei um absolut TEuro 3.706 auf TEuro 14.623 erhöht. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind absolut um TEuro 6.702 gegenüber dem Vorjahr angewachsen; der absolute Anstieg hat trotz entsprechender Erhöhung der Bilanzsumme auch eine Erhöhung der Quote zur Folge, welche zum Berichtsstichtag einen Wert von 28,7 % (Vorjahr: 15,1 %) aufweist. Das Fremdkapital in Höhe von TEuro 30.799 (Vorjahr: TEuro 22.104) setzt sich aus Verbindlichkeiten in Höhe von TEuro 28.681 (Vorjahr: TEuro 20.640) und Rückstellungen in Höhe von TEuro 2.118 (Vorjahr: TEuro 1.464) zusammen. Die Verbindlichkeiten resultieren im Wesentlichen aus dem Erwerb von Fahrzeugen. Der Zahlungsmittelbestand beläuft sich auf TEuro 570 (Vorjahr: TEuro 685). Die laufende Fremdfinanzierung erfolgt im Rahmen einer bestandsorientierten Kreditliniengewährung durch die konzerneigene Volkswagen Bank und die Santander Bank. Die Liquiditätssituation zum Bilanzstichtag stellt sich für die Bewältigung des operativen Geschäftes als solide dar. Zum Bilanzstichtag besteht darüber hinaus eine ausreichend offene Finanzierungslinie bei den finanzierenden Instituten. Die Gesellschaft ist daher jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen zum Fälligkeitszeitpunkt nachzukommen. 2. ErtragslageIm aktuellen Geschäftsjahr haben sich Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr um absolut TEuro 34.526 erhöht und damit relativ um 45,0 %. Die Materialeinsatzquote hat sich gegenüber dem Vorjahr mit 82,2 % wieder leicht um 2,2 % erhöht. Die gegenüber dem Vorjahr verbesserte Leistungsperformance wurde damit auch zulasten der Quote herbeigeführt. Bei einer Rohertragsquote in Höhe von 17,9 % (Vorjahr: 20,3 %) hat der Bruttogewinn (Rohertrag lt. GuV) des Unternehmens im Geschäftsjahr 2023 um TEuro 4.438 auf TEuro 19.988 angezogen. Die Personalkostenbelastung hat sich im Berichtsjahr 2023 um absolut TEuro 535 erhöht und erreicht damit einen Wert in Höhe von TEuro 5.992. Gegenüber dem Vorjahr haben die Personalkosten damit relativ um rd. 10,0 % zugelegt. Die Personalkosten entwickelten sich damit unter- proportional gegenüber der Erhöhung des Leistungsvolumens der Gesellschaft. Dies zeigt sich auch über die Personalaufwandsquote, welche für das aktuelle Geschäftsjahr einen Wert von 5,39 % generiert und damit gegenüber dem Vorjahr nochmals um 1,73 % reduziert werden konn- te. Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen betragen TEuro 1.007 (Vorjahr: TEuro 756). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich unterproportional zum Umsatztrend gegenüber dem Geschäftsjahr 2023 um 25,8 % erhöht und betragen absolut TEuro 8.572 (Vorjahr: TEuro 6.812). Die Quote der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist bedingt durch den stark unter- proportionalen absoluten Anstieg des sonstigen betrieblichen Gemeinkostenblocks von 8,9 % auf 7,7 % gesunken. Den wesentlichen Teil der sonstigen betrieblichen Aufwendungen stellen dabei immer noch die Kosten der Warenabgabe dar, welche im Wesentlichen durch die absolute Zunah- me bei den Händlerbeteiligungen, insbesondere aus den Leasinggeschäften, gegenüber dem Vorjahr um rd. TEuro 503 zugelegt haben und damit fast die Hälfte der Kosten des betrieblichen Gemeinkostenblocks verursachen. Das Finanzergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr mit absolut TEuro -485 erheblich ver- schlechtert, bleibt aber aufgrund der Fahrzeugbestandsfinanzierungen weiterhin defizitär und stellt sich im Berichtsjahr mit TEuro -867 (Vorjahr: TEuro -381) dar. Das Ergebnis vor Steuern liegt im Jahr 2023 bei TEuro 3.514 (Vorjahr: TEuro 2.128). Die Entwicklung unseres Unternehmens für das Geschäftsjahr beurteilen wir sehr positiv und im Einklang mit unserer Unternehmensplanung. IV. Finanzielle LeistungsindikatorenDie interne Steuerung unserer Gesellschaft erfolgt auf der Basis einer von Volkswagen definier- ten Struktur für die einzelnen Geschäftsbereiche. Dabei wird insbesondere der Bruttogewinn (Rohertrag lt. Gewinn- und Verlustrechnung) und das Ergebnis vor Steuern verfolgt. Ergänzend hierzu werden regelmäßig Berichte und Auswertungen wie zum Beispiel über die verkauften Fahrzeuge in den verschiedenen Segmenten, verkaufte Serviceleistungen oder der Entwicklung der Fahrzeugbestände erstellt. In Bezug auf die Vermögens- und Kapitalstruktur verfolgen wir durch Thesaurierung der Gewinne das Ziel, die Eigenkapitalquote stetig zu steigern. V. Nichtfinanzielle LeistungsindikatorenDie Zufriedenheit unserer Kunden wird laufend und regelmäßig anhand spezieller Indizes ermit- telt. Das Monitoring der Kundenzufriedenheit erfolgt einzeln für die Geschäftsbereiche. Aus- schlaggebend sind dennoch die Indikatoren "Gesamtzufriedenheit" und "Weiterempfehlung". Im Neuwagenverkauf erreichen wir in den Vergleichswerten mit anderen Händlern TOP-Werte. Auch im Servicebereich können wir weit überdurchschnittliche Werte vorweisen. Unsere Er- kenntnis gewinnen wir aus internen und externen Befragungen unserer Kunden. C. CHANCEN-, RISIKO- UND PROGNOSEBERICHTI. Chancen Am 17.12.2018 wurden in Frankfurt am Main die Unterschriften zur Gründung der BEST Group GmbH & Co. KG geleistet. Unser Unternehmen ist nun Teil eines Verbundes mit einem Gesamt- umsatz von ca. 400 Millionen Euro und 1.200 Mitarbeitern. Unser Ziel ist es, in den nächsten fünf Jahren zu den TOP 10 der innovativsten Autohandelsgruppen in Deutschland zu gehören. Der Zusammenschluss trägt dem Branchenwandel und den Anforderungen unserer Hersteller Rechnung. Hinzu kommt, dass die Autohersteller, deren Produkte wir vertreiben, weiterhin ihre sehr präsente Stellung am Fahrzeugmarkt behaupten. Die Volkswagen AG liegt Stand Mai 2024 mit kumuliert 19,5 % Marktanteil nach wie vor an der Spitze des deutschen Automobilmarktes. Der Marktanteil an den Neuzulassungen für die Audi AG lag im Juni 2024 bei 7,7 %. Damit zeigt sich die Audi AG fast gleichauf mit der Premiummarke Mercedes und etabliert sich damit als dritte Kraft auf dem deutschen Markt (Quelle: Statistisches Bundesamt, Verteilung der Neuwagenzulassungen von Personenkraftwagen in Deutschland nach Marken von Januar bis Mai 2024). Profitieren kann unsere Gesellschaft auch von der breit ausgelegten Fahrzeugpalette des Volkswagen-Konzerns. Zu deren weiteren Ausbau wurden für das Jahr 2024 bereits weitere neue Modelle angekündigt und teilweise bereits vorgestellt, unter anderem der neue ID7 tourer von Volkswagen und der neue Audi Q6 e-tron. Neben den etablierten Modellen mit Verbrennungsmo- tor zählen hierzu auch Hybrid- und Elektrofahrzeuge. Neben den negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie sind durch die neue Wertschätzung der individuellen Mobilität seitens des Verbrauchers auch positive Aspekte dieser allgemein wirt- schaftlich schwierigen Lage zu Tage getreten. Während die Akzeptanz für die öffentlichen Ver- kehrsmittel inmitten der Krise gesunken ist, hat die Bedeutung der kontaktlosen Mobilität bei den deutschen Haushalten zugenommen. II. RisikenZur frühzeitigen Erkennung von strategischen wie auch operativen Risiken bedient sich die Gesellschaft eines internen Risikomanagementsystems, mit welchem alle verfügbaren internen und externen Informationsquellen ausgewertet und von der Geschäftsleitung in turnusgemäß stattfindenden Sitzungen diskutiert werden. Notwendige Anpassungen diverser Geschäftsprozesse können hiermit frühzeitig erfolgen und für die Gesellschaft bedrohliche Risiken deutlich minimiert werden. Durch die Installation eines extern durchgeführten Berichtswesens können auch unter- nehmensexterne Berater im Rahmen der Entscheidungsfindung gehört werden und so für ein tak- tisch überlegtes Vorgehen in allen relevanten Unternehmensbereichen sorgen. Die Russland-Ukraine-Krise beeinflusst den deutschen Markt in mehrerlei Hinsicht. Die diesbezüglichen Ängste in der Bevölkerung können in Deutschland eine Entschluss-Hemmung mit sich bringen. Das könnte das Kaufverhalten und damit den Markt negativ beeinflussen. Erwiesen ist, dass durch diesen Krieg Zulieferer der Automobilindustrie nur eingeschränkt oder gar nicht aus der Ukraine und aus Russland beliefert werden. Somit entstehen Lieferverzögerungen und Waren- verknappung. In Zeiten von Warenknappheit und demgegenüber existierender hoher Produktnach- frage kann sowohl bei den Neuwagen- als auch bei den Gebrauchtwagengeschäften mit stringen- terer Preistreue-Politik agiert werden. Die Inflationsrate in Deutschland hat bedingt durch im Rahmen der Corona-Krise eingetretenen und noch bestehenden Lieferkettenverzögerungen, aber auch wegen des anhaltenden Russland-Ukraine-Krieges, der damit verbundenen Warenverknappung in der Automobilbranche und der anziehenden Energiepreise überraschend stark angezogen. Die Nachfrage nach Automobilen ist zwar nach wie vor hoch und die Waren sind knapp; es besteht jedoch das Risiko, dass mögliche Käufer in eine ängstliche Kaufzurückhaltung fallen und ergänzend dazu das Lohnniveau steigt. Diese Entwicklung bleibt zu beobachten und wurde in die Planung für 2024 eingebracht. Die herstellerbedingt schwache Belieferungszuverlässigkeit kann des Weiteren zu wesentlichen negativen Abweichungen von Prognosen, Zielen oder Risiken der Gesellschaft führen. Die bereits begonnenen Veränderungen bei der Antriebstechnologie müssen bei der Gestaltung des Geschäftsmodells und der Absatzplanung berücksichtigt werden. Zwar ist bisher der Anteil von Elektroautos noch unter 15 % gegenüber den Verbrennern. Es ist jedoch zu konstatieren, dass der Anteil der strombetriebenen Fahrzeuge allmählich steigt. Von Seiten der Verkaufszahlen bestehen hierbei auch Chancen für den Autohandel. Die Nachfrage für Elektroautos will befriedigt werden. Aktuell können die Hersteller auf Grund der Warenknappheit und der aktuellen Liefersi- tuation keine großen Sprünge für die Elektroautos versprechen. Sie erweitern ihr diesbezügliches Produktangebot aber dennoch kontinuierlich. Gravierende Veränderungen in der Gesellschaft und in der Automobilindustrie sind hierbei eher langfristig, weiter als fünf bis acht Jahre in der Zukunft angesiedelt und zur Zeit noch sehr volatil. Unsere Autohausgruppe beschäftigt sich intensiv mit diesem Thema. Wir warten auf mit Mitarbeiterweiterbildung, Investitionen in Werkzeuge, Betriebseinrichtungen, Ladeinfrastruktur und Fuhrpark. Die Kosten dafür sind umfangreich in der Jahresplanung hinterlegt. Als Vertragshändler besteht zum Volkswagen-Konzern eine gewisse Abhängigkeit. Durch die Marktstellung im deutschen Raum sind die Risiken auf dem Beschaffungsmarkt als geringfügig einzustufen. Nach wie vor besteht ein starker Konkurrenzkampf unter den Autohäusern und aufgrund den daraus resultierenden Rabattkämpfen untereinander werden auch die Margen angegriffen, wovon er- hebliche Negativeinflüsse auf die Ertragsqualität ausgehen. Der Wettbewerbsdruck ist nach wie vor sehr hoch. Dies führt dazu, dass die Autohändler auch immer mehr von der aktiven Unterstützung der Hersteller in Form von aktionsspezifischen Prämienaktionen abhängig sind, um die anvi- sierten Margen zu erzielen. Herstellerseits werden diese Prämienaktionen jedoch an immer höhere Vorgaben geknüpft, was die Handelsspannen bei Nichterfüllung deutlich absenkt. Risikoerhöhend auf die Unternehmensaktivität wirkt sich das Zinssatzniveau aus. Die Europäi- sche Zentralbank hat erst im Juni 2024 und damit vor der Fertigstellung dieses Abschlussberichts, eine Zinswende nach unten eingeläutet. Aufgrund des fremdfinanzierten Fahrzeugbestandes können hier nach wie vor Einbußen auf den Gesamtgewinn entstehen, da das Zinsniveau nach wie vor relativ hoch ist. Es wird in seiner Höhe antizipiert und in die Planrechnung für 2024 eingebracht. Unser Forderungsmanagement wird unverändert konsequent und straff gehandhabt. Somit hatten wir auch im abgelaufenen Geschäftsjahr keine nennenswerten Forderungsausfälle zu verkraften. Da unsere Kundenstruktur unverändert breit aufgestellt ist, gibt es keine Abhängigkeiten und For- derungsrisiken gegenüber einzelnen Kunden. Das Leasinggeschäft hat sich in seiner Risikohaftigkeit und in seiner Nicht-Prognostizierbarkeit zum Vorteil entwickelt. Der überwiegende Großteil der im Bestand befindlichen Leasing-Verträge ist mit einer Restwertstütze oder mit einer Restwertoption versehen. Damit wird das Restwertrisiko auf die zur Volkswagen Financial Services gehörenden Vehicle Trading Internati- onal (VTI) übertragen. Im Rahmen der Risikobewertung wird der Teil des Vertragsbestandes, für den Rückkaufverpflichtungen bestehen, hinsichtlich möglicher Kosten für Händlerbeteiligung zur Absicherung dieser Risiken und möglicher verbleibender Verluste bei der Vermarktung der Rück- läufer analysiert. Diese sich aus dieser Rückkaufverpflichtung ergebenden Risiken sowie die zu erwartenden zukünftigen Kosten der Händlerbeteiligung wurden bilanziell nach unserer Einschätzung ausreichend berücksichtigt. Unter Risikogesichtspunkten ist auch der hohe Fahrzeugbestand im Anlage- und Umlaufvermö- gen zu sehen. Dieser Tatsache wurde bereits bei der Erstellung des zugrundeliegenden Zahlen- werks durch Vornahme wertorientierter sowie standzeitabhängiger Abschläge unter Vorsichtsge- sichtspunkten entsprochen. III. PrognoseAufgrund des Krieges in der Ukraine und den Lieferengpässen der Hersteller herrscht nach wie vor eine vorhandene Unsicherheit über die weitere gesamt- und betriebswirtschaftliche Entwicklung. Die Prognosefähigkeit ist daher wesentlich beeinträchtigt. Für das Jahr 2024 gehen wir von einer stabilen, jedoch niedrigeren Ertragslage im Vergleich zu 2023 aus. Die Prognose des Vorjahres wurde deutlich übertroffen. D. SONSTIGE ANGABENI. Bestehende Zweigniederlassungen Der Firmensitz der Gesellschaft ist Bürgstadt. Seit dem 01.01.2018 ist die Betriebsstätte in Groß- wallstadt eine Zweigniederlassung der Gesellschaft. II. Forschung und EntwicklungDer Bereich Forschung und Entwicklung wird durch unseren Vertragspartner, dem Volkswagen Konzern, vollständig abgedeckt.
Bürgstadt, den 05.07.2024 gez. Adam Wolfert junior, Geschäftsführer gez. Daniel Wolfert, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangA. Allgemeine AngabenDie Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG). Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht:
Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich Anlagen und Verbindlichkeitenspiegel). Im Interesse der Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung vorzunehmenden Vermerke ebenso wie Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, soweit dies zulässig ist, vorzugsweise im Anhang aufgenommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt. Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als große Kapitalgesellschaft gem. §§ 264, 267 Abs. 3 HGB einzustufen. B. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenI. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitIn Erweiterung des HGB-Gliederungsschemas entspricht die Bezeichnung der Bilanzposten teilweise den Vorgaben des Volkswagen-Konzerns. Darauf wird im Einzelnen nachfolgend Bezug genommen. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. II. BilanzierungsmethodenDie im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden grundsätzlich beibehalten. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. In Erweiterung des gesetzlichen Gliederungsschemas sind Geschäfts- und Vorführwagen als solche im Anlagevermögen ausgewiesen. Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel, welcher einen Bestandteil des Anhangs bildet und als Anlage beigefügt ist, ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Bei der Ermittlung der abzugrenzenden Steuern werden quasi permanente Differenzen berücksichtigt. Für Zwecke der Bewertung der abzugrenzenden Steuern wird auf den unternehmens-individuellen Steuersatz abgestellt, der voraussichtlich im Zeitpunkt der Umkehrung der zeitlichen Differenz Gültigkeit hat. Zum 31. Dezember 2023 hat sich ein aktiver latenter Steuerüberhang ergeben, der auf Basis des Wahlrechtes nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt wurde. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des §250HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. III. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde auf die Bewertungsstetigkeit geachtet, soweit dies möglich war. Es wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. IV. Angaben zur Bewertung der einzelnen BilanzpositionenZur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sach- und Finanzanlagen wird auf den Anlagespiegel verwiesen, der diesem Anhang als Anlage beigefügt ist. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. Immaterielle VermögensgegenständeErworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Die planmäßige Abschreibung erfolgte linear nach der erwarteten wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. 2. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßige Abschreibung erfolgte linear oder degressiv nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Werteverzehr des Anlagevermögens beachtet. Bei Zugang innerhalb des Geschäftsjahres wurden die Abschreibungen pro rata temporis vorgenommen. Die planmäßigen Abschreibungen des unbeweglichen Anlagevermögens wurden nach der linearen Methode vorgenommen. Beim beweglichen Anlagevermögen wurden die planmäßigen Abschreibungen teilweise nach der linearen, teilweise nach der degressiven Methode vorgenommen. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis 250,00 Euro wurden als Aufwand des Geschäftsjahres erfasst. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 250,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als "Sammelposten geringwertige Wirtschaftsgüter" erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben. 3. FinanzanlagenAnteile an verbundenen Unternehmen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn die Wertminderung dauerhaft ist. Genossenschaftsanteile wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn die Wertminderung dauerhaft ist. 4. VorräteDie Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. In Arbeit befindliche Aufträge bzw. unfertige Leistungen wurden zu Herstellungskosten bewertet, welche die herstellungsbezogenen Vollkosten berücksichtigen. In die Herstellungskosten wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen. Beim Gebrauchtwagenbestand wurde ein Bewertungsabschlag in Abhängigkeit der Standzeit ab dem 60. Standtag von 20% p. a. bei Eigenmarken sowie 25% p. a. bei Fremdmarken pro rata temporis vorgenommen. Sofern bekannt, wurde auf den niedrigeren Verkaufspreis des Folgejahres abgewertet. Die Abwertung betrug im Geschäftsjahr EUR 269.957,67 (Vorjahr: EUR 230.138,49). Das Prinzip der verlustfreien Bewertung wurde insoweit berücksichtigt. Der Ersatzteilbestand wurde zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Abwertung betrug im Geschäftsjahr EUR 10.729,67 (Vorjahr: EUR 12.437,68). 5. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen in Höhe von EUR 63.026,00 (Vorjahr: EUR 59.595,00) berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Uneinbringliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen waren in Höhe von EUR 11.146,00 (Vorjahr: EUR 2.761,67) zu verzeichnen und wurden ausgebucht. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen in Höhe von EUR 37.218,43 (Vorjahr: EUR 1.283.748,83) vor. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. In der Position "Sonstige Vermögensgegenstände" sind keine Beträge größeren Umfangs enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag entstehen. Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG) lagen zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 94.142,59 (Vorjahr: EUR 1.393.274,44) vor. 6. Kassenbestand und Guthaben bei KreditinstitutenDer Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. 7. Aktive RechnungsabgrenzungspostenAktive Rechnungsabgrenzungsposten liegen zum Bilanzstichtag nicht vor. 8. RückstellungenDie Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt. Künftige Preis- und Kostensteigerungen bis zum Erfüllungstag wurden dabei berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 S. 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften wurden anhand der vereinbarten Kaufpreise für Leasingrückläufer im Vergleich zu den erwarteten Marktpreisen ermittelt. Rückstellungspositionen von nicht unerheblichem Umfang sind unter den sonstigen Rückstellungen wie folgt enthalten: 9.
10. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 23.616,52 (Vorjahr: EUR 43.405,67). Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) lagen zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 601.663,99 (Vorjahr: EUR 14.280,00) vor. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten nebst Höhe, Art und Form der Sicherheit ergibt sich aus nachstehendem Verbindlichkeitenspiegel:
( *) Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind teilweise durch den branchenüblichen Eigentumsvorbehalt aus der Lieferung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren gesichert; darüber hinaus durch Sicherungsübereignungen der Fahrzeuge, Teile sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung. 11. Latente SteuernDie Ermittlung der latenten Steuern wid anhand des bilanzorientierten Konzepts vorgenommen. Danach werden auf sämtliche Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände und Schulden und deren steuerlichen Wertansätzen latente Steuern abgegrenzt, sofern sich diese Differenzen in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich wieder umkehren. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der latenten Steueransprüche:
Insgesamt hat sich ein aktiver Saldo ergeben. Vom Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird daher entsprechend Gebrauch gemacht. Im Geschäftsjahr haben sich aktive Steuerlatenzen in Höhe von EUR 47.957,81 und passive Steuerlatenzen in Höhe von EUR 32.536,93 ergeben, so dass sich per Saldo zum Bilanzstichtag ein aktiver Überhang in Höhe von EUR 15.420,88 ermitteln lässt. C. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungIn den sonstigen betrieblichen Erträgen sind keine wesentlichen außergewöhnlichen Erträge enthalten. Wegen voraussichtlich dauerhafter Wertminderung mussten keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen werden. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind keine wesentlichen außergewöhnlichen Aufwendungen enthalten. Erträge und Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung jeweils gesondert (als Davon-Vermerk) unter den Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" und "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen. Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt EUR 15.420,88. Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie folgt:
Die Umsatzerlöse teilen sich auf die einzelnen Geschäftsbereiche wie folgt auf:
D. Sonstige AngabenI. Sonstige finanzielle VerpflichtungenEs bestehen folgende finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind:1. Verpflichtungen aus Mietverträgen: Aus Miet- und Pachtverträgen, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen sind, bestehen jährlich finanzielle Verpflichtungen von EUR 1.340.219,17 . Außerdem bestehen aus Leasingverträgen, mit Laufzeiten zwischen ein bis drei Jahren, jährlich Verpflichtungen in Höhe von EUR 375.348,81. 2. Leasing-Rücknahmeverpflichtungen: Es bestehen Leasing-Rücknahmeverpflichtungen in Höhe von EUR 24.551.095,84, davon EUR 4.474.666,65 mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr und EUR 20.076.429,19 mit einer Laufzeit zwischen einem und fünf Jahren. 3. Schuldbeitritt (Mitverpflichtung): Die Autohaus Adam Wolfert GmbH tritt gemäß Mitverpflichtungserklärung für Verbindlichkeiten der Autohaus Günther GmbH, Walldürn (verbundenes Unternehmen) gegenüber einer Bank bis zu einem Betrag von EUR 519.750,00 ein. Mit einer Inanspruchnahme ist aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Autohaus Günther GmbH derzeit nicht zu rechnen. Die Autohaus Günther GmbH ist darüber hinaus ihren Verpflichtungen immer pflichtgemäß nachgekommen. II. BeteiligungslisteAn folgenden Unternehmen besteht ein Anteilsbesitz von 20 % und mehr:
III. ArbeitnehmerDie Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug: 102 (Vorjahr: 98) Mitarbeiter (ohne Geschäftsführung und Auszubildende), davon 56 (Vorjahr: 54) Angestellte und 46 (Vorjahr: 44) gewerbliche Arbeitnehmer. IV. Honorar des AbschlussprüfersDas auf das Geschäftsjahr entfallende Honorar für den Abschlussprüfer beträgt EUR 12.500,00, davon EUR 12.500,00 für Abschlussprüfungsleistungen. V. OrganeIm zu berichtenden Geschäftsjahr wurde die Geschäftsführung durch folgende Personen ausgeübt:
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß §286Abs.4HGB verzichtet. VI. ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis
wie folgt zu verwenden:
Bürgstadt, den 27.06.2024 Daniel Wolfert, Geschäftsführer Adam Wolfert jun., Geschäftsführer sonstige Berichtsbestandteile
Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die Autohaus Adam Wolfert GmbH, Bürgstadt Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Autohaus Adam Wolfert GmbH, Bürgstadt, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Autohaus Adam Wolfert GmbH, Bürgstadt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prü- fung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögens- schädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtü- mern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 9. Juli 2024 Prüfungs- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft J. Kohler, Wirtschaftsprüfer A. Becker, Wirtschaftsprüfer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 20.8.2024. |
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