EDV Service
GmbH Putbus
Putbus
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
442.466,08 |
301.112,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
414.772,08 |
266.173,00 |
| II.
Sachanlagen |
27.694,00 |
34.939,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
37.900,05 |
108.709,49 |
| I.
Vorräte |
10.548,16 |
38.474,47 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
26.601,68 |
70.142,87 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
-29.750,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
750,21 |
92,15 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.611,00 |
1.575,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
481.977,13 |
411.396,49 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
15.065,58 |
18.360,64 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
6.639,36 |
3.081,25 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
3.295,06 |
3.558,11 |
| B.
Rückstellungen |
14.263,57 |
29.525,43 |
| C.
Verbindlichkeiten |
452.647,98 |
363.510,42 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
256.185,77 |
332.791,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
481.977,13 |
411.396,49 |
Anhang
I Allgemein
Der Jahresabschluss 2013 ist unter Beachtung der
Rechnungslegungsvorschriften des HGB für
Kapitalgesellschaften und den ergänzenden Bestimmungen
des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert (§275 (2) HGB). Es
handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB. Im Jahresabschluss sind keine
Posten enthalten, die auf fremde Währung lauten oder
ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.
II Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
V
ermögensgegenständedes
Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten angesetzt
und soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen nach der linearen Methode vermindert. Die
Abschreibungen wurden prorata temporis vorgenommen.
Bewegliche Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten unter 150 Euro wurden sofort als Aufwand
erfasst. Selbst erstellte Software wurde in der
Handelsbilanz aktiviert und wird planmäßig
abgeschrieben. Die Bewertung der eigen erstellten Software
erfolgte zu Herstellungskosten.
Vorratsvermögen
Die Bewertung erfolgte mit Anschaffungskosten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenständewurden mit dem Nennwert
bewertet. Wertberichtigung auf Forderungen wurden pauschal
für Betreibungskosten gebildet.
Rechnungsabgrenzungspostenwurden nach den
allgemeinen Vorschriften gebildet.
Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung bewertet. Sie beinhalten
die erkennbaren Risiken und ungewissenen Verpflichtungen
zum Abschlussstichtag. Passive latente Steuern mussten
nicht gebildet werden. Eine Abzinsung von
Rückstellungen wurde nicht vorgenommen.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt worden. Sofern Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr vorliegen die
unverzinslich sind, wird der Rückzahlungsbetrag
abgezinst. In der vorliegenden Bilanz wurden keine
Abzinsungen vorgenommen.
Struktur der Verbindlichkeiten
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2013
|
|
kleiner 1 J.
|
1 bis 5 J.
|
größer 5 J.
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
281,5
|
174,2
|
107,3
|
0,0
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
26,1
|
26,1
|
0,0
|
0,0
|
gegenüber
Gesellschaftern
|
0,9
|
0,9
|
0,0
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
144,2
|
54,9
|
89,3
|
0,0
|
Summe
|
452,7
|
256,1
|
196,6
|
0,0
|
III. Sonstige Angaben/ Ergebnisverwendung
1. Angaben über Mitglieder der
Unternehmensorgane
Geschäftsführer:
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
gehörten folgende Personen der
Geschäftsführung an:
Frau
Antje Wendlandt, Herr Ernst Schulte
Herr Schulte ist altersbedingt als
Geschäftsführer im Geschäftsjahr abberufen
worden.
2. Ergebnisverwendungsvorschlag
Das Geschäftsjahr schließt mit einem
Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.295,06 Euro ab. Er ist
als Verlustvortrag auf neue Rechnung vorzutragen. Der
Vorjahresabschluss wurde festgestellt.
3. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB bestehen nicht.
5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß
§ 285 Nr. 3 HGB
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen sind und auch keine
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind, die
aber für die Beurteilung der Lage des Unternehmens von
Bedeutung sind, bestanden am Abschlussstichtag
nicht.
gez. 02.01.2015 gez. A. Wendlandt (GF)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.01.2015 festgestellt.
|