SV Handels
GmbH
Grünwald
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
356.083,00 |
152.796,00 |
| I.
Sachanlagen |
206.083,00 |
2.796,00 |
| II.
Finanzanlagen |
150.000,00 |
150.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
884.092,30 |
1.937.901,07 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
883.806,38 |
1.333.978,58 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
588.084,80 |
570.956,12 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
285,92 |
603.922,49 |
| Aktiva |
1.240.175,30 |
2.090.697,07 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.136.797,10 |
843.026,11 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
818.026,11 |
836.865,92 |
| III.
Jahresüberschuss |
293.770,99 |
-18.839,81 |
| B.
Rückstellungen |
30.743,00 |
69.267,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
72.635,20 |
1.178.403,96 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
72.635,20 |
1.178.403,96 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
53.550,84 |
1.176.489,81 |
| Summe
Passiva |
1.240.175,30 |
2.090.697,07 |
Anhang
1. Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht der Gliederung des Vorjahres
unter Anwendung der Gliederungsvorschriften des
Bilanzrichtliniengesetzes.
Eine Mitzugehörigkeit von
Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen
Posten der Bilanz bestand nicht.
2. Bilanzierungsmethoden
In diesem Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungs-abgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
3. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, auch wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur
berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlussstichtag
realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden grundsätzlich zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage
der planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des
Vermögensgegenstandes.
Geringwertige Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Einzelanschaffungskosten bis zu
einem Betrag von 800,00 EUR ohne Umsatzsteuer wurden
gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Die Forderungen, die sonstigen
Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel
wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken waren nicht vorhanden.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
4. Währungsumrechnung
Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten, die
auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf
fremde Währung gelautet haben.
5. Sonstige Angaben
Im Abschlusszeitraum war ein Mitarbeiter
beschäftigt.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB i.V.m.
§ 268 Abs. 7 HGB bestehen nicht.
Die Geschäftsführerin Frau Susan Vogt ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Auf die Angabe der Bezüge der
Gesellschaftsorgane wird unter Hinweis auf
§ 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
sonstige Berichtsbestandteile
Grünwald, den 04.
März 2025,
gez.
Susan Vogt
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.03.2025
festgestellt.
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