cocos-werbemittel gmbh
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Basic information of the organization
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Peter-Nicolai Bortt since 2/5/2008 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Official financial statements and annual reports
Peter Bortt GmbHFleinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
ANHANG zum Jahresabschluss 2010 der Firma Peter Bortt GmbH, Flein Allgemeine Bemerkungen Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag wiederholt die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB auf. Die vorliegende Bilanz per 31.12.2010 und die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2010 sind unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und der Gliederungsregeln des HGB erstellt worden. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung wurde sowohl bei Erfassung der laufenden Geschäftsvorfälle des Wirtschaftsjahrs 2010 als auch beim vorliegenden Abschluss Rechnung getragen. In der Bilanz sind sämtliche Aktiva und Passiva auf den Bilanzstichtag, in der Gewinn- und Verlustrechnung alle Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres ausgewiesen. Das Stammkapital ist voll einbezahlt. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze unter Beachtung der nach dem BilMoG geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde nach der versicherungsmathematischen projected unit credit Methode gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt: durchschnittlicher Marktzins in Höhe von 5,15 % für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank bekannt gemacht wurde keine Gehalts- und Rentensteigerungen Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2005 G" Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihren Rückzahlungsbeträgen bilanziert. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Angaben zur Bilanz Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben allesamt eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Bei den Pensionsrückstellungen wurde der Zuführungsbetrag aus der Umberechnung nach BilMoG gem. Art. 67 Absatz 1 EGHGB im Geschäftsjahr voll zugeführt. Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen vor Verrechnung mit den Vermögensgegenständen beträgt T-€ 80. Das mit den Pensionsrückstellungen verrechnete Planvermögen hat zum 31.12.2010 einen beizulegenden Zeitwert von T-€ 126 bei Anschaffungskosten von ebenfalls T-€ 126. Es erfolgt gem. § 246 Abs. 2 Satz 3 HGB ein Ausweis unter der Bilanzposition "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung". Die im Zusammenhang mit den Pensionsrückstellungen entstandenen Aufwendungen wurden mit den daraus entstandenen Erträgen in Höhe von T-€ 4 verrechnet. In den sonstigen Rückstellungen sind solche für die Abschlusskosten enthalten. Sie sind mit ihrem ggf. abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Von den laufenden Verbindlichkeiten belaufen sich:
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Sonstige Angaben Alleinvertretungsberechtigter und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiter Geschäftsführer war im Berichtsjahr 2010 Herr Peter-Nicolai Bortt, Flein Von den Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Flein, den 17. Januar 2012
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 17.1.2012. |
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