Manufacture of doors and windows of wood
Master Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Gerhard Merz since 10/19/2006 | Managing Director |
Beneficial OwnersBeta
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (2)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 70.00% | |
Jise Merz | 30.00% |
ShareholdersBeta
Company ownership and partner structure
2 shareholders
GmbH structure
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Merz GmbHGüglingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang zum Jahresabschluss zum 31.12.2023der Merz GmbH 1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungs-vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der Regelungen des GmbH–Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266, 274a und 288 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326 bzw. 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. Die Gliederung der Bilanz, sowie der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich gegenüber dem Vorjahr nicht; das Prinzip der Darstellungsstetigkeit § 265 Abs. 1 HGB wurde beachtet. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S 3 HGB verzichtet. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 266 HGB) hinreichend aufgegliedert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Bewertungsmethoden Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze § 252 HGB, im Einzelnen § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB (Bilanzidentität), § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB (Fortführung der Unternehmenstätigkeit), § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB (Grundsatz der Einzelbewertung), § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB (Vorsichtsprinzip), § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB (Periodenabgrenzung) und § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB (Bilanzkontinuität) wurden angewandt. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs-/ oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei der Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen wurde im steuerlich zulässigen Rahmen die degressive, ansonsten die lineare AfA-Methode angewendet. Die Möglichkeit des Übergangs von der degressiven auf die höhere lineare Abschreibung wurde in Anspruch genommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet, gegebenenfalls erfolgte unter Beachtung des Niederstwertprinzips, eine Wertkorrektur auf die niedrigeren Wiederbeschaffungskosten. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden ausgehend vom Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen, wurden die erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko durch eine angemessene Wertberichtigung berücksichtigt. Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten gebildet worden. Die Pensionsverpflichtungen wurden nach einem finanzmathematischen Gutachten mit dem Teilwert bilanziert. Die Steuerrückstellungen beinhalten das voraussichtliche Steuersoll nach Abzug der Vorauszahlungen. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. 3. Angaben gem. § 42 Absatz 3 GmbHG Gegenüber Gesellschaftern bestehen Verbindlichkeiten i.H.v. EUR 105.249,84 (Vorjahr 172.841,83). 4. Geschäftsführer Geschäftsführer der Merz GmbH war im Geschäftsjahr 2023: Herr Gerhard Merz sonstige BerichtsbestandteileSonstige Berichtsbestandteile der Bilanz zum 31.12.2023 der Merz GmbH Angaben zur Feststellung Der Jahresabschluss wurde am 22.11.2024 festgestellt. Geschäftsführer Geschäftsführer der Merz GmbH war im Geschäftsjahr 2023 Herr Gerhard Merz Güglingen, den 22.11.2024 Gezeichnet Gerhard Merz Angaben zur Feststellung Der Jahresabschluss wurde am 22.11.2024 festgestellt. |
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