MSG
GmbH
Mannheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
520,00 |
907,00 |
| I.
Sachanlagen |
520,00 |
907,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
388.269,23 |
278.297,22 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
387.495,09 |
277.321,38 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
264.071,34 |
120.079,90 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
774,14 |
975,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
388.789,23 |
279.204,22 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
238.930,01 |
56.542,18 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
31.542,18 |
2.146,76 |
| III.
Jahresüberschuss |
182.387,83 |
29.395,42 |
| B.
Rückstellungen |
66.329,43 |
20.315,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
83.529,79 |
202.347,04 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
83.529,79 |
202.347,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
388.789,23 |
279.204,22 |
Anhang
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen
Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt.
Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle
erfolgte nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung.
Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden
von der Gesellschaft mit Hilfe elektronischer
Datenverarbeitung erfasst und über das Programm
Kanzlei-Rechnungswesen der DATEV eG ausgewertet.
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird mit
Hilfe des Programms ANLAG der DATEV eG bearbeitet. Neben
einer genauen Beschreibung des einzelnen Gegenstandes wird
ein Nachweis über das Anschaffungsdatum, den
Anschaffungspreis sowie alle weiteren Verkehrszahlen,
insbesondere die Abschreibungen geführt.
Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung wird ebenfalls mit
elektronischer Datenverarbeitung geführt.
Die Organisation der Buchhaltung, das interne
Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen
ermöglichen die vollständige, richtige,
zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der
Geschäftsvorfälle.
Die Verfahrensabläufe in der Buchführung
haben keine nennenswerten organisatorischen Änderungen
erfahren.
Die Buchführung entspricht nach unseren
Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.
Bei Erstellung des Jahresabschlusses wurden die
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und
Gesellschaftsrechts beachtet.
Die Saldenvorträge zum 01.01.2008 entsprechen
den Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2007.
Die auf den 31.12.2008 durchgeführte Inventur
wurde von uns nicht beobachtet. Organisatorische
Vorbereitungen und Festlegungen von
Durchführungsanweisungen wurden von uns ebenfalls
nicht vorgenommen.
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der
§§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist
in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß
entwickelt.
Das Vorratsvermögen wurde von der Gesellschaft
bestandsmäßig zum Abschlussstichtag
erfasst. An der Erfassung der Vorräte haben wir
nicht mitgewirkt.
Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig -
unter Beachtung der steuerlichen Ansatzvorschriften. Sie
hat die Bilanzierungsmethode gegenüber dem Vorjahr
nicht geändert
Die Erstellung vorliegender Steuerbilanz erfolgte
unter Beachtung der handelsrechtlichen und
steuerrechtlichen Buchführungs- und
Bilanzierungsvorschriften.
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet. Die Gesellschaft nimmt steuerliche
Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt diese "soweit
zulässig" in ihre Handelsbilanz. Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar
waren - ist durch die Bildung ausreichender
Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung
getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag
entstanden sind, wird auf sie im Anhang verwiesen.
Der Erläuterungsteil enthält die
vorgeschriebenen Erläuterungen zu den einzelnen Posten
der Gewinn- und Verlustrechnung - soweit sie nicht bereits
dort gemacht wurden - und er gibt die sonstigen
Pflichtangaben richtig und vollständig wieder.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 1.000,-- wurden im Jahr des
Zugangs aktiviert und gemaß den gesetzlichen
Bestimmungen abgeschrieben.
Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Finanzanlagen sind nicht vorhanden.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten - § 285 Nr. 1a HBG
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Der Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren
beträgt 0,00 €.
Ergebnisverwendung - §§ 268 Abs. 1/325 Abs.
1/326 HGB
Der Jahresüberschuss beläuft sich auf
182.387,83 €. Dieser wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern und Geschäftsführern -
§§ 285 Nr. 9c HGB / 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber dem Geschäftsführer bestand
am Abschlussstichtag keine Verbindlichkeit, sowie keine
Forderung.
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