BayernGrund GmbH
Giesinger Bahnhofplatz 2, 81539 München, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Unresolved chains (3)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 50.00% | |
Freistaat Bayern (vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen) | 25.00% |
Bayerische Ärzteversorgung Anstalt des öffentlichen Rechts | 25.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
3 shareholders
GmbH structure
2 of 3 shown
Holdings
Companies in which this organization holds a direct stake
| Name | Ownership |
|---|---|
| 25.00% |
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Profit and Loss Accounts
Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
|---|
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Bayerngrund Grundstücksbeschaffungs- und -erschließungsgesellschaft mit beschränkter HaftungMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023A. Geschäfts- und Rahmenbedingungen Bayerngrund Grundstücksbeschaffungs- und -erschließungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (im folgenden Bayerngrund genannt) bietet Kommunen Dienstleistungen bei der Bauland- sowie bei der kommunalen Infrastruktur- und Immobilienentwicklung an. Ebenso umfasst das Leistungsbild Stadt- und Ortsentwicklungs- sowie Konversionsmaßnahmen. Bayerngrund bietet den Kommunen personelle Ressourcen, spezifische Projektentwicklungs- und -durchführungserfahrung gepaart mit einer Finanzierung und der kaufmännischen Betreuung. Kommunen leiden unter knappen personellen Ressourcen, die ihnen kaum Spielräume lassen die Vielzahl notwendiger Vorhaben neben dem laufenden Geschäftsbetrieb umzusetzen. Sanierung und Neubau von Schulen, Kindertagesstäten und weiteren kommunalen Immobilien drängen ebenso wie die Ertüchtigung von Wasserver- und Abwasserentsorgungseinrichtung sowie die Schaffung von Wohn- und Gewerbeflächen samt Umsetzung kommunalen Wohnungsbaus. Hinzu kommt, dass die Vor- und Zwischenfinanzierung der Projekte die kommunalen Haushalte stark belasten würde. Das Dienstleistungsangebot der Bayerngrund bietet eine Lösung für diese Engpässe, die nahezu alle Kommunen verspüren. 1. Geschäftstätigkeit der Gesellschaft Kundenzielgruppe sind Kommunen bzw. alle kommunalen Gebietskörperschaften. Angeboten werden Grunderwerbsmodelle für den Grundstückszwischenerwerb ebenso wie für den Direkterwerb durch die Kommune, die Schaffung von Bauland als Erschließungsträger nach § 11 BauGB, Dienstleistungen zur Revitalisierung von Stadt- und Ortsteilen und zur Entwicklung von Brach- und Konversionsflächen sowie die Umsetzung von Baumaßnahmen im Hoch- und Tiefbau für die Kommune. Die Gesellschaft genießt bei den Kommunen einen hohen Bekanntheitsgrad und einen sehr guten Ruf. Das erweiterte Produktangebot wird von den Kommunen zunehmend wahrgenommen und stößt auf großes Interesse. Der Geschäftserfolg ist von verschiedenen äußeren Rahmenbedingungen abhängig, u. a. vom Investitionsverhalten der Kommunen, von kommunal- und aufsichtsrechtlichen Regelungen und vom Investitions-, Bauland- und Wohnraumbedarf. Das seit 2017 erneuerte Produktangebot wurde vom Markt sehr gut angenommen. Die Dienstleistungen der Gesellschaft wurden bereits davor kontinuierlich den sich ändernden Marktgegebenheiten angepasst. Als richtige Entscheidung hat sich die Entwicklung eines Angebots an Kommunen zur Übernahme von Erschließungsträgerschaften nach § 11 Abs. 1 BauGB (früher § 124 BauGB) und die Fortentwicklung zu einem fachtechnisch kompetenten Dienstleister erwiesen. Die Nachfrage bewegt sich in den letzten Jahren auf einem konstant hohen Niveau. Ebenso erfreuten sich die umfassenden Dienstleistungen im Städtebaulichen Projektmanagement großen Interesses. Nach dem Wegfall der reinen Finanzierungslösungen kann Bayerngrund weiterhin zielführende Grunderwerbsmodelle zur Vorbereitung der Baulandentwicklung, aber auch für kommunale Investitionsmaßnahmen anbieten. Die Einführung einer am Markt ganz neuen Dienstleistung, dem Baumodell, trifft den Bedarf vieler Kommunen und setzt sich immer mehr durch. Von den Bürostandorten München, Nürnberg und Chemnitz aus bietet Bayerngrund Kommunen ein umfangreiches Paket an Leistungen zur Umsetzung aller Bauland- und Immobilienentwicklungsmaßnahmen sowie auch vielfältiger Leistungen bei der Orts- und Stadtentwicklung nebst der Entwicklung von Konversions- und Brachflächen an. Damit folgt die Gesellschaft in ihrem Dienstleistungsangebot auch dem im Baugesetzbuch verankerten Vorrang der Innenentwicklung. 2. Entwicklung der einzelnen Dienstleistungssparten Grunderwerb durch Bayerngrund GmbH/treuhänderischer Grunderwerb Der verwaltete Flächenbestand hat sich durch Ankäufe um rd. 27.000 qm nach 356.000 qm im Vorjahr weiter erhöht. Die Forderungen aus Treuhandverhältnissen aus dem Grundstücksgeschäft erhöhten sich im Berichtsjahr von EUR 16,6 Mio. auf EUR 19,8 Mio. In 2023 konnten keine neuen Verträge über den Treuhanderwerb von Grundstücken abgeschlossen werden. Zunehmender Beliebtheit erfreut sich auch das vereinfachte Grunderwerbsmodell, das nach dem Wegfall des Finanzierungsmodells der Kommune weiterhin die Möglichkeit bietet über Bayerngrund direkt Grundstücke zu erwerben. Die Forderungen aus Treuhandverhältnissen aus dem vereinfachten Grunderwerbsmodell liegen mit EUR 25,0 Mio. nach EUR 6,5 Mio. über Vorjahresniveau. Die Honorarerträge aus der Dienstleistungssparte "Grunderwerb durch Bayerngrund GmbH" konnten gegenüber dem Vorjahr um 12 % erhöht werden. Finanzierungen auf der Grundlage von Geschäftsbesorgungsverträgen Die treuhänderischen Finanzierungsprodukte wurden auf Grund der Feststellungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Neugeschäft beendet. Laufende Projekte werden vertragsgemäß abgewickelt. Die Finanzierungsvolumen und Honorarerträge in diesen Geschäftssparten werden sich sukzessive zurückentwickeln.
Erschließungsträgerschaften Als Erschließungsträger verpflichtet sich Bayerngrund in einem städtebaulichen Vertrag, die Erschließungsanlagen im eigenen Namen herzustellen. Die Kosten werden mit den Grundstückseigentümern privatrechtlich abgerechnet. Sowohl beitragsfähige als auch nicht beitragsfähige Erschließungsanlagen werden ohne Eigenbelastung der Kommune umgelegt, beitragsrechtlich komplexe Fallgestaltungen können einvernehmlich gelöst werden. Die Nachfrage nach diesen Leistungen der Gesellschaft stabilisiert sich auf hohem Niveau. Die unfertigen Leistungen aus noch nicht abgerechneten Erschließungsträgerschaften sind gegenüber dem Vorjahr durch eine große Zahl von aktivierten Lieferungen und Leistungen von EUR 202,1 Mio. auf EUR 184,1 Mio. gesunken. Dem gegenüber stehen die Vorausleistungen der Grundstückseigentümer, die von EUR 139,6 Mio. auf EUR 108,3 Mio. gesunken sind. Der Bilanzausweis erfolgt saldiert mit den unfertigen Leistungen. Ein Überhang von Vorausleistungen auf Projekten wird auf der Passivseite der Bilanz unter den erhaltenen Anzahlungen ausgewiesen. Im Jahr 2023 sind die Honorarerlöse annähernd gleichgeblieben. Die Nachfrage nach Bauland ist ungebrochen. Die Entwicklung von Bauland bindet in Kommunalverwaltungen die ohnehin knappen Ressourcen. Daher und wegen weiterer Vorteile hat sich die Einbindung eines Erschließungsträgers weitgehend etabliert. In 2023 konnte die Anzahl der neu bezuschlagten Projekte auf hohem Niveau gehalten werden. Kommunaler Bau Dieses Produkt hat Bayerngrund 2018 erstmals am Markt platziert. Die Gesellschaft übernimmt als Bauherr die Realisierung von kommunalen Hoch- und Tiefbauprojekten. Bayerngrund bindet dabei alle notwendigen Partner ein und koordiniert sie, schreibt die Bauleistungen aus, übernimmt die Projektleitung und die Kostenkontrolle, rechnet ab und übergibt der Kommune das fertige Objekt. Neben der Ressourcenentlastung übernimmt Bayerngrund auch die Zwischenfinanzierung des Projekts. In 2023 hat die Nachfrage weiter zugenommen. Hier konnten im Berichtsjahr mehrere Projekte gewonnen werden. Die unfertigen Leistungen wurden von EUR 39,5 Mio. auf EUR 60,6 Mio. fast verdoppelt. Demgegenüber stehen die Vorausleistungen der Kommunen mit EUR 40,0 Mio. nach EUR 22,2 Mio. im Vorjahr. Der Bilanzausweis erfolgt saldiert mit den unfertigen Leistungen. Ein Überhang von Vorausleistungen auf Projekten wird auf der Passivseite der Bilanz unter den erhaltenen Anzahlungen ausgewiesen. Städtebauliches Projektmanagement Einen weiteren Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit stellt der Geschäftsbereich "Städtebauliches Projektmanagement" dar. Bayerngrund unterstützt Kommunen bei allen Arten der Stadtsanierung und Ortsentwicklung, bei der Baulandentwicklung und der Entwicklung von Konversionsflächen. Die Gesellschaft erbringt städtebauliche Leistungen, führt Bau- und Ordnungsmaßnahmen durch, managt den Fördermitteleinsatz und koordiniert die Projektbeteiligten. Als Treuhänder bietet Bayerngrund den Kommunen die Möglichkeit, Konversionsflächen zu erwerben, diese aus einer Hand zu entwickeln sowie ein Treuhandvermögen zur finanztechnischen Begleitung zu führen. Auch die immer wichtigere Information und Kommunikation mit den Bürgern bei Veränderungsprozessen wird von Bayerngrund professionell begleitet. Der Honorarertrag war gegenüber dem Vorjahr rückläufig. Bayerngrund wurde mit Dienstleistungen insbesondere bei Vorbereitung von Grunderwerbs- und Baulandentwicklungsmaßnahmen beauftragt. B. Analyse der Ertragslage Die Umsatzerlöse sind in 2023 nach dem letzten Jahr wieder leicht gestiegen. In diesen Umsatzerlösen sind die bei Fertigstellung der Erschließungsträgerprojekte erstellten Abrechnungen enthalten, die sich über die Position Bestandsveränderungen wieder neutralisieren. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten die für die Erschließungsträgerprodukte bezogenen Leistungen der laufenden Projekte. Diese Position neutralisiert sich ebenfalls innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung über die Position "Bestandsveränderungen". Das Geschäftsmodell der Bayerngrund befindet sich zwischenzeitlich im sechsten Jahr der Umbruchphase. Mit der Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) von Mitte 2017, das Neugeschäft der Finanzierungsprodukte einzustellen, änderte sich das Produktportfolio der Gesellschaft noch sehr viel stärker in eine Dienstleistungsgesellschaft für die Realisierung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen und Bauvorhaben. Diese Veränderungsprozesse schlagen sich auch im Ergebnis vor Steuern nieder: EUR 414.177,69 (Vorjahr EUR 63.096,48). Zu dem großartigen Ergebnis hat die Zinswende einen großen Teil beigetragen. Hier konnten die steigenden Guthabenszinsen mit einem Ertrag von EUR 302.089,08. Dieses Ergebnis zeigt, dass die eingeleiteten Maßnahmen hervorragend greifen. Trotz einer höheren Personalkostenbelastung und dem sukzessiven Wegfall der Finanzierungsprodukte konnte die Gesellschaft ihre Honorarerträge weiter steigern und das positive Ergebnis vor Steuern bei voller Kostentragung erzielen. Bayerngrund beschäftigte 2023 durchschnittlich einunddreißig Angestellte (Vj.: neunundzwanzig). Die Mitarbeiterstruktur hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert. C. Analyse der Vermögenslage Die Bilanzstruktur der Gesellschaft ist geprägt durch die Tätigkeit für Kommunen. Für Kommunen übernimmt die Gesellschaft u. a. die gesamte finanzwirtschaftliche Abwicklung der Projekte. Die geleisteten Zahlungen für diese Projekte und Forderungen aus Abrechnungen bzw. gegen Grundstückskäufer stellen nahezu das gesamte Umlaufvermögen, rd. 92 % der Bilanzsumme, dar. Die Finanzierung erfolgt durch Kredite und Anzahlungen der Kommunen. Die Bilanzsumme stieg zum 31. Dezember 2023 auf TEUR 272.697 an. Zwar gingen die Forderungen und Verbindlichkeiten aus Treuhandverbindlichkeiten um EUR 7,5 Mio. zurück, was insbesondere auf das Abschmelzen der reinen Finanzierungsprojekte aufgrund der Festlegungen der BaFin zurückzuführen ist. Dieser Rückgang wurde aber durch die Zunahme bei den Erschließungsträgerschaften und beim kommunalen Bau mit TEUR 12.538 überkompensiert. Das Umlaufvermögen ist geprägt durch die Position der zu betreuenden Erschließungsträgermaßnahmen, den kommunalen Baumaßnahmen und der Barmittel. Die Erschließungsträgerprojekte und die kommunalen Baumaßnahmen konnten weiter ausgebaut werden. Der Bestand erhöhte sich deshalb um EUR 12,5 Mio. Der Kassenbestand hat sich von EUR 18,2 Mio. auf EUR 21,6 Mio. erhöht. Die Investitionen in das Anlagevermögen betreffen auf Grund des spezifischen Dienstleistungsumfangs lediglich Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Beschaffung und Verbesserung von EDV-Hard- und -Software. In diesem Zusammenhang wurden Anzahlungen für ein neues Fibu- und Datenmanagementsystem geleistet. Die immateriellen Vermögensgegenstände erreichen am Bilanzstichtag TEUR 480 (Vorjahr: TEUR 339), die Sachanlagen TEUR 175 (Vorjahr: TEUR 151). Die Gesellschaft ist bei einem Eigenkapital von rund TEUR 7.577 (Vorjahr: TEUR 7.166) ausreichend mit eigenen Mitteln ausgestattet. Fremdmittel nimmt die Gesellschaft nur für die von ihr betreuten Maßnahmen auf, die ausschließlich über maßnahmenbezogene Kredite finanziert werden. Die Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr im Vergleich zum Vorjahr von TEUR 221 auf TEUR 305 erhöht. Für das Geschäftsjahr 2023 waren aufgrund verbleibender Verlustvorträge keine Steuerrückstellungen zu bilden. D. Analyse der Finanzlage Die Geldanlagen sind auf den voraussichtlichen Bedarf an liquiden Mitteln abgestimmt. Diese stehen zur kurzfristigen Einbindung in das operative Geschäft und zur Anlage auf dem Geldmarkt zur Verfügung. Die Zahlungsbereitschaft ist jederzeit gewährleistet. Projektbezogene Guthaben bei Kreditinstituten werden, getrennt von den Eigenmitteln der Gesellschaft, auf separaten Konten geführt. E. Chancen und Risikoberichterstattung Risikobericht Der verantwortungsbewusste und gleichzeitig renditeorientierte Umgang mit Risiken ist ein wesentliches Prinzip der Geschäftspolitik. Um die Ertragspotenziale der innovativen Geschäftsfelder im Rahmen des Risiko-/Ertrags-Kalküls bewerten und entsprechend ausschöpfen zu können, müssen die damit verbundenen Risiken identifiziert, adäquat gemessen und fortlaufend überwacht werden. Demgemäß richtet sich die Risikosteuerung in ihrer organisatorischen Struktur und den eingesetzten Risikomessinstrumenten an den Produktlinien sowie deren spezifischen Risiken aus. In ihrer Gesamtheit bilden die einzelnen Elemente des Risikocontrollings und -managements ein umfassendes und effektives Risikosteuerungssystem, das die risikorelevanten Steuerungsinformationen für die strategischen Geschäftsentscheidungen generiert. Organisatorische Verankerung der Risikosteuerung Die Risikosteuerung und Risikoüberwachung erfolgt - soweit methodisch darstellbar - im Wesentlichen durch Zumeldung der Fachabteilungen mit Hilfe einer "Risikodatenbank". Sowohl das laufende Controlling als auch die Entwicklung und Bereitstellung der Methoden zur Risikosteuerung sowie die Überwachung der Risikotragfähigkeit sind im Bereich "Controlling" angesiedelt. Die Risikostrategie und die Risikosteuerung werden dort fortlaufend überprüft und bei Bedarf an neue interne und externe Anforderungen angepasst. Risikoarten Die verschiedenen Risikogruppen werden als Geschäftsrisiken, Innenrisiken und Außenrisiken klassifiziert. Geschäftsrisiken sind insbesondere Risiken aus dem jeweils abgeschlossenen Geschäft. Bei der Bewertung von Risiken aus dem operativen Geschäft ist vornehmlich auf den Kundenkreis abzustellen. Die Gesellschaft ist, soweit sie Geschäftsbesorgungsverträge abschließt, als Vertragspartner von Gebietskörperschaften tätig. Es gibt somit keine Vorhaben von eigenem wirtschaftlichem Risiko. Bei Erschließungsträgerschaften und kommunalem Bau ist die Gesellschaft selbst als Bauherr aktiv. Risiken aus diesen Tätigkeiten werden in ausreichendem Umfang abgesichert. Die Kostenerstattungsansprüche an private Grundstückseigentümer werden ausnahmslos durch selbstschuldnerische Bankbürgschaften oder Hinterlegung und Verpfändung von Guthaben gesichert. Innenrisiken sind Risiken, die sich aus möglichen Mängeln der eigenen Organisation ergeben können. Sie werden als Gefahr von Verlusten definiert, die ihre Ursache(n) im Fehlverhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Geschäftsprozessen oder der Technologie haben. Das Risiko eines Forderungsausfalls aus dem operativen Geschäft besteht daher nur, wenn formale Anforderungen aus dem Kommunalrecht verletzt werden, Vertragsverletzungen oder sonstige Bearbeitungsfehler zu vertreten sind. Zu den Außenrisiken gehören Risiken, die von externen Einflüssen bestimmt sind und sich somit regelmäßig der Einflussnahme der Geschäftsführung entziehen. Dazu gehören z. B. Risiken, die sich auf nationale und internationale volkswirtschaftliche, wirtschafts- und steuerpolitische und soziale Einflüsse beziehen und die Lage der Gesellschaft nachteilig beeinflussen können. Risikoreporting Das Risikoreporting erfolgt i. d. R. halbjährlich an die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat. Chancenbericht Der nach der BaFin-Entscheidung begonnene Weg der Umstrukturierung wurde konsequent fortgeführt. Auch in den schwierigen Jahren mit pandemiebedingten Einschränkungen ist es der Gesellschaft gelungen, ihr Neugeschäft deutlich auszubauen und mit einem positiven Ergebnis bei voller Kostentragung die Verlustzone zu verlassen. Der tägliche Kontakt mit den kommunalen Kunden und Akteuren im Umfeld der Kommunen bestätigt, dass bei vielen Kommunen ein hoher Unterstützungs- und Handlungsbedarf bei der Realisierung von Infrastruktur- und Baumaßnahmen herrscht. Die Gesellschaft ist dabei ihre Marktstellung weiter zu festigen. F. Prognosebericht Im Geschäftsjahr 2024 bewegt sich das bisherige Neugeschäft auf den angestrebten Zielkorridor zu. Die Gesellschaft rechnet mit einem weiteren Anstieg der Geschäftssparte "kommunaler Bau" und den Grunderwerbsprodukten. Im Bereich der "Erschließungsträgerschaften" ist eine Fortführung auf hohem Niveau zu erwarten. Im "Städtebaulichen Projektmanagement" wird eine gleichmäßige Fortführung des Geschäfts angestrebt. Die Sparte "Erschließungsträgerschaft" wird weiterhin einen Schwerpunkt in der Akquisition bilden. Für die Lösung der damit verbundenen komplexen Fallgestaltungen kann die Gesellschaft ihr in vielen Jahren erworbenes Know-how erfolgreich einsetzen. Das umfänglichste Entwicklungspotential sieht die Gesellschaft im kommunalen Bau, da nahezu alle Kommunen Bedarf an Neuerrichtung und Sanierung von Immobilienbeständen, der Ertüchtigung von Infrastruktureinrichtungen und der Errichtung kommunalen Wohnraums haben. Den Städten und Gemeinden stehen nach den pandemiebedingten Einschnitten große Umbrüche in den Innenstädten/-orten bevor. Der Bedarf an Dienstleistungen aus dem Städtebaulichen Projektmanagement wird damit einhergehend ebenfalls zunehmen. Auch in diesem Bereich sind die kommunalen Ressourcen knapp. Bayerngrund bietet den Kommunen ein passendes Dienstleistungsangebot zur Bewältigung dieser Zukunftsaufgaben und hat damit auch den Übergang von den reinen Finanzierungsprodukten zu den notwendigen Dienstleistungsangeboten gemeistert. Die Neuausrichtung wird es der Gesellschaft auch ermöglichen, trotz der Belastung mit Personalkosten aus der Personalgestellung der BayernLB, das erreichte positive Ergebnis fortzuführen. Die Gesellschaft hat die besonderen Herausforderungen des Jahres 2023 gut bewältigt. Die Gesellschaft konnte ihr Neugeschäft deutlich ausbauen. Für das Geschäftsjahr 2024 rechnet die Geschäftsführung mit einem positiven Ergebnis, und einer weiteren Belebung des Geschäfts wobei die Auswirkungen der Entwicklungen am Immobilienmarkt noch nicht abschließend beurteilt werden können. Hierbei wird in der Planung ein Ergebnis in Höhe von EUR 135.000 angestrebt, welches aus der reinen Geschäftstätigkeit resultiert. Die weitere Zinsentwicklung am Geldmarkt wird weiterhin genutzt und kann zu einer Erhöhung des angestrebten Ergebnisses beitragen. München, den 29.03.2024 Bayerngrund Grundstücksbeschaffungs- und -erschließungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Die Geschäftsführung gez. Franz Schonlau BILANZ FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 01. JANUAR BIS ZUM 31. DEZEMBER 2023A K T I V A
Treuhandvermögen 1.669.599,21 (i. Vj.: 1.916.394,61) P A S S I V A
Treuhandverbindlichkeiten 1.669.599,21 (i. Vj.: 1.916.394,61) GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 01. JANUAR BIS ZUM 31. DEZEMBER 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 erfolgt, wie im Vorjahr, nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG). Die Gesellschaft wendet satzungsgemäß die Rechnungslegungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften an. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht München unter der Registernummer HRB 45010 eingetragen und wird folgend Bayerngrund genannt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen, die sich grundsätzlich an den steuerlichen AfA-Tabellen orientiert. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800 EUR werden im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind zu ihren Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die unfertigen Leistungen aus Erschließungsträgerschaften und aus kommunalem Bau sind mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich anfallender Zinsen der hierfür getätigten Finanzierung bilanziert. Die erhaltenen Vorrausleistungen der Kommunen bzw. von Dritten werden davon projektbezogen abgesetzt. Bei einem Überhang der erhaltenen Vorausleistungen erfolgt ein gesonderter Ausweis des Haben-Saldos auf der Passivseite unter dem Posten erhaltene Anzahlungen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag ausgewiesen. Zweifelhafte Forderungen wurden einzelwertberichtigt. Die flüssigen Mittel, Rechnungsabgrenzungsposten sowie das Eigenkapital sind mit den Nominalwerten ausgewiesen. Aus den Geschäftsbesorgungsverträgen mit den Kommunen entsteht bei den Vertragsgestaltungen ein Treuhandverhältnis zwischen der Bayerngrund GmbH und der Kommune hinsichtlich der Finanzierungstätigkeit. Die aus diesen Treuhandverhältnissen resultierenden Forderungen und Verbindlich-keiten werden unter separaten Posten ausgewiesen und die Forderungen und Verbindlichkeiten aus den jeweiligen Vertragsverhältnissen (soweit zulässig) saldiert. Zudem werden in der Gewinn- und Verlustrechnung nur die Aufwendungen und Erträge aus der originären Geschäftstätigkeit ausgewiesen und die Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit den Treuhandverhältnissen (durchlaufende Posten) eliminiert. Durch diese Darstellung wird ein zutreffenderes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft gewährleistet. Die Forderungen aus Treuhandverhältnissen sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten sowie die Verbindlichkeiten aus Treuhandverhältnissen sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Gesellschaft betreibt keine Transaktionen in Fremdwährung. C. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist als Anlage zu diesem Anhang dargestellt. In diesem sind immaterielle Wirtschaftsgüter in der Entstehungsphase in Höhe von 338.035,62 € ausgewiesen. Es handelt sich dabei um die Erneuerung und Anpassung eines Finanzbuchhaltungssystemes und eines Systems zur Abwicklung der Projekte. Es wurden ausschließlich Entwicklungskosten angesetzt. Auf das Wahlrecht des § 255 Abs. 3 HGB wurde verzichtet. Auf den Ansatz von passiven latenten Steuern nach § 274 Abs. 1 HGB wird auf Grund eines ausreichend hohen steuerlichen Verlustvortrags verzichtet, da sich die Steuerbelastung und die Steuerentlastung aufheben. In Höhe des ausgewiesenen Ansatzes des selbst erstellten immateriellen Wirtschaftsguts besteht eine Ausschüttungssprerre nach § 268 Abs. 8 Satz 1 HGB. Der Anteilsbesitz stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:
Unfertige Leistungen aus Erschließungsträgerschaften
Unfertige Leistungen aus kommunalem Bau
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Alle übrigen Forderungen sind innerhalb eines Jahres fällig. Forderungen aus Treuhandverhältnissen
Alle übrigen Forderungen sind innerhalb eines Jahres fällig. Guthaben bei Kreditinstituten Die Guthaben bei Kreditinstituten (einschließlich der Guthaben aus Treuhandverhältnissen) bestehen in Höhe von TEUR 1.388 (i. Vj. TEUR 1.388) bei Gesellschaftern (Bayerische Landesbank). Gewinnrücklagen
Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Jahresabschlusskosten und Personalansprüche. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind wie im Vorjahr vollständig durch die Abtretung der Ansprüche aus den Vereinbarungen mit den Gebietskörperschaften bzw. durch Bankbürgschaften und Verpfändung von Bankguthaben gesichert. Sie betreffen in Höhe von TEUR 0 (i. Vj. TEUR 1.156) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (Bayerische Landesbank). Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 921 (i.Vj. TEUR 362). Verbindlichkeiten aus Treuhandverhältnissen
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von TEUR 148.454 (i. Vj. TEUR 156.523) durch die Abtretung der Ansprüche aus den Vereinbarungen mit den Gebietskörperschaften bzw. durch Gewährleistungserklärungen gesichert. Sie betreffen in Höhe von TEUR 30.970 (i. Vj. TEUR 30.655) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (Bayerische Landesbank). D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse bestanden zu 92 % aus Abrechnungs- und Honorarerträgen von Erschließungsträgerschaften in Höhe von 51,8 Mio. EUR (Vj.: 44,0 Mio. EUR). Eine weitere Untergliederung unterbleibt nach § 286 Abs. 2 HGB. Periodenfremde Aufwendungen und Erträge In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind folgende periodenfremde Erträge und Aufwendungen enthalten:
E. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus einem zum 01.09.2015 beginnenden und bis zum 31.08.2027 laufenden Mietvertrag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen mit folgender Fristigkeit:
Honorare des Abschlussprüfers Für Dienstleistungen des Abschlussprüfers Schneider und Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind im Geschäftsjahr Aufwendungen in Höhe von TEUR 21 für Abschlussprüfungsleistungen und TEUR 0,3 für sonstige Leistungen angefallen. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 31 Angestellte (i. Vj. 29) (ohne Geschäftsführung) gemäß § 267 Abs. 5 HGB. Die laufende Sachbearbeitung wurde im Wege eines Geschäftsbesorgungsvertrages erledigt. Eigene Auszubildende waren nicht beschäftigt. Mitglieder der Geschäftsführung Franz Schonlau, Geschäftsleitung, Zorneding Die Angabe der Bezüge des Geschäftsführers unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB. Mitglieder des Aufsichtsrates Roland Reichert, Vorsitzender, MünchenBereichsleiter Sparkassen & Verbund der Bayerischen Landesbank Dr. Joachim Calles, stellvertretender Vorsitzender, MünchenMitglied des Verwaltungsausschusses der Bayerischen Ärzteversorgung Frank Porzner, München Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Bernd Mayer, München,Direktor der Bayerischen Landesbank Die Vergütungen für den Aufsichtsrat betrugen im Geschäftsjahr TEUR 15 (Vorjahr 15). Gewinnverwendungsvorschlag "Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von EUR 411.119,59 € mit dem Bilanzverlust aus 2022 in Höhe von EUR 1.755.187,78 zu verrechnen und auf neue Rechnung vorzutragen." Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, über die i.S.d. § 285 Nr. 33 HGB zu berichten wäre, waren nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2023 nicht zu verzeichnen. München, den 29.03.2024 Bayerngrund Grundstücksbeschaffungs- und -erschließungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Die Geschäftsführung gez. Franz Schonlau
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die Bayerngrund, Grundstücksbeschaffungs- und -erschließungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, München Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Bayerngrund, Grundstücksbeschaffungs- und -erschließungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Bayerngrund, Grundstücksbeschaffungs- und -erschließungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, 13. Juni 2024 Schneider + Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Klaus Schneider Wirtschaftsprüfer Metka Jasper Wirtschaftsprüferin 126. Sitzung des Aufsichtsrats der Bayerngrund GmbH am Montag, den 1. Juli 2024 Bericht des Aufsichtsrats an die Gesellschafterversammlung Der Aufsichtsrat wurde von der Geschäftsführung in zwei Sitzungen am 26.06. und am 4.12.2023 über die Lage der Gesellschaft und über wichtige Fragen der Geschäftsführung informiert. Alle wesentlichen Geschäftsvorgänge wurden mit dem Aufsichtsrat erörtert und im Aufsichtsrat beschlossen, so dass dieser die Geschäftsführung laufend überprüfen konnte. Die Gesellschafterversammlung am 26.06.2023 hat allen Aufsichtsratsmitgliedern für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Prüfungsbericht der Schneider + Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, sowie der Vorschlag, den Bilanzverlust 2023 in Höhe von 1.344.068,19 € auf neue Rechnung vorzutragen, haben dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegen. Die Prüfungsgesellschaft hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Ergebnis der Prüfung an und erklärt, dass nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung Einwendungen nicht zu erheben sind. Der Aufsichtsrat schlägt der Gesellschafterversammlung vor, dem von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss und dem Vorschlag, den Bilanzverlust für das Geschäftsjahr 2023 auf neue Rechnung vorzutragen, zuzustimmen. München, den 1. Juli 2024 Der Vorsitzende des Aufsichtsrats 52. Gesellschafterversammlung der Bayerngrund GmbH am Montag, den 1. Juli 2024 Feststellung und Billigung des Jahresabschlusses 2023 1. Der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 272.697.344,70 €, einer Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Bilanzverlust in Höhe von 1.344.068,19 € und dem Lagebericht wird entsprechend dem Vorschlag der Geschäftsführung festgestellt und gebilligt. 2. Der Bilanzverlust 2023 in Höhe von 1.344.068,19 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Als bevorzugte Ausschüttung verbleibt damit gemäß beigefügter Berechnung ein Betrag von 969.024,53 €, die aus den künftigen Jahresüberschüssen zu erfolgen hat. München, den 1. Juli 2024 Der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung |
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