DasaTech
GmbH
Wittlich
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
51.051,00 |
35.200,00 |
| I.
Sachanlagen |
51.051,00 |
35.200,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
160.163,36 |
166.325,62 |
| I.
Vorräte |
30.310,00 |
27.620,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
128.169,96 |
118.981,13 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.683,40 |
19.724,49 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.642,88 |
1.040,93 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
213.857,24 |
202.566,55 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
102.958,69 |
52.057,01 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
77.958,69 |
27.057,01 |
| davon
Gewinnvortrag |
27.057,01 |
7.781,89 |
| B.
Rückstellungen |
9.412,88 |
9.344,39 |
| C.
Verbindlichkeiten |
101.485,67 |
141.165,15 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
101.485,67 |
141.165,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
213.857,24 |
202.566,55 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der DasaTech GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die DasaTech GmbH weist die Größenmerkmale
einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß
§ 267 Abs. 1 HGB auf. Von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 264 Abs. 1 S. 4 HGB, 274a HGB und
288 Abs. 1 Satz 1 HGB haben wir Gebrauch gemacht, soweit
diese im vorliegenden Fall anwendbar waren.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Ergänzend zu den handelsrechtlichen Vorschriften
waren die Regelungen des GmbHG zu beachten.
2. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften
Die Ansatzvorschriften der §§ 246 bis
251 HGB und die Bewertungsvorschriften der
§§ 252 bis 256a HGB wurden beachtet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, vermindert um
Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen. Die
vorgenommenen Abschreibungen sind auch steuerlich
zulässig.
Soweit Vermögensgegenstände
gemäß § 6 Abs. 2a EStG in den
vorangegangenen Jahren steuerrechtlich in einem
Sammelposten zu erfassen und gemeinsam abzuschreiben waren,
wurden diese Wertansätze auch handelsrechtlich
angesetzt und im Berichtsjahr fortgeführt.
Die Abschreibungen der einzelnen
Wirtschaftsgüter und der Sammelposten sowie die
vorgenommenen Sofortabschreibungen für
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten, die
410 Euro nicht übersteigen sind dem Anlageverzeichnis
zu entnehmen.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten/Herstellungskosten.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
bewertet.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen zum Nichtausweis passiver latenter Steuern
wurde gem. § 274a S.1 Nr. 5 HGB Gebrauch gemacht.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Soweit der Jahresabschluss Posten enthält, denen
Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung
lauten oder ursprünglich auf fremde Währung
lauteten, erfolgte die Umrechnung in Euro jeweils zu
Tageskursen.
3. Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB
Angaben über die Restlaufzeiten und die
Besicherung der Verbindlichkeiten nach
§ 285 Nr. 1 a und b HGB:
| • |
Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren sind in der Bilanz
nicht enthalten.
|
| • |
Sicherheiten für die
Verbindlichkeiten sind nicht gestellt worden.
|
Angaben über gewährte
Vorschüsse/Kredite/eingegangene
Haftungsverhältnisse an die Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans nach
§ 285 Nr. 9 c HGB:
| • |
Vorschüsse und Kredite an
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
sowie zugunsten dieser Person/en eingegangene
Haftungsverhältnisse bestehen nicht.
|
Angaben über die Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans nach
§ 285 Nr. 10 HGB:
| • |
Als Geschäftsführer
ist bestellt:
|
Herr Tim Maiworm
4516 Wittlich, Nikolausstraße 20
Herr Oliver Lescher
54516 Wittlich, Petrusstraße 12
| • |
Die Geschäftsführer
sind alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit
|
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG:
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
| • |
Forderungen 34.137,83 Euro
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2012 festgestellt.
|