Rasper
GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
36.351,00 |
32.973,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
237.698,89 |
157.154,72 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
60.464,65 |
55.967,07 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.559,05 |
1.050,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
275.608,94 |
191.178,07 |
Passiva
|
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31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
167.212,34 |
136.363,49 |
| B.
Rückstellungen |
56.287,10 |
10.722,49 |
| C.
Verbindlichkeiten |
52.109,50 |
44.092,09 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
20.313,18 |
25.149,15 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
31.796,32 |
18.942,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
275.608,94 |
191.178,07 |
sonstige Berichtsbestandteile
Anhang
für das Geschäftsjahr 2018
der Rasper GmbH
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung,
die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen
Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8
HGB nicht angegeben.
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Grundlage der Bewertung des Anlagevermögens
bilden die steuerlich aktivierungspflichtigen Anschaffungs-
und Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten.
Steuerlich nicht aktivierungspflichtige Kosten bleiben
außer Ansatz.
Die planmäßigen Abschreibungen werden
linear und geometrisch degressiv entsprechend der
voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer
vorgenommen.
Im Geschäftsjahr 2018 sind keine Abschreibungen
aufgrund steuerlicher Sondervorschriften
(Sonderabschreibungen) vorgenommen worden.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von € 410,-- (geringwertige
Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt
und haben eine Laufzeit von unter einem Jahr.
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Bewertung notwendig ist, sie entsprechen den zu erwartenden
Ausgaben und drohenden Verlusten.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt und haben
ausschließlich eine Restlaufzeit von unter einem
Jahr.
Rechnungsabgrenzungsposten werden entsprechend ihrer
wirtschaftlichen Zugehörigkeit gebildet.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten
sind nicht erfolgt.
Sonstige Angaben
Es bestehen keine finanziellen Verpflichtungen.
Berlin, 05. Dezember 2019
gez.
Dorothea Rasper
Helmut Rasper
Geschäftsführerin Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.12.2019 festgestellt.
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