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Stadtwerke Windsbach
WindsbachMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Anton Möbius since 8/9/2023 | Other |
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Profit and Loss Accounts
Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
|---|
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Stadtwerke WindsbachWindsbachJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Bayern und den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Durch den Erlass der Satzung zum 01.07.2023 wurde die Umwandlung in einen kommunalen Eigenbetrieb vollzogen und wird seitdem als Eigenbetrieb der Stadt Windsbach geführt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Vermögensgegenstände und Schulden sind nach den allgemeinen Bewertungsvorschriften (§§ 252 bis 256a HGB) bewertet. Ansatzwahlrechte und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Im Einzelnen erfolgt die Bewertung wie folgt: Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bilanziert. Die Abschreibungen werden linear, im Jahr des Zugangs zeitanteilig, unter Zugrundelegung der branchenüblichen Nutzungsdauern vorgenommen. Bei dauerhafter Wertminderung wird auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Einzel- und Gemeinkosten. Die Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die Vorräte sind mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessener Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Ansatz der Forderungen an die Gemeinde, der sonstigen Vermögensgegenstände sowie der liquiden Mittel erfolgt zum Nominalwert. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung. Rückstellungen mit Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen 7 Geschäftsjahren abgezinst. C. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in beiliegendem Anlagennachweis dargestellt. Vorräte In Arbeit befindliche Aufträge der Stadt Windbach wurden mit Ihren Herstellungskosten bewertet. Fertige Erzeugnisse und Waren wurden im Rahmen einer Inventur zum 31.12.2023 aufgenommen und mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 1.467 (VJ TEUR 1.199) stammen im Wesentlichen aus der Verbrauchsabrechnung. Davon bestehen gegenüber der Gemeinde Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 189 (VJ TEUR 156). Bei den gesondert ausgewiesenen Forderungen an die Gemeinde in Höhe von TEUR 5 (VJ TEUR 0) handelt es sich um sonstige Forderungen. Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 329 (VJ TEUR 448) beinhalten im Wesentlichen Erstattungsansprüche aus der Energiehilfe SLP sowie Sicherheitsleistungen für den Strombezug, Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie im Folgejahr absetzbare Vorsteuer. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen (wie im Vorjahr) nicht. Eigenkapital Das Stammkapital des Eigenbetriebs beträgt wie im Vorjahr TEUR 256 und ist zum Nennwert angesetzt. Die Allgemeinen Rücklagen sind wie im Vorjahr in Höhe von TEUR 63 ausgewiesen. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen Im Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen sind die von Kunden für Anschlüsse an das Strom- und Wassernetz gezahlten Zuschüsse ausgewiesen. Bis zum Jahr 2004 wurden diese mit dem Zahlungsbetrag passiviert und jährlich mit 5% ertragswirksam aufgelöst. Seit dem Jahr 2005 bis 2017 werden die Ertragszuschüsse sofort ertragswirksam vereinnahmt. Seit 2018 werden Ertragszuschüsse wieder in den Sonderposten passiviert und entsprechend der Nutzungsdauer der Anlagen (Strom: 20 Jahre; Wasser 30 Jahre) aufgelöst. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 125 (VJ TEUR 193) setzen sich wie folgt zusammen:
Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten Verbindlichkeiten aus Darlehen. In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 527 (VJ TEUR 565) sind Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde in Höhe von TEUR 9 (VJ TEUR 246) enthalten. Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde betragen TEUR 410 (VJ TEUR 401); darin enthalten ist ein Darlehen der Gemeinde in Höhe von TEUR 350 (VJ TEUR 375). Die sonstigen Verbindlichkeiten (TEUR 1.311; VJ TEUR 1.301) beinhalten Verbindlichkeiten aus der Energiehilfe RLM für den Strombezug, Verbindlichkeiten gegenüber Anlagenbetreibern nach dem EEG sowie dem KWK-G und Verbindlichkeiten aus der Weiterleitung der Abwassergebühren in Höhe von TEUR 459 (VJ TEUR 601) sowie aus Umsatzsteuer. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind aus dem beigefügten Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich.
D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die erzielten Umsatzerlöse setzen sich nach Tätigkeitsbereichen wie folgt zusammen:
Die vereinnahmte Stromsteuer wird mit der abgeführten Stromsteuer saldiert unter den Umsatzerlösen dargestellt. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge bestehen im Wesentlichen aus Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen und Einzelwertberichtigungen. Materialaufwand Im Materialaufwand sind neben den Bezugskosten für Energie und Wasser insbesondere die an Einspeiser gezahlten Vergütungen in Höhe von TEUR 1.137 (VJ TEUR 1.223) und EEG-Marktprämien in Höhe von TEUR 1.437 (VJ TEUR 455) enthalten. Personalaufwand Im Personalaufwand sind die unmittelbar bei den Stadtwerken Windsbach beschäftigten Mitarbeiter enthalten. Abschreibungen Die Abschreibungen betreffen die planmäßige Abschreibung der Sachanlagen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen den Verwaltungskostenbeitrag an die Stadt Windsbach (TEUR 80; VJ TEUR 80), EDV-Leistungen (TEUR 93; VJ TEUR 67), Rechts- und Beratungskosten (TEUR 30; VJ TEUR 31) sowie Buchführungs- und Abschlusskosten (TEUR 85; VJ TEUR 79). Des Weiteren werden periodenfremde Aufwendungen in Höhe TEUR 2 (VJ TEUR 55) ausgewiesen. Diese betreffen im Wesentlichen Aufwendungen für Leasing und Verbrauch von Drucker bzw. Kopierer für das Jahr 2022. E. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB Es bestehen keine wesentlichen Haftungsverhältnisse. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus Energiebeschaffungsverträgen für das Jahr 2024 bestehen finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 1.180. Arbeitnehmer Im Jahresdurchschnitt wurden 8 (VJ 7) männliche Mitarbeiter und 1 (VJ 2) weibliche Mitarbeiterinnen beschäftigt. Werkleitung Die Stadtwerke werden in der Verwaltungsgliederung der Stadt Windsbach als Eigenbetrieb im Sinne des Art. 88 Abs. 1 GO geführt. Die Werkleitung hatte im Berichtsjahr 2023 Anton Möbius inne. Auf die Angaben der Bezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Mitglieder des Werkausschusses seit 06.05.2020 Erster Bürgermeister Matthias Seitz (Vorsitzender) Dr. Hermann Löhner (Werkleiter) Jan Helmer (Unternehmer) Peter Huber (Produktmanager) Norbert Flachenecker (Unternehmer) Karl Schuler (Elektromeister) Norbert Kleinöder (Unternehmer) Friedrich Siemandel (Geschäftsführer) Ralph Schwarz (Unternehmer) Die Vergütungen des Werkausschusses im Jahr 2023 betrugen EUR 930,00 (VJ EUR 900,00) Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und weder in der Bilanz noch in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt wurden, haben sich nicht ereignet. Ergebnisverwendungsvorschlag Die Werkleitung schlägt vor, den Jahresgewinn auf neue Rechnung vorzutragen und mit dem Gewinnvortrag des letzten Jahres zu verrechnen. F. Ergänzende Angaben zu den Tätigkeitsabschlüssen Elektrizitätsverteilung und Messstellenbetrieb Allgemeine Angaben Nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 S.2 MsbG sind für folgende Tätigkeiten getrennte Konten zu führen: - Elektrizitätsverteilung - andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors - Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitätssektors - Messstellenbetrieb - Entwicklung, Verwaltung oder Betrieb von Ladepunkten für Elektromobile Die anderen Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors beinhalten den Stromvertrieb, Stromeinkauf und Dienstleistungen. Die Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitätssektors beinhalten die Wasserversorgung. Für die Elektrizitätsverteilung und seit 2020 erstmals für den Messstellenbetrieb werden Tätigkeitsabschlüsse bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt. Für die Entwicklung, Verwaltung oder Betrieb von Ladepunkten für Elektromobile wird kein Tätigkeitsabschluss aufgestellt, da die diesbezüglichen Konten nicht dem Geschäftsbereich "Elektrizitätsverteilung" zugeordnet sind. Kostenrechnung Die für das Gesamtunternehmen geführten Konten werden auf der Basis der Kostenrechnung den einzelnen Geschäftsbereichen zugeordnet. Hierzu wird das Kostenrechnungssystem Classic pro der DATEV e.G. verwendet. Es werden folgende Hauptkostenstellen geführt: - Strom Verteilung - Strom Vertrieb - Stromnebengeschäfte - Messstellenbetrieb - Ladepunkten für Elektromobile - Wasser Vertrieb - Abwasserentsorgung Unmittelbar den Tätigkeiten zurechenbare Wirtschaftsgüter, Aufwendungen oder Erträge werden mittels der Kostenrechnung den Kostenstellen zugeordnet. Die Bilanzansätze sowie die Gewinn- und Verlustpositionen, welche nicht direkt einer Kostenstelle zugeordnet werden können, werden verursachungsgerecht auf die einzelnen Kostenstellen verteilt. Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen den einzelnen Kostenstellen werden mit angemessenen Preisen verrechnet. Lieferungen und Leistungen zwischen den einzelnen Kostenstellen werden als unmittelbar bezahlt unterstellt. Unter dieser Prämisse wird zum 31. Dezember 2021 kein aktiver Kapitalausgleichsposten in der Bilanz des Stromverteilnetzes mehr ausgewiesen und die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mindern sich entsprechend. Im Vorjahr ist diese Aufrechnung nicht offen im Tätigkeitsabschluss des Stromverteilnetzes vorgenommen. Der durchschnittliche Bestand der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (abzgl. aktiver Kapitalausgleichsposten) wurde erstmals in 2021 kalkulatorisch mit 4 % verzinst. Restlaufzeiten Forderungen und Verbindlichkeiten Tätigkeitsabschlüsse Elektrizitätsverteilung und Messstellenbetrieb Alle ausgewiesenen Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Alle ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Windsbach, den 07. Februar 2025
Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss 2023 wurde am 23. April 2025 festgestellt. Tätigkeitsabschluss zum 31. Dezember 2023 gemäß § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG
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