Master Data

Registry
Register court Freiburg HRB 7463
Registered
1/2/2005
Industry
Sports activities n.e.c.Provision of other services for non-artistic eventsTour operator activities
Purpose
Die Vermittlung, Organisation und Veranstaltung von Sportreisen, Sportevents, Sportveranstaltungen, erlebnis- und naturpädagogischen Veranstaltungen, Incentivereisen, Abenteuer-, Sport-, Kultur-, Gruppen- und Individualreisen, Jugendreisen, Klassenreisen und Fortbildungen, Betriebsausflüge und Schulungen.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Leif Cornelissen
since 3/6/2006
Managing Director
Stephan Straut
since 3/6/2006
Managing Director

Beneficial Owners

85.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
Stephan Straub
50.00%
Leif Cornelissen
35.00%

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

Stephan Straub
Lerchenfeldstr. 4a, 79199 Kirchzarten
€12,500
50.00%
Leif Cornelissen
Brombergstr. 33, 79102 Freiburg i.Br.
€8,750
35.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

N.E.W. Institut GmbH

Freiburg im Breisgau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 101.604,84 80.953,56
I. Sachanlagen 101.084,84 80.433,56
II. Finanzanlagen 520,00 520,00
B. Umlaufvermögen 1.126.036,02 869.065,97
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 254.412,47 107.204,15
II. Wertpapiere 273.315,61 338.964,93
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 598.307,94 422.896,89
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.261,00 2.473,35
Aktiva 1.230.901,86 952.492,88

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 481.949,03 314.762,45
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 289.762,45 216.548,74
III. Jahresüberschuss 167.186,58 73.213,71
B. Rückstellungen 600.618,93 445.598,66
C. Verbindlichkeiten 147.963,90 191.061,77
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 147.963,90 191.061,77
D. Rechnungsabgrenzungsposten 370,00 1.070,00
Passiva 1.230.901,86 952.492,88

2. ANHANG

N.E.W. Institut GmbH

Bei der N.E.W. Institut GmbH handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 I HGB. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung des GmbH-Gesetztes (GmbHG) aufgestellt und die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 274a und § 288 I HGB werden nur teilweise in Anspruch genommen (freiwillige Angaben).

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gem. § 275 II HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

§ 268 I HGB

Die Bilanz wurde ohne Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Ergebnisverwendung erstellt und weist daher einen handelsrechtlichen Jahresüberschuss aus.

§ 268 IV HGB

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

§ 268 V HGB

Bis auf die unter § 285 Nr. 1 HGB aufgeführten Verbindlichkeiten (s.u.) haben sämtliche anderen Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

§ 268 VII HGB

Es bestehen keine nicht passivierten Haftungsverhältnisse

EUR EUR
selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
./. passiv latente Steuern 0,00
+ aktiv latente Steuern
Deckungsvermögen -aktueller Wert-
./. Deckungsvermögen -AHK-
./. passiv latente Steuern 0,00 0,00
Pensionsrückstellung lt. Handelsbilanz (s.u. § 284 II Nr. 1) 356.000,0
10-Jahres-Durchschnittszinssatz 884.900,0
7-Jahres-Durchschnittszinssatz 972.900,0 616.900,0
Summe 616.900,0

§ 284 II Nr. 1 HGB

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs-/Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 250 / EUR 1.000 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgang ausgewiesen.

Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter, die selbständig nutzungsfähig sind und deren Anschaffungskosten über EUR 250 und bis zu EUR 1.000 betragen, wurde ein Sammelposten gebildet, der gemäß § 6 II a EStG über einen Zeitraum von 5 Jahren gewinnmindernd aufgelöst wird.

Die Finanzanlagen (im Anlagevermögen und im Umlaufvermögen) werden zu Anschaffungskosten bzw. zu den niedrigeren beizulegenden Zeitwerten am Bilanzstichtag angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet und decken alle erkennbaren Risiken aus zukünftiger Inanspruchnahme ab.

Rückstellungen für Pensionen

Der Ansatz erfolgt mit dem Abfindungsanspruch in Höhe der steuerlichen Werte der unverfallbaren Ansprüche, da die Pensionsvereinbarungen vom 23.12.2010 am 23.03.2021 mit Wirkung ab 2020 wie folgt geändert wurden.

Nr.3 wird in der bisherigen Fassung aufgehoben und wie folgt neu vereinbart.

3. Abfindung

3.1. Geschäftsführer

Der Geschäftsführer ist berechtigt, bei Eintritt des Versorgungsfalles von der Gesellschaft die Abfindung der Versorgungsansprüche durch eine Kapitalzahlung zu verlangen. Der Ermittlung des Kapitalbetrages werden die Richttafeln für die Pensionsversicherung von Dr. Heubeck/Dr. Fischer mit einem Zinssatz von 6% (bzw. dem dann geltenden Zinsfuß zur Ermittlung des steuerlichen Teilwerts der Pensionsverpflichtung) zugrunde gelegt.

3.2. Gesellschaft

Ebenso ist die Gesellschaft im Falle des vorzeitigen Ausscheidens des Geschäftsführers berechtigt, die unverfallbaren Versorgungsanwartschaften mittels einer einmaligen Kapitalleistung in Höhe des Barwertes der künftigen Rentenverpflichtung abzugelten. Für die Ermittlung der einmaligen Kapitalleistung gelten die Ausführungen unter 3.1. entsprechend. Mit der Auszahlung der einmaligen Kapitalleistung erlöschen sämtliche Ansprüche aus der Versorgungszusage einschließlich einer etwaigen Witwenrente.

Das heißt aus unserer Sicht:

Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Geschäftsführers beträgt das Maximalrisiko aus dem Blickwinkel der GmbH nur den Abfindungsanspruch in Höhe der steuerlichen Werte der unverfallbaren Ansprüche.

und

bei Eintritt des Versorgungsfalles sind sich beide Gesellschafter-Geschäftsführer einig, dass aus heutiger Sicht die Abfindung zu steuerlichen Werten erfolgt.

Ansonsten sind die Werte zu § 268 III (so.) gem. BilMoG versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck, einem Gehaltstrend von 2,00% und einem Rechnungszinsfuß von 1,88% (10-Jahres-Durchschnitt) ermittelt.

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen mit dem Abfindungsanspruch in Höhe der steuerlichen Werte der unverfallbaren Ansprüche und mit dem durchschnittlichen Zinssatz aus den vergangenen 7 Geschäftsjahren beträgt 616.900 EUR (vgl. bei Ausschüttungssperre)

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Latente Steuern (Wahlrecht) sind in der Bilanz / GuV nicht berücksichtigt.

§ 284 II Nr. 1 HGB

Umrechnungen in EURO waren nicht erforderlich

§ 284 II Nr. 3 HGB

Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden grundsätzlich beibehalten.

§ 284 II Nr. 4 HGB

In die Herstellungskosten sind keine Fremdkapitalzinsen

§ 285 Nr. 1 HGB

a) Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt zu den heutigen Konditionen 0,00 €

Das KfW-Darlehen ( 3150 00) hat eine Gesamtlaufzeit ab 24.04.2020 bis 30.06.2025

Die Restlaufzeit ab 31.12.2023 beträgt somit weniger als 5 Jahre

b) Von den Verbindlichkeiten sind keine durch Sicherungsübereignungen / Grundschulden abgesichert

§ 285 Nr. 7 HGB

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug weniger als 10.

§ 285 Nr. 9c) HGB

Beiden Geschäftsführer wurde ein Darlehen (Verrechnungskonto) gewährt (s.u.). Haftungsverhältnisse wurden für beide nicht eingegangen.

§ 285 Nr. 10 HGB

Als Geschäftsführer sind bestellt:

Stephan Straub und Leif-Erik Cornelissen

§ 285 Nr 11 HGB

Es bestehen keine Beteiligungen an deren Unternehmen die 20% oder mehr umfassen.

§ 285 Nr. 24 HGB

Bewertung der Pensionsrückstellungen (s.o. unter § 284 II Nr. 1 HGB)

§ 285 Nr. 25 HGB

Keine Verrechnung von Vermögensgegenständen mit Schulden

§ 285 Nr. 28 HGB

s. Anmerkungen zu § 268 VIII (Ausschüttungssperre) GmbHG

§ 42 III GmbHG

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Forderungen/Verbindlichkeiten (-), die wie folgt verzinst werden.

Konto Summe
EUR
Zinssatz
%
3630 - Straub 9.234,96 1,00
3632 - Cornelissen - 297,08 1,00
Summen 8.937,88

 

Freiburg, den 04.12.2024

Stephan Straub

Leif-Erik Cornelissen

sonstige Berichtsbestandteile

 

Freiburg, den 4. Dezember 2024

Leif Cornelissen

Stephan Straub

jeweils als Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 05.12.2024 festgestellt.

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