Kay and Kay GmbHLiquidated

10245 Berlin, DEU

Master Data

Registry
Register court Charlottenburg (Berlin) HRB 115784
Registered
10/15/2008
Industry
Wholesale of textilesManufacture of workwearActivities of agents involved in the sale of clothing accessories
Purpose
Die Produktion und der Vertrieb von Textilien und Accessoires.

History

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Management

NameRole
Georg Dr. Korn
since 8/16/2010
Liquidator

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Märkische Heide 66, 14532 Kleinmachnow
€25,000
100.00%

Financial Report

Kay and Kay GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2010 bis zum 31.05.2011

Bilanz

Aktiva

Euro Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 0,00 0,00 0,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 0,00 0,00 15.113,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0,00 236,00 9,00
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr Euro 6,00 (Euro 0,00)
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten uns Schecks 0,00 4.197,00 4.627,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00 0,00
nicht gedeckter Fehlbetrag 5.976,00 0,00
10.409,00 19.749,00

Passiva

Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag - 15.835,00 - 16.857,00
III. Jahresüberschuss - 15.141,00 1.022,00
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 5.976,00 0,00
B. Rückstellungen 0,00 0,00
C. Verbindlichkeiten 10.409,00 10.584,00
- Davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 0,00 0,00 0,00
10.409,00 19.749,00

Anhang

I. Allgemeines

Der Jahresabschluss zum 31. Mai 2011 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt.

Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren. Auf die größenabhängige Erleichterung nach § 276 HGB wurde verzichtet.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 HGB anzusehen. Von den Erleichterungen der §§ 266 Abs. 1, 274 a, 276 HGB wurde z. T. kein Gebrauch gemacht.

Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) ist im Verhältnis zur Eröffnungsbilanz beachtet worden.

II. Erläuterung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung und Bilanzierung erfolgte unter Beachtung der allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 269 bis 274, 279 bis 283 HGB). Sie ist gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.

1. Bilanz: Aktiva

a. Anlagevermögen

Die Bewertung des Anlagenvermögens erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen.

Die Abschreibungen sowohl auf Altbestände als auch auf die Neuzugänge von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens wurden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauern wurden entsprechend den steuerlichen Abschreibungstabellen wie folgt angenommen:

Software 3 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3-13 Jahre

Sonderabschreibungen nach steuerlichen Vorschriften (§ 254 HGB) wurden nicht vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüte wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.

Die Anschaffungswerte werden grundsätzlich im Folgejahr als Abgang verrechnet.

b. Umlaufvermögen

ba. Vorräte

Vorräte wurden zum Einstandswert bewertet.

bb. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden untere Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.

bc. Liquide Mittel

Die liquiden Mittel lauten in EURO und sind mit dem Nennwert angesetzt.

2. Bilanz: Passiva

a. Rückstellungen

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen wurden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen.

b. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt worden.

2. übrige Angaben

a. Geschäftsführung

Auf der Gesellschafterversammlung wurde beschlossen, die Gesellschaft zum 31.05.2010 zu schließen. Zum Liquidator wurde

 

Herr Georg Korn

ernannt.

b. Größenabhängige Erleichterung

Im Übrigen wird von den Erleichterungen des § 288 Absatz 1 HGB für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht.

 

Berlin, im Juli 2011

Kay and Kay GmbH

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