spacedealer
GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
89.931,56 |
113.620,06 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.123,56 |
6.123,56 |
| II.
Sachanlagen |
83.808,00 |
107.496,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
410.627,71 |
588.308,46 |
| I.
Vorräte |
26.654,34 |
10.667,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
286.901,29 |
489.816,35 |
| davon
gegen Gesellschafter |
7.284,14 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
97.072,08 |
87.825,11 |
| C.
Aktive latente Steuern |
30.460,00 |
47.470,00 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
329.519,08 |
368.892,28 |
| Aktiva |
860.538,35 |
1.118.290,80 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
5.400,00 |
5.400,00 |
| III.
Verlustvortrag |
424.292,28 |
430.138,47 |
| IV.
Jahresüberschuss |
39.373,20 |
5.846,19 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
329.519,08 |
368.892,28 |
| B.
Rückstellungen |
28.068,07 |
28.275,19 |
| C.
Verbindlichkeiten |
832.470,28 |
1.090.015,61 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
832.470,28 |
1.090.015,61 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
1.725,70 |
| Passiva |
860.538,35 |
1.118.290,80 |
Anhang
I.
Allgemeine Hinweise
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Berlin und ist im
Handelsregister Berlin (Charlottenburg) unter HRB 81154
unter der Firma spacedealer GmbH eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. HGB sowie nach den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die
Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Der Jahresabschluss ist vor Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt worden.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB
sowie § 42 GmbHG.
Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der
Aufstellung der Bilanz gemäß § 274a
HGB und der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß
§ 276 HGB macht die Gesellschaft teilweise
Gebrauch.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
III.1 Bilanzierungsmethoden
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
III.2 Angewandte Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgte unter dem Aspekt der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit (
Going-Concern-Prinzip).
Das Eigenkapital der Gesellschaft ist zum
Bilanzstichtag durch Verluste aufgebraucht. Die Bilanz zum
31. Dezember 2022 weist einen nicht durch Eigenkapital
gedeckten Fehlbetrag in Höhe von EUR 329.519,08
(Vj.: EUR 368.892,28) aus.
Die Geschäftsführung geht davon aus, dass
der Fortbestand der Gesellschaft gesichert ist und die
Entwicklung der Finanz- und Ertragslage den nicht durch
Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag schrittweise beseitigen
wird. Ursächlich für den Fehlbetrag war der
Wegfall einzelner Kunden in 2019, der - verschärft
durch die Corona-Pandemie - schrittweise durch Umsätze
aus Neugeschäften kompensiert werden wird. Trotz der
Corona-Pandemie konnten Bestandskunden gehalten und
ausgebaut werden und zusätzlich neue Kunden gewonnen
werden, so dass die wirtschaftliche Lage zum Jahresende
2021 stabilisiert war und ab 2022 auch für die
Folgejahre wesentliche Projekte durch Bestands- und
Neugeschäft gesichert werden. Die
Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft wird im Weiteren
durch einen Kontokorrentkredit in Höhe von EUR
250.000,00 gesichert, der zum Bilanzstichtag nicht in
Anspruch genommen war.
Sollten die erwarteten Erträge und
entsprechenden Liquiditätszuflüsse nicht
realisiert werden, sind zur Sicherung des Fortbestands der
Gesellschaft alternative liquiditätsstützende
Maßnahmen erforderlich.
Die
immateriellen Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und unter
Berücksichtigung der jeweiligen
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von drei Jahren
linear
abgeschrieben.
Die
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und über eine betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer von drei bis dreizehn Jahren linear
abgeschrieben. Bei der Ermittlung der Nutzungsdauern werden
die Geschäftsjahre berücksichtigt, in denen der
Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden
kann.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten von EUR 250,00 bis
EUR 1.000,00 wurde gem. § 6 Abs. 2a EStG ein
Sammelposten gebildet, der gleichmäßig mit
jeweils 1/5 abgeschrieben wird (Poolabschreibung).
Die Bewertung der in
Arbeit befindlichen Aufträge (teilfertige
Leistungen) erfolgte auf Basis der entstandenen
Einzelkosten.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu
Nominalwerten angesetzt.
Kassenbestand sowie
Guthaben bei Kreditinstituten wurde zu Nominalwerten
angesetzt.
Von der Möglichkeit, einen A
ktivposten für latente Steuererträge zu
bilden, wurde im Geschäftsjahr 2015 erstmal Gebrauch
gemacht. Der Aktivposten wurde zum 31. Dezember 2022 in
Höhe von EUR 30.460,00 (Vorjahr: EUR 47.470,00) unter
Berücksichtigung der steuerlichen Verlustvorträge
und der Verlustverrechnungsmöglichkeit im Sinne des
KStG bzw. GewStG in den folgenden fünf Jahren
gebildet. Die Berechnung des Aktivpostens erfolgte auf
Basis der unternehmensindividuellen
Körperschaftsteuerbelastung (15,00 % zzgl. 5,50 %
Solidaritätszuschlag) sowie einer
Gewerbesteuerbelastung in Höhe von 14,35 %.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und
sind in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet
worden, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem jeweiligen
Erfüllungsbetrag angesetzt.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
IV.1 Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
unter einem Jahr.
IV.2 Latente Steuern
Zum Bilanzstichtag ergeben sich aktive latente
Steuern in Höhe von EUR 30.460,00 (Vorjahr:
EUR 47.470,00). Die Gesellschaft macht vom
Aktivierungswahlrecht des
§ 274 Abs. 1 S. 2 HGB
Gebrauch.
IV.3 Eigenkapital
Das Stammkapital beträgt EUR 50.000,00.
IV.4 Verbindlichkeiten
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.
V. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Im Vorjahr wurden bei den
sonstigen betrieblichen Erträgen
außerordentliche Erträge aus der Inanspruchnahme
von Überbrückungshilfen III in Höhe von EUR
35.377,68 ausgewiesen. Der Aufwand aus der Zuführung
zu den Rückstellungen wegen einer anteiligen
Rückzahlungsverpflichtung von EUR 7.100,00 wurde bei
den
sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
VI. Sonstige Angaben
VI.1 Gesellschaftsorgane
Geschäftsführerin der Gesellschaft war im
Geschäftsjahr 2022 und ist unverändert Joanna
Piekos, Berlin.
Die Geschäftsführerin ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
VI.2 Anzahl der Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Anzahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer belief
sich auf 14 (Vorjahr: 16).
VI.3 Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt
EUR 30.460,00, dieser resultiert aus der Aktivierung
latenter Steuern.
VI.4 Sonstiges
Überschuldung
Die Gesellschaft war zum 31. Dezember 2022 in
Höhe von EUR 329.519,08 (Vorjahr: EUR 368.892,28)
überschuldet. Die Geschäftsführung geht von
einer Fortführung der Gesellschaft aus und davon, dass
der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag durch
zukünftige Jahresüberschüsse kompensiert
werden kann.
Berlin, 30. November
2023
gez. Joanna Piekos
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.12.2023
festgestellt.
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