Master Data

Registry
Register court Paderborn HRB 6981
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Valentin-RenoTec Renovierung von Türen und Küchenfronten Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Registered
7/31/1985
Industry
Manufacture of doors and windows of woodFinishing of wooden productsManufacture of builders’ ware of plastic
Purpose
Gegenstand des Unternehmens ist das Renovieren von Türen, Türzargen und Küchenfronten. Die Gesellschaft kann sich an einem anderen Unternehmen gleicher Art, einen entsprechenden Gesellschafterbeschluß vorausgesetzt, beteiligen und auch solche erwerben. Die Gesellschaft kann unter denselben Voraussetzungen Zweigniederlassungen errichten. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Ausführung sämtlicher Bauund Möbel-Tischlerarbeiten, die Herstellung und der Vertrieb von Holz- und Kunststoffelementen sowie Herstellung und Lieferung von Wohnungs-, Büro- und Geschäftseinrichtungen.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Managing Director
Klaus-Dieter Valentin
since 7/19/2004
Managing Director

Beneficial Owners

Beneficial owner data is only accessible to registered users.

Shareholders

3 shareholders

GmbH structure

2 of 3 shown

Balance Sheet Accounts

Financial Report

Valentin-RenoTec Renovierung von Türen und Küchenfronten Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Höxter

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 668.858,58 546.844,79
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 427,00 2.137,00
II. Sachanlagen 448.646,00 314.768,03
III. Finanzanlagen 219.785,58 229.939,76
B. Umlaufvermögen 1.691.290,89 1.600.086,43
I. Vorräte 337.268,67 193.932,74
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 736.112,35 1.069.005,75
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 274.146,42 293.702,23
davon gegen Gesellschafter 96.592,41 103.166,78
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 617.909,87 337.147,94
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.533,37 11.460,08
Aktiva 2.367.682,84 2.158.391,30

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.409.026,29 1.063.916,51
I. eingefordertes Kapital 20.451,67 20.451,67
1. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -5.112,92 -5.112,92
II. Bilanzgewinn 1.388.574,62 1.043.464,84
B. Rückstellungen 456.348,97 648.707,29
C. Verbindlichkeiten 502.307,58 445.767,50
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 492.242,96 423.747,40
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 10.064,62 22.020,10
Summe Passiva 2.367.682,84 2.158.391,30

Anhang

Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Valentin-Reno Tec GmbH hat ihren Sitz in Höxter. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HR B 6981 eingetragen.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Firma Valentin-Reno Tec GmbH wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen der §§ 252 ff. und 279 ff. HGB.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Abschreibungen erfolgen dabei nach der linearen Methode über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Geringwertige Anlagegüter, deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten EUR 800,00 nicht übersteigen, werden aus Vereinfachungsgründen nach § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Sofern am Bilanzstichtag der bei­zulegende Wert niedriger war, wurde dieser angesetzt.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Soweit der Marktpreis bzw. der beizulegende Wert am Abschlussstichtag niedriger war, wurde dieser angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert angesetzt. Sofern der beizulegende Wert am Bilanzstichtag niedriger war, wurde dieser angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden die erkennbaren Risiken durch die Bildung entsprechender Wertberichtigungen (Einzel- und Pauschalwertberichtigung) berücksichtigt. Die sonstigen Vermögensgegenstände setzt die Gesellschaft mit dem Nennwert an. Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 96.592,41.
Guthaben an inländischen Zahlungsmitteln werden zu Nominalwerten angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Der Unterschiedsbetrag hinsichtlich der Bewertung der Pensionsrückstellung, der sich aus der Abzinsung mit einem Zinssatz der vergangenen 10 Jahre und demjenigen der vergangenen 7 Jahre ergibt, beträgt zum Bilanzstichtag EUR 1.293,13. Dieser Unterschiedsbetrag unterliegt als nicht realisierter Buchgewinn einer Ausschüttungssperre (§ 268 Abs. 8 HGB).
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Bei den weiteren Verbindlichkeiten betrug die Restlaufzeit zum Bilanzstichtag bis zu ein Jahr.
Sonstige Pflichtangaben
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in einer separaten Übersicht dargestellt.
Im Jahresdurchschnitt waren 25 Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB lagen zum Bilanzstichtag nicht vor.
Weitere, nicht aus der Bilanz ersichtliche sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB), die außerhalb des üblichen Rahmens liegen und zu einer wesentlichen Belastung der Finanzlage führen, bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.03.2025 festgestellt.

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