DeCon-Kunststofftechnik GmbHLiquidated

96515 Sonneberg, DEU

Master Data

Registry
Register court Jena HRB 506190
Registered
12/17/2010
Industry
Manufacture of plastic packing goodsManufacture of builders’ ware of plasticManufacture of household articles of plastics
Purpose
die Entwicklung und die Herstellung von Kunststoffteilen aller Art und deren Vertrieb

History

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Financial Report

DeCon-Kunststofftechnik GmbH

Sonneberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 2.124.856,00 2.275.056,54
I. Sachanlagen 2.124.856,00 2.275.056,54
B. Umlaufvermögen 297.833,81 1.278.574,30
I. Vorräte 111.075,00 179.105,75
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 62.114,34 1.099.060,07
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 124.644,47 408,48
C. Rechnungsabgrenzungsposten 20.775,00 34.645,05
Bilanzsumme, Summe Aktiva 2.443.464,81 3.588.275,89

Passiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 272.093,62 198.938,05
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 173.938,05 70.701,44
III. Jahresüberschuss 73.155,57 103.236,61
B. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen 730.406,00 817.056,90
C. Rückstellungen 36.594,00 64.172,47
D. Verbindlichkeiten 1.404.371,19 2.508.108,47
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 629.474,79 1.510.166,76
Bilanzsumme, Summe Passiva 2.443.464,81 3.588.275,89

Anhang


I. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die DeCon-Kunststofftechnik GmbH ist zum Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.

Die dem Jahresabschluss 2013 zu Grunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich unverändert zum Vorjahr angewendet.

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB).

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Für die Zugänge an beweglichen Anlagegütern werden die Jahresabschreibungen zeitanteilig angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Zum Bilanzstichtag waren Ausgaben vor dem Abschlussstichtag soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen zum Zwecke der Periodenabgrenzung als Rechnungsabgrenzungsposten in die Bilanz einzustellen.

Nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse und Investitionszulagen werden ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung in den gesonderten Passivposten (§ 265 Abs. 5 Satz 2 HGB) Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen gemäß der Stellungnahme HFA 1/1984 des IDW eingestellt. Die Auflösung dieses Postens erfolgt entsprechend der tatsächlichen Abschreibung der geförderten Investitionen.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

II. Angaben zur Bilanz
Unter den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter über EUR 0,00 ( EUR 506.594,34 ) enthalten.

In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter in Höhe von EUR 227.169,49 ( EUR 0,00 ) enthalten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind vollumfänglich durch Sicherungsübereignung von Maschinen besichert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von Lieferanten besichert. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bzw. sonstige Verbindlichkeiten sind nicht besichert.

Der Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen bezieht sich in voller Höhe auf erhaltene Investitionszuschüsse und Investitionszulagen für am Bilanzstichtag bereits durchgeführte Investitionen und wird als gesonderte Position in der Bilanz ausgewiesen.

III. Sonstige Angaben

1. Haftungsverhältnisse

Die Gesellschaft haftet für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten der DeCon GmbH, Sonneberg sowie der DeCon GmbH Gaimersheim.

2. Mitglieder der Geschäftsführung und Aufwendungen für Organe im Geschäftsjahr

Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr an:
  Herr Mario Trabert, Mühlhausen

Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2013 wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Sonneberg, 30. September 2014

gez. Mario Trabert

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.11.2014 festgestellt.

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