Restaurant
Wulff GmbH
Sylt-Ost/OT
Keitum
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
686.536,86 |
415,50 |
| I.
Sachanlagen |
335,50 |
415,50 |
| II.
Finanzanlagen |
686.201,36 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
53.170,11 |
711.845,40 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
18.864,27 |
1.814,97 |
| II.
Wertpapiere |
0,00 |
701.702,48 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
34.305,84 |
8.327,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
739.706,97 |
712.260,90 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
423.467,49 |
434.119,58 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
408.554,99 |
380.006,62 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
10.652,09 |
-28.548,37 |
| B.
Rückstellungen |
309.834,46 |
275.146,03 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.405,02 |
2.995,29 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
6.405,02 |
2.995,29 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
739.706,97 |
712.260,90 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2018 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
unter Beachtung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetztes
(BilRUG) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt (§ 275 HGB).
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten.
Die Aufstellung der Bilanz erfolgt vor
Berücksichtigung der Gewinnverwendung.
Gemäß der in § 267 HGB aufgezeigten
Größenmerkmalen handelt es sich bei der
Gesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft.
Vorjahreszahlen sind ausgewiesen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen wird zu den
Anschaffungskosten vermindert um die planmäßige
Abschreibung ausgewiesen - siehe Entwicklung des
Anlagevermögens.
Finanzanlagen: Die Wertpapiere sind mit den
Anschaffungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kauf-männischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Die
Pensionsrückstellungen werden nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem
Teilwertverfahren ermittelt. Grundlagen des Gutachtens sind
die Heubeck-Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck
und der durch die Deutsche Bundesbank bekannt gegebene
Rechnungszinsfuß von 3,21%, der dem
durchschnittlichen Marktzins bei einer angenommenen
Restlaufzeit von 15 Jahren entspricht.
Auf Grund der geänderten Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich zum
01.01.2010 ein Zuführungsbetrag von 21.655 €, der
gem. Art. 67 Abs. 1 S.1 EGHGB bis spätestens
31.12.2024 zu mindestens 1/15 je Geschäftsjahr der
Pensionsrückstellung zuzuführen ist. Im
Geschäftsjahr wird ein Teilbetrag von 1.444 €
zugeführt. Die nicht in der Bilanz ausgewiesenen
Rückstellungen für Pensionen betragen zum
Bilanzstichtag 8.659 €. Unterschiedsbetrag gem. §
253 Abs. 6 HGB: 66.307 €.
Die Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen
Erfüllungsbeträgen passiviert. Verbindlichkeiten
bis zu einem Jahr: 6.405,02 €
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von
10.652,09 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
III. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Die Geschäftsführer im Jahr 2018 waren:
| • |
Elke Wulff
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| • |
Karsten Wulff
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Sylt/ OT Keitum, den 17.12.2019
gez. Elke Wulff
gez. Karsten Wulff
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.12.2019 festgestellt.
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