CST-Bau
GmbH
Staufenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
369.867,00 |
277.708,00 |
| I.
Sachanlagen |
369.867,00 |
277.708,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
797.579,97 |
282.968,68 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
70.267,79 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
485.719,17 |
102.733,25 |
| davon
gegen Gesellschafter |
2.244,99 |
2.094,95 |
| davon
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
12.500,00 |
12.500,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
311.860,80 |
109.967,64 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
22.860,37 |
8.888,12 |
| Aktiva |
1.190.307,34 |
569.564,80 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
511.641,18 |
210.609,83 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
486.641,18 |
185.609,83 |
| davon
Gewinnvortrag |
185.609,83 |
145.967,11 |
| B.
Rückstellungen |
164.921,35 |
49.049,89 |
| C.
Verbindlichkeiten |
513.744,81 |
309.905,08 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
222.799,36 |
70.499,50 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
290.945,45 |
239.405,58 |
| Passiva |
1.190.307,34 |
569.564,80 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die CST-BAU GmbH hat ihren Sitz in Staufenberg und
ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht
Göttingen (Reg. Nr. HRB 205929).
Der Jahresabschluss der CST-BAU GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Ggf. Angabe und Erläuterung bei
Nichtvergleichbarkeit der Abschlussposten mit dem Vorjahr.
Die Vorjahreszahlen der Umsatzerlöse sind
aufgrund der Neufassung von § 277 Abs. 1 HGB durch das
BilRUG nicht vergleichbar.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden mit den
Entwicklungskosten angesetzt.
oder
Die Gesellschaft verzichtet auf eine Inanspruchnahme
des Wahlrechts gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1
HGB. Selbstgeschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden insoweit nicht aktiviert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv (in den
Vorjahren) vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 800,00 € wurden im Jahr des
Zugangs in den Vorjahren voll abgeschrieben.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 250,00 € wurden im Jahr des Zugangs in den
Vorjahren voll abgeschrieben
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von 250,00 €
aber nicht mehr als 1.000,00 € wurde in den Vorjahren
ein Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre
abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen, Wertpapiere und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung mit dem notwendigem Erfüllungsbetrag
bewertet.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Sonstige Pflichtangaben
Arbeitnehmer
Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich
beschäftigten Arbeitnehmer betrug: 22
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
· Vakkas, Caliskan
Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3
HGB
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde
verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung dem anderen Unternehmen
einen erheblichen Nachteil zufügen kann.
sonstige Berichtsbestandteile
Kassel, 20.12.2024
gez.
Vakkas Caliskan
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2024
festgestellt.
|