Kornhaus
Onken GmbH
Großefehn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
664.921,21 |
687.926,21 |
| I.
Sachanlagen |
184.306,84 |
207.311,84 |
| II.
Finanzanlagen |
480.614,37 |
480.614,37 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.242,09 |
5.899,52 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.242,09 |
5.899,52 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
4.242,09 |
4.242,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
669.163,30 |
693.825,73 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
61.355,03 |
61.355,03 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
61.355,03 |
61.355,03 |
| II.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
950,00 |
950,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
603.367,17 |
628.029,60 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
288.616,16 |
5.112,92 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.491,10 |
3.491,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
669.163,30 |
693.825,73 |
Anhang
Kornhaus Onken GmbH
Anhang für das Geschäftsjahr vom
01.01.2011 bis 31.12.2011
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
bisher angewandte Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2
HGB) beibehalten.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Von dem Beibehaltungswahlrecht gem. Art. 67. Abs. 4
EGHGB wurde Gebrauch gemacht.
Auf die Bilanzierung fanden die Ansatzvorschriften
der §§ 246 bis 251 HGB Anwendung. Die im
Jahresabschluss ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden wurden
entsprechend den §§ 252 bis 256 HGB bewertet. Die
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 bis
288 HGB fanden Beachtung, wobei von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften teilweise Gebrauch gemacht
wurde.
Aktivierungs- und Passivierungswahlrechte waren nicht
auszuüben, da entsprechende Sachverhalte nicht gegeben
waren.
Abweichungen von den bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, insbesondere solche,
die Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft gehabt hätten, wurden
nicht vorgenommen. Sachverhalte für die im Rahmen der
gesetzlichen Ansatzwahlrechte zulässigen Abweichungen
von den Bilanzierungsmethoden lagen nicht vor.
Der Grundsatz der Stetigkeit, sowohl hinsichtlich der
Bewertungsmethoden als auch des Ausweises der
Vermögensgegenstände und der Schulden, wie auch
hinsichtlich der Gliederung des Jahresabschlusses wurde
beachtet.
III. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die bilanzierten Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zum Stichtag mit den
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet worden. Die
linear vorgenommenen Abschreibungen sind verrechnet worden.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten
angesetzt worden und als gesichert anzusehen.
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft stimmt mit
der Satzung überein; es ist in voller Höhe
eingezahlt.
Rückstellungen wurden für
Jahresabschlusskosten gebildet.
Der Ansatz der Schuldposten erfolgte zu Nominalwerten
bzw. mit den Rückzahlungsbeträgen.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren betrugen 314.751,01 €.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
IV. Sonstige Angaben
A. Organe: Als Geschäftsführer
waren im Geschäftsjahr bestellt:
Herr Heyo Onken
Herr Bernhard Onken
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.08.2012 festgestellt.
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